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KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 10:45

Wusste ich garnicht das nach 7 Jahren Abmeldung die Zulassungsbescheinigung erlischt. :roll:
Neben der Bezeichnung hat sich auch die Frist geändert, und beträgt nun 7 Jahre. Das amtliche Siegel wird bei der Außerbetriebsetzung von den Kennzeichen entfernt. Erst nach Ablauf der 7 Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) verliert ihre Gültigkeit.

https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... rzulassung

wenn ich ein Fahrzeug nach 7 Jahren wieder zulassen will was kostet denn so ein Vollgutachten vom Tüv ? Wird deutlich teurer sein als ein normaler Tüv und da wird dann wohl jedes Lager geprüft werden so das man bei älteren Schleppern womöglich garnicht besteht ?
julius
 
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon JueLue » Di Nov 16, 2021 11:20

Was sollen die bei einem (grundsätzlich zulassungsfähigen) Schlepper schon groß untersuchen, außer Lenkspiel, Dichtigkeit, Bremsen und Beleuchtung - das übliche halt.

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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 11:33

Wie bei den älteren Deutsch als Beispiel da kann schon im Vorderachslagerblock oder Achsaufhängung ein paar mm Luft sein.
Sowas schaut der Tüv normal nicht so genau an aber wenn das ein Vollgutachten sein soll dann vieleicht schon.
Erst nach Ablauf der 7 Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) verliert ihre Gültigkeit. Es ist dann ein Vollgutachten (z. B. von TÜV oder Dekra) für die Wiederzulassung erforderlich.
julius
 
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Knechtruprecht » Di Nov 16, 2021 11:39

Eine Vollabnahme muss nicht mehr gemacht werden wenn er schonmal angemeldet war. So war das früher einmal. Mein Traktor war 11 Jahre abgemeldet, dann ein Besuch beim TÜV zur normalen HU und dann zur Zulassungsstelle.
Knechtruprecht
 
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon TomDeeh » Di Nov 16, 2021 11:50

Hi ,

ich hab im Sommer einen Schlepper wieder zugelassen , der seit über zwanzig Jahren abgemeldet war . Wenn die alten Papiere noch vorhanden sind , reicht laut meiner Zulassungsstelle ein normaler TÜV , wenn der Brief verloren ist , dann bräuchte es eine Vollabnahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.. So mein letzter Wissensstand.
Gruß Tom
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Barbicane » Di Nov 16, 2021 12:16

Das hängt von der Zulassungsstelle ab.
Hier verlangen sie z.B. 10 Jahre lang keine Vollabnahme.

Ein Anruf dort spart Geld...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 13:05

Dann müßte ich da mal nachfragen. Kann schon sein das es da unterschiedliche Gesetze gibt in den Bundesländern.
julius
 
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon julius » Di Nov 16, 2021 13:11

Knechtruprecht hat geschrieben:Eine Vollabnahme muss nicht mehr gemacht werden wenn er schonmal angemeldet war. So war das früher einmal. Mein Traktor war 11 Jahre abgemeldet, dann ein Besuch beim TÜV zur normalen HU und dann zur Zulassungsstelle.

Wie läuft das dann eigentlich da ich keine rote Nummer habe um zum Tüv zu fahren ?
Da müßte ich zuerst Schilder bei der Zulassungsbehörde reservieren. Dann diese Schilder machen lassen, dann Schlepper bei Versicherung anmelden, und mit diesen neuen Schilder am Schlepper zum TüV fahren obwohl noch keine Zulassung. Das wird schon erlaubt sein. Danach Schilder wieder abmontieren und damit zur Zulassungsstelle und anmelden ?
julius
 
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon Christian » Di Nov 16, 2021 14:08

Nein, dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen, und Du darfst damit nur bis zur nächstgelegenen Prüfstelle für die Hauptuntersuchung fahren.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 16, 2021 14:45

