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Kippbaren Einachsanhänger selber bauen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kippbaren Einachsanhänger selber bauen

Beitragvon kreidler-roli » Do Jan 11, 2007 20:18

Hallo, ich möchte mir für meinen 25er Eicher einen kleinen Anhänger selberbauen. Die Achse hab ich von einem Ladewagen mit Feststellbremse. Die Brücke würde ich gerne über einen Hebel oder so zum kippen machen. Da ich keinen Hydraulikanschluss an meinem Schlepper habe. Hat sowas schon mal jemand gebaut? Kann mir jemand tipps geben? Habt ihr Fotos?? MFG Roland
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Beitragvon Jungbauer » Do Jan 11, 2007 20:21

soll es ein 2 oder 3 seiten Kipper werden..und mit eigenem ÖL behälter und handpumpe...?

MfG Jungbauer
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Beitragvon bulldogfreund » Do Jan 11, 2007 20:27

Wenn du die Pritsche kippen willst das geht auch ohne Hydraulikanschluß am Schlepper. Nimm eine Handpumpe, wie sie z.B.bei den Multicaranhängern drann sind und einen entsprechenden Zylinder. Bei Ebay gibts so etwas bestimmt.

Hatte ich auch mal an meinen Eigenbauhänger drann gehabt.Habe dann allerdings umgerüstet auf Kipperanschluß am traktor.
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Beitragvon Fendt 270V » Do Jan 11, 2007 20:30

Kaufe dir doch einen Tieflader von einem Winzer
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Beitragvon countryman » Do Jan 11, 2007 21:08

früher waren hier die sog. Kippkarren verbreitet. Ganz leichte Einachs- Heck-Kipper, die Brücke war mittig oder sogar etwas vor der Mitte gelagert, so dass man auch schwerere Ladung von Hand hochkippen kann, bzw. die beladene Brücke klappt von alleine nach hinten. Wenn die Ladefläche nicht zu lang ist und nicht zu tief angeordnet wird, erreicht man auch den nötigen Auskippwinkel von ca. 45 Grad bevor das Heck auf dem Boden aufliegt. So etwas kann man durchaus selber bauen, Problem ist die fehlende Betriebserlaubnis.
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Beitragvon Cord » Fr Jan 12, 2007 7:36

:D Hallo zusammen!

Wieso Betriebserlaubnis?

Grüße
Cord
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Beitragvon countryman » Fr Jan 12, 2007 11:51

nur so, falls du mal damit auf der Straße fahren willst :-)
Alle Anhänger in D brauchen die, falls die Zugmaschine schneller als 6 km ist. Ausnahme vor Baujahr 1961.
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Beitragvon Cord » Fr Jan 12, 2007 12:40

Wie sieht denn so was aus? Ich habe meine Anhänger alle gebraucht gekauft. Für keinen habe ich irgendwelche Papiere. :shock:
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Beitragvon KarlGustav » Fr Jan 12, 2007 13:15

Das riecht nach Knast .....
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Beitragvon nightfighter » Fr Jan 12, 2007 13:44

countryman hat geschrieben:nur so, falls du mal damit auf der Straße fahren willst :-)
Alle Anhänger in D brauchen die, falls die Zugmaschine schneller als 6 km ist. Ausnahme vor Baujahr 1961.


jo son dingen haben wir, lässt sich von hand kippen hat ne richtige deichsel, der aufgbau ist aus holz und das ding is garantiert älter als bj 61.
is kein typenschild dran geschweige denn es existieren papiere.

gruß
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Beitragvon MF-133 » Fr Jan 12, 2007 15:42

Wenn es sich um einen nicht zugelassenen Anhänger handelt, ist die Betriebserlaubnis nicht so wichtig. Ohne BTE kann man einen Anhänger ja eh nicht zulassen. Wenn keine existiert, kann man bei einer Kontrolle durch die Polizei verpflichtet werden, die BTE zu beschaffen ( am besten beim Hersteller) oder den Hänger stillzulegen. Eine solche BTE müsste eigentlich jeder TÜV erstellen können. Wer einen Anhänger selber baut für 25 km/h muss dann vermutlich eben EINMAL damit zum TÜV. Ich vermute, das man dort auch Auskunft auf alle Fragen rund um eine solche Erlaubnis geben kann. Es geht höchstwahrscheinlich sowieso nur darum, dass genügend Bremsen am Anhänger dran sind und die Schweißnähte sauber gezogen. MFG
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Beitragvon take_it_1999 » Fr Jan 12, 2007 16:55

Betriebserlaubnis ist ganz ganz wichtig!

Diese Erlaubnis sagt aus, das diese Fahrzeug den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entspricht. Brauchen alle Fahrzeuge die schneller als 6 km/h sind. Alternativ ist bei 25 km/h landwirtschaftlichen Anhängern auch ein alter Kfz-Brief als Betriesberlaubnis zulässig. (Da steht ganz hinten so ein Satz drin).

Wer in eine Polizeikontrolle kommt, der muss diese BE zwar nicht bei sich haben, jedoch darf die Polizei dem Halter folgen und da zu Hause diese Dings sehen wollen.

Sollte sich jedoch herausstellen, das der Eigentümer der Anhänger dies nicht hat, dann gilt sofort die Diebstahlvermutung. Mit allen was dazu gehört.

Also wer einen ordentlichen Kaufvertrag für diese Anhänger hat, der sollte sich vorneweg mal mit seinem TÜV (in den alten Bundesländern) oder an DEKRA (in Ostdeutschland wenden).
Alternativ kann man sich auch an den ehamaligen Hersteller wenden, denn der darf die verlorengegangen BE ersetzten. Sollten die Hersteller nicht mehr existent sein (wie bei DDR-Anhängern) dan an das Kraftfahrtbundesamt wenden, dort gibt es diese BE für kleines Geld.

Aber ganz wichtig ist der Eigentumsnachweis für den Anhänger!

Hoffe hab einige Sachen klarstellen können.

Gruß Ulf
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Beitragvon kreidler-roli » Fr Jan 12, 2007 20:32

Hallo,
ich wollte nach dem Bau sowieso einmal damit zum tüv fahren und mir papiere dafür erstellen lassen.
Hat keiner ein Foto von so einem Kippkarren? Ich wollte die Pritsche nur nach hinten kippen lassen. Wenn ich z. B. an einem Seil oder sowas ziehe geht ein hebel nach hinten und die Pritsche sollte dann auch in unbeladenem Zustand nach hinten kippen. Kann mir da jemand helfen.
Die Maße der Pritsche hätte ich so ca. 1, 5 mal 2 Meter gemacht. Hab mir aber darüber noch keine genauen Gedanken gemacht. Wär super wenn jemand ein Foto hat, ich weis nämlich auch noch nicht genau wie ich das mit dem Kippen (Befestigung - Drehpunkt) machen soll. MFG
Roland
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Beitragvon Claas_Xerion » Fr Jan 12, 2007 21:10

countryman hat geschrieben:nur so, falls du mal damit auf der Straße fahren willst :-)
Alle Anhänger in D brauchen die, falls die Zugmaschine schneller als 6 km ist. Ausnahme vor Baujahr 1961.

ich fahre nen 18 tonner ohne zulassung umher. der schnittlauch hat löfters kointrolliert. nichts passiert !!
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Beitragvon countryman » Fr Jan 12, 2007 22:32

Theorie und Praxis. Theoretisch brauchst du eine ABE praktisch hat sie von mir auch noch keiner sehen wollen.
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