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KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Südheidjer » Di Nov 16, 2021 17:02

countryman hat geschrieben:
TomDeeh hat geschrieben:Hi ,

ich hab im Sommer einen Schlepper wieder zugelassen , der seit über zwanzig Jahren abgemeldet war . Wenn die alten Papiere noch vorhanden sind , reicht laut meiner Zulassungsstelle ein normaler TÜV , wenn der Brief verloren ist , dann bräuchte es eine Vollabnahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.. So mein letzter Wissensstand.



Ist auch mein Kenntnisstand.
Ich konnte 2011 einen Altschlepper nach einer Abmeldedauer von fast 40 Jahren problemlos wieder zulassen. Alle Unterlagen waren noch vorhanden. Es musste vorher nur eine normale HU gemacht werden. In dem Fall in einer Werkstatt nebenan, die auf dem "kleinen Dienstweg" angefahren werden konnte.

War bei mir nach ebenfalls fast 40 Jahren auch so. Vorher den Trecker auf Anhänger in die Werkstatt und dort hat der Dekra(?)-Mann eine normale HU gemacht. Dann vom Versicherungsvertreter die Bescheinigung besorgt und damit zum Straßenverkehrsamt beim Landkreis. Dort den Uraltbrief aus den 1950ern, die TÜV-Bescheinung und die Versicherungsbestätgung auf den Tisch gelegt und fertig. Kennzeichen drucken, Stempel draufmachen lassen und dann zurück zum Trecker in die Werkstatt, Kennzeichen anbauen und nach Hause fahren. Ich hatte es mir schlimmer vorgestellt.

Ergänzung: Bzgl des Abschleppens ist mir so dunkel im Kopp, daß es einen Unterschied gibt zwischen "Abschleppen" und "Schleppen". Ich meine mal von einem Fall gehört zu haben, da gab es mit den Behörden Knatsch, weil der Fahrer im Zugfahrzeug keinen LKW-Führerschein hatte, den er gebraucht hätte, weil das gezogene KFZ nicht zugelassen war. So in der Art war da was. Ist aber auch schon 30 Jahre her.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 16, 2021 17:29

Da kommt halt noch der Unterschied zwischen Abschleppen eines Pannenfahrzeuges zur nächst möglichen Instandsetzung und dem Schleppen eines nicht zugelassen Fahrzeuges als Anhängererspaarnis hinzu!
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Knechtruprecht » Di Nov 16, 2021 17:50

Also bei mir kam damals ein Prüfer nach Hause. Hat er auf dem Rückweg von ner Autowerkstatt gemacht. Waren dann insgesamt 3 Schlepper zu machen. Seit dem machen wir das alle zwei Jahre so.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 18:04

Hallo, ich hab heute vorhin noch nachgefragt bei der Zulassungsstelle. Also das mit den 7 Jahren wie in dem Link ist in Bayern nicht so haben die mir erklärt.
Da reicht dann normaler Tüv und dann kann man auch nach 15 Jahren noch problemos wieder zulassen.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 18:11

langholzbauer hat geschrieben:So lange es um Ackerschlepper/Zugmaschinen und nebenbei vielleicht noch zulassungspflichtige Anhängern geht, kommen auch genug Prüfer auf den Hof bzw. zum Kunden.

Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, macht der Prüfer dann überhaupt die Tüv Plakette aufs Kennzeichen drauf ? Andererseits braucht man ja gültigen Tüv bevor man das Fahrzeug zulässt.
Oder kann den Tüv Stempel auch die Zulassungsbehörde am Kennzeichen anbringen wenn man die Tüv Bescheinigung vorlegt ?
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon countryman » Di Nov 16, 2021 18:13

Das mit den 7 Jahren ist wohl nur so wenn die alte Zul.-Besch. Teil I ("Fahrzeugschein") weg ist. Da stehen nämlich die ganzen Daten drin. 7 Jahre lang werden die im Zentralcomputer gespeichert, danach sinse weg. Daher ist dann die Vollabnahme zur Datenbestätigung fällig.
Hast du noch den gaaanz alten Fahrzeugbrief stehen dort alle Daten drin und die Welt ist in Ordnung. In der neueren Zul.-Besch. Teil II steht ja fast nichts mehr drin.

Früher (meine bis 2007?) gab es eine Regelung dass bei längerer Abmeldung immer eine Vollabnahme nötig war. Das wurde geändert. Seitdem ist die Rechtslage m.W. gleich geblieben und auch bundeseinheitlich. Wobei es kreative Ausführungspraktiken geben kann.

Der TÜV stellt nur die HU Bescheinigung aus, den Stempel macht dann die Zulassung drauf.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Westi » Di Nov 16, 2021 18:26

julius hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:So lange es um Ackerschlepper/Zugmaschinen und nebenbei vielleicht noch zulassungspflichtige Anhängern geht, kommen auch genug Prüfer auf den Hof bzw. zum Kunden.

Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, macht der Prüfer dann überhaupt die Tüv Plakette aufs Kennzeichen drauf ? Andererseits braucht man ja gültigen Tüv bevor man das Fahrzeug zulässt.
Oder kann den Tüv Stempel auch die Zulassungsbehörde am Kennzeichen anbringen wenn man die Tüv Bescheinigung vorlegt ?


Macht er nicht.
Du bekommst nur die Bescheinigung und der Stempel wird auf der Zulassungsstelle aufgebracht.
In der Bescheinigung steht dann auch, dass keine Plakette angebracht wurde.
Hatte ich im Sommer mit dem Motorrad.
TÜV ein paar Monate abgelaufen und in anderem Landkreis angemeldet.
Hab dem Prüfer gesagt, dass ich gleich ummelden fahre und dann er keine Plakette drauf gemacht
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 16, 2021 18:30

julius hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:So lange es um Ackerschlepper/Zugmaschinen und nebenbei vielleicht noch zulassungspflichtige Anhängern geht, kommen auch genug Prüfer auf den Hof bzw. zum Kunden.

Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, macht der Prüfer dann überhaupt die Tüv Plakette aufs Kennzeichen drauf ? Andererseits braucht man ja gültigen Tüv bevor man das Fahrzeug zulässt.
Oder kann den Tüv Stempel auch die Zulassungsbehörde am Kennzeichen anbringen wenn man die Tüv Bescheinigung vorlegt ?

Also manchmal muss ich hier echt am Verstand und den normalen echten Lebenserfahrungen der Vielschreiber hier zweifeln! :twisted:
Es ist doch Standard, dass die " TÜV"- Plakette beim Um- bzw.Anmelden auf neues Kennzeichen von der Zulassungsbehörde entsprechend dem letzten aktuellen
Prüfprotokoll geklebt wird.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Isarland » Di Nov 16, 2021 18:49

Westi hat geschrieben:
julius hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:So lange es um Ackerschlepper/Zugmaschinen und nebenbei vielleicht noch zulassungspflichtige Anhängern geht, kommen auch genug Prüfer auf den Hof bzw. zum Kunden.

Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen ist, macht der Prüfer dann überhaupt die Tüv Plakette aufs Kennzeichen drauf ? Andererseits braucht man ja gültigen Tüv bevor man das Fahrzeug zulässt.
Oder kann den Tüv Stempel auch die Zulassungsbehörde am Kennzeichen anbringen wenn man die Tüv Bescheinigung vorlegt ?


Macht er nicht.
Du bekommst nur die Bescheinigung und der Stempel wird auf der Zulassungsstelle aufgebracht.
In der Bescheinigung steht dann auch, dass keine Plakette angebracht wurde.
Hatte ich im Sommer mit dem Motorrad.
TÜV ein paar Monate abgelaufen und in anderem Landkreis angemeldet.
Hab dem Prüfer gesagt, dass ich gleich ummelden fahre und dann er keine Plakette drauf gemacht

Doch.....die Plakette macht die KFZ Zulassungsstelle drauf. War bei mir vor ganz kurzer Zeit so.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 19:19

Das kann auch sein das es je nach Bundesland etwas unterschiedlich geregelt ist.
Wir haben viele Politiker also brauchen wir viele verschiedene Gesetze auch auf Länderebene.
Sonst könnte ja einer auf die Idee kommen diese vielen tausend Politker in Deutschland wären großteils überflüssig. :mrgreen:
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon countryman » Di Nov 16, 2021 19:56

Die Zulassung ist in der FZV bundesweit geregelt. Diese wurde politisch beschlossen. Wenn es unterschiedliche Praktiken gibt, liegt das auf der Verwaltungsebene.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 16, 2021 20:14

julius hat geschrieben:Das kann auch sein das es je nach Bundesland etwas unterschiedlich geregelt ist.
Wir haben viele Politiker also brauchen wir viele verschiedene Gesetze auch auf Länderebene.
Sonst könnte ja einer auf die Idee kommen diese vielen tausend Politker in Deutschland wären großteils überflüssig. :mrgreen:

Ja!
Mit solchen allgemeinen Bla- Bla- Beiträgen zu , recht eindeutigen Themen, schiebst Du Dich in die Bereiche der unnötigen Schreiber hier!
Glückwunsch!
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Barbicane » Di Nov 16, 2021 21:21

julius hat geschrieben:Wie läuft das dann eigentlich da ich keine rote Nummer habe um zum Tüv zu fahren ?
Da müßte ich zuerst Schilder bei der Zulassungsbehörde reservieren. Dann diese Schilder machen lassen, dann Schlepper bei Versicherung anmelden, und mit diesen neuen Schilder am Schlepper zum TüV fahren obwohl noch keine Zulassung. Das wird schon erlaubt sein. Danach Schilder wieder abmontieren und damit zur Zulassungsstelle und anmelden ?


Ja, das funktioniert.
Kennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren, Kennzeichen anfertigen lassen und anbringen, EVB-Nummer von Versicherung besorgen.
Damit kannst ohne Mehrkosten und ohne Mehraufwand im Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk alle direkt zur Zulassung nötigen Fahrten (TÜV, Werkstatt) durchführen.

Dafür kann man die Politik jetzt auch mal loben, gell! :D
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon oldiefan » Mi Nov 17, 2021 9:14

Hallo zusammen,

so wie Barbicane das beschrieben hat ging es bei mir auch - hatte keinen Brief (Bulldog Baujahr 1940 ohne Papiere)- beim TÜV ein Datenblatt besorgen (ca. 125 €) - alles mit angeben z.B. Reifengrößen und Geschwindigkeit - bei mir z.B. 30 km/h - mit EBV von Versicherung zur Zulassungsstelle und Schilder machen lassen - ich hatte dann 7 Tage Zeit mit dem Fahrzeug zum TÜV und dann bekam ich
meine TÜV Bescheinigung - bin mir nicht ganz sicher aber glaub nach §21 oder 23 - das weiß ich nicht mehr genau und damit dann zur Zulassungsstelle und hier bekam ich Zulassungsbescheinigung Teil I und II - Kosten so alles in allem ca. 400 €.

Achtung - Bundesland Bayern!!!! - ist aber wohl auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich -

Aber dann passte es - bzw. Fahrzeug wurde dann auf schwarze Nummer angemeldet und so verkauft, damit der neue Eigentümer kein Problem mehr bei der Zulassung hatte.

Grüße Markus
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