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Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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40 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon DST » Sa Dez 14, 2019 21:22

rockyy hat geschrieben:Ich bin jetzt ungerne der Spielverderber... Aber dir ist bewusst das du Ohne Führerschein fährst? Wenn die dich anhalten ziehen sie dein Führerschein ein! Das sollte dir bewusst sein!
Du hast (ich VERMUTE BE) Dann darfst du BIS 3.5T fahren! Der Schlepper hat ca 1.9T Also darfst du noch 1.6T anhängen. 2 Seitenkipper wiegen meist 800-1400Kg. Demnach kannste noch 800/200Kg beladen!

Jetzt komm mir nicht mir "Ich hab doch L" Sicher, L gilt aber nur im Einsatz LOF. Da du Hobbyfahrt/Privat fährst benötigst du C1! Alles andere ist Fahren ohne Führerschein.

Ich möchte nur darauf hinweisen... Mir kommt das nämlich etwas spanisch vor die meisten die C1 haben - haben auch einen LKW und keinen Traktor.

Du kannst aber dein PKW anhänger hinter dein Traktor fahren.. Wie gesagt: Bis 3.5T GESAMT.

Hier im Ort haben sie auch einen Gepackt... 8t beladen mit Brennholz. Sollte von A nach B. angehalten... er zeigte sein Führerschein.. und Policia sagte "Sie fahren ohne Führerschein, das wissen sie?" Er glaubte auch mit L ist er berechtigt Schlepper zu fahren bis 25kmh.. Nix ist! Er braucht C. Es sei denn er fährt für einen Bauern! (C1 müsste glaube bis 7.5 sein, höher brauchste C - wie das dann nochmal mit anhänger aussieht weiß ich nicht. Glaube sogar das du C1E bzw CE brauchst...) Wenn ihr natürlich fernab jeglicher Siedlung lebt, (500einwohner orte) Dann mag das Funktionieren.. Aber hier bei uns in NRW ist das unmöglich


Mit BE gelten 3,5To Fahrzeuggewicht.
Nicht Zuggesamtgewicht.

Der Schlepper hat nen Fahrzeugschein und auch der zugelassene Pkw Hänger.
Also zwei Fahrzeuge mit maximal 3,5To, macht bis zu 7To mit BE.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Elvis2003 » Sa Dez 14, 2019 21:42

Es kommt auch noch drauf an, wann man be gemacht hat. In meinem Fall (BE vor 2012 gemacht) kann ich auch mehr ziehen als 3,5t.
Ich könnte also (abgesehen von den Mehrkosten wie bereits erwähnt) theoretisch auch einen 8t Anhänger zugelassen und versteuert (schwarzes Kennzeichen) mit Klasse BE legal fahren. Dazu hätte ich mich bereits ausreichend informiert. (Schlüsselnummer 79.06 falls es interessiert)

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/au ... eiten.html


Ein Autoanhänger wäre also überhaupt kein Problem bzgl Führerschein

Mein Traktor ist übrigens auch abgelastet von 3520kg auf 3490kg Zulässiges Gesamtgewicht.
Zuletzt geändert von Elvis2003 am Sa Dez 14, 2019 22:07, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Jm010265 » Sa Dez 14, 2019 21:55

Eigentlich ist das auch eine Form von Diskriminierung.
Klasse L mit 16 gemacht ohne jemals eine Minute auf einem Fahrzeug gesessen darf einen 20 Tonnen Zug mit 25 km/h und grüner Nummer fahren... Luftdruckgebremst
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Elvis2003 » Sa Dez 14, 2019 22:00

Ich möchte mich im übrigen schonmal (hört nicht auf ) herzlich bei jedem für die ganzen Erfahrung und Tipps bedanken. Das ging echt schnell
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon langholzbauer » Sa Dez 14, 2019 22:16

Jm010265 hat geschrieben:Eigentlich ist das auch eine Form von Diskriminierung.
Klasse L mit 16 gemacht ohne jemals eine Minute auf einem Fahrzeug gesessen darf einen 20 Tonnen Zug mit 25 km/h und grüner Nummer fahren... Luftdruckgebremst

Gehört zwar nicht hier her, aber:
1.gibt es keinen Führerschein" ohne jemals auf einem Fahrzeug gesessen"
2. ist deshalb V max. 25 km/h
3. ist auch immer der Fahrzeughalter mit dafür verantwortlich, wer seine Fahrzeuge führt.

Wenn's Dir nicht passt,weil Du vielleicht neidisch bist, kannst jederzeit einen landw. Betrieb gründen oder über nehmen, um auch "solche Vorteile" zu nutzen. :wink: 8)
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Favorit 10S » Sa Dez 14, 2019 22:24

Hi,

Grundsätzlich sollte das funktionieren.

Wir haben nen 3t 3Seitenkipper von WMMeyer. Hatte den auch schon ein paar mal hinter meinem 533 auf der Ackerschiene. Ist beim Kippen nach hinten doof,weil der hochschlägt. Also wenn du da ne vernünftige Lösung mit Zugpendel hin kriegst, ist das ne gute Sache. Achte halt auf die Bodenfreiheit und die Reifengröße. Hätten bei uns lieber 14 Zoll, sind aber nur 13 Zoll drauf. Dadurch hat er zwar ne geringe Ladehöhe aber bei voller Beladung auch ne geringe Bodenfreiheit. Auf dem Hof hat es bis jetzt immer noch geklappt, ob das auf nem ausgefahrenen Waldweg noch klappt habe ich noch nicht probiert. Gibt welche wo die Bremsseile nicht unter, sondern über die Achsen laufen.
Empfehlenswert ist die Elektropumpe, und ein Anschluss für die Schlepperhydraulik wenn du den öfters am Tag kippen willst. Bevor du alten teuren Schrott kaufst lass dir Angebote für neue machen.

