countryman hat geschrieben:TomDeeh hat geschrieben:Hi ,
ich hab im Sommer einen Schlepper wieder zugelassen , der seit über zwanzig Jahren abgemeldet war . Wenn die alten Papiere noch vorhanden sind , reicht laut meiner Zulassungsstelle ein normaler TÜV , wenn der Brief verloren ist , dann bräuchte es eine Vollabnahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.. So mein letzter Wissensstand.
Ist auch mein Kenntnisstand.
Ich konnte 2011 einen Altschlepper nach einer Abmeldedauer von fast 40 Jahren problemlos wieder zulassen. Alle Unterlagen waren noch vorhanden. Es musste vorher nur eine normale HU gemacht werden. In dem Fall in einer Werkstatt nebenan, die auf dem "kleinen Dienstweg" angefahren werden konnte.
War bei mir nach ebenfalls fast 40 Jahren auch so. Vorher den Trecker auf Anhänger in die Werkstatt und dort hat der Dekra(?)-Mann eine normale HU gemacht. Dann vom Versicherungsvertreter die Bescheinigung besorgt und damit zum Straßenverkehrsamt beim Landkreis. Dort den Uraltbrief aus den 1950ern, die TÜV-Bescheinung und die Versicherungsbestätgung auf den Tisch gelegt und fertig. Kennzeichen drucken, Stempel draufmachen lassen und dann zurück zum Trecker in die Werkstatt, Kennzeichen anbauen und nach Hause fahren. Ich hatte es mir schlimmer vorgestellt.
Ergänzung: Bzgl des Abschleppens ist mir so dunkel im Kopp, daß es einen Unterschied gibt zwischen "Abschleppen" und "Schleppen". Ich meine mal von einem Fall gehört zu haben, da gab es mit den Behörden Knatsch, weil der Fahrer im Zugfahrzeug keinen LKW-Führerschein hatte, den er gebraucht hätte, weil das gezogene KFZ nicht zugelassen war. So in der Art war da was. Ist aber auch schon 30 Jahre her.
