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Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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24 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Beitragvon CS 94 » Sa Mär 23, 2013 20:17

Hallo, hab mir nen Mengele 10 Tonner Tandem gegönt, jetzt wollt ich fragen hat jemand von Euch auch einen auf schwarzer Nummer laufen und wenn ja was kostet das an Versicherung und Steuer?? Grüße aus dem Westerwald
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Hellraiser » Sa Mär 23, 2013 20:35

Hallo,

Laut Internet liegt die Steuer bei 373€.
Dort nachzulesen: www.kfz-steuer.de

Versicherung etwa 50€.

mfg Harald
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon CS 94 » Sa Mär 23, 2013 20:39

Das wäre ja ein Schnäppchen :( Muss mal schauen ob es wegen der 40km/h nicht ne ermäßigung gibt.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon kimba1809 » Sa Mär 23, 2013 20:40

Versicherung rd. 30 Euro pro Jahr. Dann noch alle zwei Jahre zum TÜV für ca. 80 Euro. ausser den einmaligen Kosten für die Anmeldung ist das dann alles.

KFZ Steuer bezahle ich keine!
Ich wollte auch mal was schreiben
kimba1809
 
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Hellraiser » Sa Mär 23, 2013 20:42

Hi,

Einfach mal am Montag auf dem Amt nachfragen, dann weißt du es.

mfg
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon wäller » Sa Mär 23, 2013 21:48

Hi,

Steuer wie oben, Versicherung bei schwarz teurer, ca. 100 €. Keine Ermäßigung bei 40 km/h, alle 2 Jahre TÜV.
Bei Nutzung für nicht LoF - Zwecke ggf. LKW Führerschein nötig.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon lanz1706 » So Mär 24, 2013 14:10

Hallo,

kimba 1809, darf man fragen warum du keine Steuern zahlen musst? Hast du auf LOF angemeldet?
Gruß Lanz 1706
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon kimba1809 » So Mär 24, 2013 15:09

lanz1706 hat geschrieben:Hallo,

kimba 1809, darf man fragen warum du keine Steuern zahlen musst? Hast du auf LOF angemeldet?


Ja ich habe auf LOF angemeldet, war kein Problem
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Obelix » So Mär 24, 2013 16:54

kimba1809 hat geschrieben: ... Ja ich habe auf LOF angemeldet, war kein Problem

Das Problem kommt erst, wenn es einen Unfall gibt und die Versicherung anfängt, den Hergang zu prüfen.

Wenn dann ermittelt wird "Fahren ohne Führerschein" und "schwarzes Kennzeichen notwendig", dann wird es ganz übel.

Ferner denke ich, dass der Anhänger bei 10 to. Drulu haben muß und jährlich zum TÜV muß.

Wie sieht es denn mit der Zugmaschine aus? Hat die bereits "schwarzes Kennzeichen"? Das wird dann richtig teuer.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon yogibaer » So Mär 24, 2013 17:02

Obelix hat geschrieben:
Ferner denke ich, dass der Anhänger bei 10 to. Drulu haben muß und jährlich zum TÜV muß.


Hallo, nicht bei 10t sondern bei 40Km/h muß der Hänger Druckluftbremsen haben und dann natürlich zum TÜV. Bis 25km/h gibts nur eine
Betriebserlaubnis alles was darüber braucht eine Zulassung.

Gruß Yogi
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Unimog 411 » So Mär 24, 2013 18:35

Hallo Zusammen,

1) nicht die Geschwindigkeit sondern das zulässigen Gesamtgewicht ist entscheidend :wink:
StVZO hat geschrieben:§ 41 Bremsen und Unterlegkeile
...
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
...


2) auch Anhänger, die eine bbHG von < 25 km/h haben unterliegen der regulären Zulassung.
Ausgenommen sind nur gewisse zul. freie Fahrzeuge (FZV §3).

3) die Hauptuntersuchung richtet sich nach
1) zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h = alle 24 Monate
oder
2.1) zulässigen Gesamtmasse > 0,75 t ≤ 3,5 t = alle 24 Monate
2.2) mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 10 t = alle 12 Monate
2.3)mit einer zulässigen Gesamtmasse > 10 t = alle 12 Monate + alle 6 Monate Sicherheitsprüfung
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon kimba1809 » So Mär 24, 2013 18:41

Obelix hat geschrieben:
kimba1809 hat geschrieben: ... Ja ich habe auf LOF angemeldet, war kein Problem

Das Problem kommt erst, wenn es einen Unfall gibt und die Versicherung anfängt, den Hergang zu prüfen.