So lange es um Ackerschlepper/Zugmaschinen und nebenbei vielleicht noch zulassungspflichtige Anhängern geht, kommen auch genug Prüfer auf den Hof bzw. zum Kunden.
Einfach mal mit Landwirten reden!
Die kennen meist auch ihre Pappenheimer unter den Prüfern vom Korintenkacker bis zum saloppen Abwinker.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon countryman » Di Nov 16, 2021 14:47

TomDeeh hat geschrieben:Hi ,

ich hab im Sommer einen Schlepper wieder zugelassen , der seit über zwanzig Jahren abgemeldet war . Wenn die alten Papiere noch vorhanden sind , reicht laut meiner Zulassungsstelle ein normaler TÜV , wenn der Brief verloren ist , dann bräuchte es eine Vollabnahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.. So mein letzter Wissensstand.



Ist auch mein Kenntnisstand.
Ich konnte 2011 einen Altschlepper nach einer Abmeldedauer von fast 40 Jahren problemlos wieder zulassen. Alle Unterlagen waren noch vorhanden. Es musste vorher nur eine normale HU gemacht werden. In dem Fall in einer Werkstatt nebenan, die auf dem "kleinen Dienstweg" angefahren werden konnte. Ansonsten dürfte tatsächlich ein Kurzzeitkennzeichen nötig sein. Versicherung fragen? Unter umständen könnte das ungestempelte alte Kennzeichen i.V. mit einer entsprechenden Versicherungsbestätigung ausreichen? Der Agent sollte das dann wissen.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon 038Magnum » Di Nov 16, 2021 15:26

Christian hat geschrieben:Nein, dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen, und Du darfst damit nur bis zur nächstgelegenen Prüfstelle für die Hauptuntersuchung fahren.


Diese Aussage ist leider nicht allgemein gültig. Zur Erlangung von Kurzzeitkennzeichen (egal ob drei oder fünf Tage) benötigst du in meinem Landkreis noch mindestens drei Monate gültigen TÜV. Dies gilt auch bei einer Neuzulassung und Ummeldung.

Mit den Kurzzeitkennzeichen wurde in den letzten Jahren viel Mist getrieben, dadurch auch die erschwerten Bedingungen. Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge ohne gültigen TÜV ist in vielen Kreisen mittlerweile nicht mehr möglich.


Besten Gruß
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon wespe » Di Nov 16, 2021 15:44

Wie läuft das dann eigentlich da ich keine rote Nummer habe um zum Tüv zu fahren ?

Es geht auch wenn du das Fahrzeug schleppen lässt. Vll hast in Kumpel der des machen kann. Wichtig ist eine feste Verbindung . Dann ist der gezogene mit dem Zugfahrzeug "Versichert".
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 16, 2021 16:19

wespe hat geschrieben:
Wie läuft das dann eigentlich da ich keine rote Nummer habe um zum Tüv zu fahren ?

Es geht auch wenn du das Fahrzeug schleppen lässt. Vll hast in Kumpel der des machen kann. Wichtig ist eine feste Verbindung . Dann ist der gezogene mit dem Zugfahrzeug "Versichert".

OHA!!
"Steuer- bzw. Zulassungspflicht ertfällt bei Fahrten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zulassung/Anmeldung stehen."
So oder sinngemäß steht es im Gesetz.
Sprich: die ( erfolgreiche) Fahrt zum " TÜV" und zur Zulassungsbehörde sind ohne Zulassungsmake auf den alten Kennzeichen erlaubt und über die AGB's der Versicherer abgesichert, so lange das chronologisch zusammen passt.

(Ab)schleppen von nicht zugelassenen Kfz. ist nicht zulässig!
Da hat es im Bekanntenkreis leider schon einige Strafen gegagelt.
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Re: KFZ Zulassung nach 7 Jahren

Beitragvon wespe » Di Nov 16, 2021 16:53

Ok, @langholzbauer, damit hast du recht!
https://www.bussgeldkatalog.org/abgemel ... schleppen/
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