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Re: Kipper anmelden

Beitragvon juergen515 » Di Mär 26, 2013 7:22

Obelix hat geschrieben:Rein Land- und Forstwirtschaftlich auf Deinem eigenen Betrieb zu eigenen Zwecken: grün

Gewerblich (Du bekommst Entgeld für Deine Arbeiten von Dritten) oder Lohnunternehmen: schwarz

.


Falsch!
Wurde aber langsam oft genug gesagt, dass ein LU in der LW immer "Grün" fahren kann...
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Obelix » Di Mär 26, 2013 9:04

juergen515 hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben:Rein Land- und Forstwirtschaftlich auf Deinem eigenen Betrieb zu eigenen Zwecken: grün
Gewerblich (Du bekommst Entgeld für Deine Arbeiten von Dritten) oder Lohnunternehmen: schwarz

Falsch!
Wurde aber langsam oft genug gesagt, dass ein LU in der LW immer "Grün" fahren kann...

Jetzt aber bitte mal langsam mit den jungen Pferden. In Foren wird vieles von Mitlesenden aufgenommen, verallgemeinert und evtl. in der Praxis auch umgesetzt. Und diesbezüglich halte ich Deine Aussage für sehr gefährlich, da die Thematik, wann ein Lohnunternehmer "grün" fahren darf, relativ komplex ist und nur im konkreten Einzelfall bewertet werden kann.

Mit einer Empfehlung "Lohnunternehmer - schwarz" macht man nichts falsch, außer dass evtl. etwas mehr Kosten entstehen und Klasse 2 erforderlich ist.
Eine Empfehlung "Lohnunternehmer - grün" kann richtig in die Hose gehen wie oben bereits geschildert.

Daher ist es meiner Ansicht nach unumgänglich, dass man sich als Lohnunternehmer im konkreten Einzelfall fachlich fundiert und rechtlich belastbar beraten läßt.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon MF-133 » Di Mär 26, 2013 9:17

Hallo,
die Farbe des Kennzeichens interessiert das Finanzamt nicht, solange der LU anteilig KFZ-Steuer für die nicht lof Fahrten entrichtet.
Die Farbe des Kennzeichens wird spannend, wenn bei einem Unfall der LU nicht nachweisen kann, dass die Hohlblöcke oder das Hackgut der Gemeinde, das er hinten drauf hat eine lof Fahrt war.
Dann sagt u.U. die Versicherung: Selber zahlen. Fahrzeug nicht versichert.
Man könnte vllt. ein paar Euro KFZ Steuer sparen, wenn man den Anhänger ablastet. Kommt drauf an, ob man Ladungen eher nach Volumen hat oder eher nach Gewicht. Das technisch mögliche GesGew abseits der Straße bleibt ja gleich.
MFG
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon juergen515 » Mi Mär 27, 2013 1:08

Obelix hat geschrieben:
juergen515 hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben:Rein Land- und Forstwirtschaftlich auf Deinem eigenen Betrieb zu eigenen Zwecken: grün
Gewerblich (Du bekommst Entgeld für Deine Arbeiten von Dritten) oder Lohnunternehmen: schwarz

Falsch!
Wurde aber langsam oft genug gesagt, dass ein LU in der LW immer "Grün" fahren kann...

Jetzt aber bitte mal langsam mit den jungen Pferden. In Foren wird vieles von Mitlesenden aufgenommen, verallgemeinert und evtl. in der Praxis auch umgesetzt. Und diesbezüglich halte ich Deine Aussage für sehr gefährlich, da die Thematik, wann ein Lohnunternehmer "grün" fahren darf, relativ komplex ist und nur im konkreten Einzelfall bewertet werden kann.

Mit einer Empfehlung "Lohnunternehmer - schwarz" macht man nichts falsch, außer dass evtl. etwas mehr Kosten entstehen und Klasse 2 erforderlich ist.
Eine Empfehlung "Lohnunternehmer - grün" kann richtig in die Hose gehen wie oben bereits geschildert.

Daher ist es meiner Ansicht nach unumgänglich, dass man sich als Lohnunternehmer im konkreten Einzelfall fachlich fundiert und rechtlich belastbar beraten läßt.


Ich schrieb: LU, der in der LW,
Also landwirtschaftlich unterwegs ist, bzw auch forstwirtschaftlich...
Solang dies gilt ist auch der "gewerbliche" Steuerbefreit...
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Obelix » Mi Mär 27, 2013 9:09

juergen515 hat geschrieben: ... Ich schrieb: LU, der in der LW,
Also landwirtschaftlich unterwegs ist, bzw auch forstwirtschaftlich...
Solang dies gilt ist auch der "gewerbliche" Steuerbefreit...

Da ist so nicht richtig bzw. kann falsch verstanden werden.

Es ist vollkommen unrelevant, ob man Dir ein grünes Kennzeichen gegeben hat. Versicherung und Polizei prüfen im Falle eines Unfalles den konkreten Fahrzweck.