Wenn dann ermittelt wird "Fahren ohne Führerschein" und "schwarzes Kennzeichen notwendig", dann wird es ganz übel.

Ferner denke ich, dass der Anhänger bei 10 to. Drulu haben muß und jährlich zum TÜV muß.

Wie sieht es denn mit der Zugmaschine aus? Hat die bereits "schwarzes Kennzeichen"? Das wird dann richtig teuer.


Also ich nutze den Anhänger nur für lof-Transporte. Da bekomme ich keine Probleme.
Bei mehr als 8to ist Druckluft Pflicht. Meine Anhänger haben 16 und 18 to, rollen 40 km/h und müssen Definitiv nur alle 2 Jahre zum TÜV. Führerschein Klasse T ist ausreichend.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon CS 94 » So Mär 24, 2013 19:29

So, der Cs hat auch Schwarze Nummer wie alles bei mir im Betrieb sogar der AGT 835 hat Schwarze Nr.einzige was Grün ist ist der Häcksler ist ein Jensen M 530M der koste nur 60€Versicherung. Werde Morgenfrüh mal auf der Kreisverwaltung anrufen, weiß aber jetzt schon das da erst mal nix kommt, hatte ich beim Häcksler damals auch, wollten mir erst Schwarze Nr. geben nachdem ich Dampf gemacht hatte wurde telefoniert und siehe da Grün!!
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon Obelix » So Mär 24, 2013 22:07

CS 94 hat geschrieben: ... wollten mir erst Schwarze Nr. geben nachdem ich Dampf gemacht hatte wurde telefoniert und siehe da Grün!!

Irgendwie scheinst Du mich nicht zu verstehen.

Ob "schwarz" oder "grün" richtet sich nach Deinem Einsatzzweck. Den zu definieren, dafür bist nur Du selbst verantwortlich, kein Anderer. Woher sollen Andere auch wissen, was Du mit Deinen Maschinen treibst?

Rein Land- und Forstwirtschaftlich auf Deinem eigenen Betrieb zu eigenen Zwecken: grün

Gewerblich (Du bekommst Entgeld für Deine Arbeiten von Dritten) oder Lohnunternehmen: schwarz

Das hat nichts mit "Dampf machen" zu tun. Du bist im Falle eines Unfalles ggf. der "haftende Super-Schlaue", nicht die Verwaltungsangestellten.
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Re: Kipper anmelden

Beitragvon LKW-Stefan » Mo Mär 25, 2013 21:25

Obelix hat geschrieben:
CS 94 hat geschrieben: ... wollten mir erst Schwarze Nr. geben nachdem ich Dampf gemacht hatte wurde telefoniert und siehe da Grün!!

Irgendwie scheinst Du mich nicht zu verstehen.

Ob "schwarz" oder "grün" richtet sich nach Deinem Einsatzzweck. Den zu definieren, dafür bist nur Du selbst verantwortlich, kein Anderer. Woher sollen Andere auch wissen, was Du mit Deinen Maschinen treibst?

Rein Land- und Forstwirtschaftlich auf Deinem eigenen Betrieb zu eigenen Zwecken: grün

Gewerblich (Du bekommst Entgeld für Deine Arbeiten von Dritten) oder Lohnunternehmen: schwarz

Das hat nichts mit "Dampf machen" zu tun. Du bist im Falle eines Unfalles ggf. der "haftende Super-Schlaue", nicht die Verwaltungsangestellten.



da gibts noch eine ganz andere Regelung bei gewerblich genutzten Anhängern.
Und zwar ist dies der Anhängerzuschlag. D.h. du zahlst für dein Zugfahrzeug 373€ Steuer zusätzlich zu der KFZ
Steuer und brauchst wenn du mehrere Anhänger hast für diese keine Steuer mehr entrichten.
Du darfst aber dann diese Anhänger nur an einem Zugfahrzeug fahren dass den Anhängerzuschlag bezahlt.

Somit ist es auch ganz legal möglich "grüne" Anhänger gewerblich zu fahren 8)

siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4ngerzuschlag
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