Neben der Bezeichnung hat sich auch die Frist geändert, und beträgt nun 7 Jahre. Das amtliche Siegel wird bei der Außerbetriebsetzung von den Kennzeichen entfernt. Erst nach Ablauf der 7 Jahre erlischt die Betriebserlaubnis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) verliert ihre Gültigkeit.
https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... rzulassung
wenn ich ein Fahrzeug nach 7 Jahren wieder zulassen will was kostet denn so ein Vollgutachten vom Tüv ? Wird deutlich teurer sein als ein normaler Tüv und da wird dann wohl jedes Lager geprüft werden so das man bei älteren Schleppern womöglich garnicht besteht ?