Und da gibt es viele eigentümliche Gerichtsurteile und Regelungen:

a.) Brennholz - aus Stämmen aus dem eigenen Wald erzeugt - evtl. grün
Brennholz - aus zugekauften Stämmen erzeugt - schwarz

b.) Winterdienst für die Kommune - evtl. grün
Erde schieben für die Kommune - schwarz

c.) Maissilage fahren - von eigenen Flächen zum Futtersilo - evtl. grün
Maissilage fahren - von eigenen Flächen in die eigene Biogasanlage - schwarz

Nochmals: Man kann keine generelle Aussage machen, ob "grünes" oder "schwarzes" Kennzeichen. Das muß im Einzelfall bzw. im Prinzip vor jeder Fahrt geprüft werden. Im Zweifel macht man mit dem schwarzen Kennzeichen nichts falsch.

p.s.: Mit "grünem Kennzeichen" meine ich das landwirtschaftlich Zweckgebunde grüne. Das ist nicht zu verwechseln mit dem "grünen Anhängerkennzeichen", dass z.B. Speditionen oder Lohnunternehmer bekommen, wenn Sie mehr Anhänger wie Zugmaschinen haben.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon kimba1809 » Mi Mär 27, 2013 13:04

Obelix hat geschrieben:c.) Maissilage fahren - von eigenen Flächen zum Futtersilo - evtl. grün
Maissilage fahren - von eigenen Flächen in die eigene Biogasanlage - schwarz



Maissilage in Biogasanlage kann auch grün sein.
Wenn es sich um Tätigkeiten eines Lohnunternehmeres für einen Landwirt handelt sind die Kennzeichen grün.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Obelix » Mi Mär 27, 2013 13:41

kimba1809 hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben:c.) Maissilage fahren - von eigenen Flächen zum Futtersilo - evtl. grün
Maissilage fahren - von eigenen Flächen in die eigene Biogasanlage - schwarz



Maissilage in Biogasanlage kann auch grün sein.
Wenn es sich um Tätigkeiten eines Lohnunternehmeres für einen Landwirt handelt sind die Kennzeichen grün.


Für einen Landwirt? Ist Biogas nicht grundsätzlich als gewerblich anzusehen, ähnlich Photovoltaik?

Wie dem auch sei, ich denke, man merkt, wie schwierig das Thema ist.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon kimba1809 » Mi Mär 27, 2013 17:41

Obelix hat geschrieben:
kimba1809 hat geschrieben:
Obelix hat geschrieben:c.) Maissilage fahren - von eigenen Flächen zum Futtersilo - evtl. grün
Maissilage fahren - von eigenen Flächen in die eigene Biogasanlage - schwarz



Maissilage in Biogasanlage kann auch grün sein.
Wenn es sich um Tätigkeiten eines Lohnunternehmeres für einen Landwirt handelt sind die Kennzeichen grün.


Für einen Landwirt? Ist Biogas nicht grundsätzlich als gewerblich anzusehen, ähnlich Photovoltaik?

Wie dem auch sei, ich denke, man merkt, wie schwierig das Thema ist.


Bei uns gibt es eine Biogasanlage die den Mais frei Siloplatte bezahlt. Dadurch ist der Transport Sache des Landwirtes und damit nicht gewerblich. Genauso erfolgt die Abgabe des Substrates an die Landwirte frei Lagerbehälter, so das hier Landwirte selber abholen oder durch einen LU transpotieren lassen. Somit auch wieder mit grünen Nummerschilder.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon juergen515 » Mi Mär 27, 2013 22:24

Obelix hat geschrieben:
juergen515 hat geschrieben: ... Ich schrieb: LU, der in der LW,
Also landwirtschaftlich unterwegs ist, bzw auch forstwirtschaftlich...
Solang dies gilt ist auch der "gewerbliche" Steuerbefreit...

Da ist so nicht richtig bzw. kann falsch verstanden werden.

Es ist vollkommen unrelevant, ob man Dir ein grünes Kennzeichen gegeben hat. Versicherung und Polizei prüfen im Falle eines Unfalles den konkreten Fahrzweck.

Und da gibt es viele eigentümliche Gerichtsurteile und Regelungen:

a.) Brennholz - aus Stämmen aus dem eigenen Wald erzeugt - evtl. grün
Brennholz - aus zugekauften Stämmen erzeugt - schwarz

b.) Winterdienst für die Kommune - evtl. grün
Erde schieben für die Kommune - schwarz

c.) Maissilage fahren - von eigenen Flächen zum Futtersilo - evtl. grün
Maissilage fahren - von eigenen Flächen in die eigene Biogasanlage - schwarz

Nochmals: Man kann keine generelle Aussage machen, ob "grünes" oder "schwarzes" Kennzeichen. Das muß im Einzelfall bzw. im Prinzip vor jeder Fahrt geprüft werden. Im Zweifel macht man mit dem schwarzen Kennzeichen nichts falsch.

p.s.: Mit "grünem Kennzeichen" meine ich das landwirtschaftlich Zweckgebunde grüne. Das ist nicht zu verwechseln mit dem "grünen Anhängerkennzeichen", dass z.B. Speditionen oder Lohnunternehmer bekommen, wenn Sie mehr Anhänger wie Zugmaschinen haben.


Ich habe immer geschrieben "landwirtschaftlich" da gibts nix falsch zu verstehen....

BGA = gewerblich stimmt schätzungsweise nur im einstelligen Prozentbereich, da die Gaserzeugung meist landwirtschaftlich betrieben wird(Silagetransport läuft somit steuerfrei),
das Gas wird dann oft an "den Stromerzeuger" verkauft, so kann man Steuern, bzw konnte man bis vor ein paar Jahren den Führerschein CE sparen...
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