Gruß Markus
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Elvis2003 » Sa Dez 14, 2019 22:37

Wenn, dann würde ich tatsächlich einen günstigen, aber neuen Anhänger kaufen. Bei wm Meyer habe ich schon nach einem Angebot gefragt.
Am liebsten wäre mir ja wieder ein Böckmann. Damit war ich bislang sehr zufrieden und die bieten sogar einen Anschluss für die Traktorhydraulik von haus aus an. Allerdings ist mir der als "Waldfahrzeug" doch etwas teuer...

Als ich vor ca. 5jahren meinen Böckmann gekauft habe, hätte ich vorher auch nach gebrauchten Anhängern geschaut. Aber was einem da zum fast Neupreis angeboten wird... Naja , jetzt gut für mich wo ich meinen verkaufen will.
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon rockyy » Sa Dez 14, 2019 22:41

Ja doch darfst 7000Kg. 3500+3500. Schön das der Anhänger Zugfahrzeug genant wird. Das wird auf vielen Seiten so beschrieben als dürfte man trotzdem nur 3500Kg. Naja gut.

Dann steht dem ja nichts im Wege.

Bei der Führerscheinklasse L benötigt man nur eine theoretische Ausbildung und keine praktische. Die Anzahl der Stunden beträgt

12 Stunden á 90 Minuten Grundstoff
2 Stunden á 90 Minuten Zusatzstoff für Klasse L

Da kann ich ihn schon verstehen... Aber so ist Deutschland. Es wird ja auch von einem Bürokrat entschieden, wie du Ackerbau und Tierhaltung betreiben sollst.
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Doppelgrau » Sa Dez 14, 2019 22:53

rockyy hat geschrieben:Nene... Das lies nochmal nach :) Zulässiges Gesamtgewicht des Gespann darf bei BE 3500Kg nicht überschreiten. Wie kommst du auf 7000kg?
...
BE: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg


Die 7t stehen auch in deiner Quelle, Zugfahrzeug bis 3,5T + Anhänger mit max. 3,5T (wenn das Zugfahrzeug die Anhängelast darf).
Zuggewicht steht ja nur bei B und B96 drin...
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Pumuckel » Sa Dez 14, 2019 23:25

Elvis2003 hat geschrieben:Es kommt auch noch drauf an, wann man be gemacht hat. In meinem Fall (BE vor 2012 gemacht) kann ich auch mehr ziehen als 3,5t.
Ich könnte also (abgesehen von den Mehrkosten wie bereits erwähnt) theoretisch auch einen 8t Anhänger zugelassen und versteuert (schwarzes Kennzeichen) mit Klasse BE legal fahren. Dazu hätte ich mich bereits ausreichend informiert. (Schlüsselnummer 79.06 falls es interessiert)

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/au ... eiten.html


Ein Autoanhänger wäre also überhaupt kein Problem bzgl Führerschein

Mein Traktor ist übrigens auch abgelastet von 3520kg auf 3490kg Zulässiges Gesamtgewicht.


Hi!
Ich habe auch BE vor 2013 erworben und SN 79.06. Ich google mir gerade einen Wolf, da ich meine, dass es damals auch eine Grenze vom beim Z.GG. des anhängers gab. Glaube 1,5 beu DruLu Bremse. Finde aber nix...

Minisattel haben doch maximal 8,75t insgesamt. Es kann aber sein, dass das 1,5 fache nur bei Pick ups und Sprinter, Daily und co gilt und Vorgabe des herstellers ist. Beim Trecker ist eine maximale Anhängelast meist nicht eingetragen.
Dann wären wir beide in jedem Fall fein raus :mrgreen:

Mein Schlepper hat unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Demnach dürfte ich meines wissens alles ziehen, auch ohne LoF.
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon langholzbauer » Sa Dez 14, 2019 23:39

Ziehen darfst Du,was Dein Schlepper(chen) her gibt. :wink:
Aber im öffentlichen Straßenverkehr darfst Du nur bewegen, was Dein Führerschein bzw. Deine Fahrerlaubnis her gibt!

Sorry :oops:
Das musste jetzt mal sein...
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Elvis2003 » Sa Dez 14, 2019 23:44

Pumuckel hat geschrieben:
Elvis2003 hat geschrieben:Es kommt auch noch drauf an, wann man be gemacht hat. In meinem Fall (BE vor 2012 gemacht) kann ich auch mehr ziehen als 3,5t.
Ich könnte also (abgesehen von den Mehrkosten wie bereits erwähnt) theoretisch auch einen 8t Anhänger zugelassen und versteuert (schwarzes Kennzeichen) mit Klasse BE legal fahren. Dazu hätte ich mich bereits ausreichend informiert. (Schlüsselnummer 79.06 falls es interessiert)

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/au ... eiten.html


Ein Autoanhänger wäre also überhaupt kein Problem bzgl Führerschein

Mein Traktor ist übrigens auch abgelastet von 3520kg auf 3490kg Zulässiges Gesamtgewicht.


Hi!
Ich habe auch BE vor 2013 erworben und SN 79.06. Ich google mir gerade einen Wolf, da ich meine, dass es damals auch eine Grenze vom beim Z.GG. des anhängers gab. Glaube 1,5 beu DruLu Bremse. Finde aber nix...

Minisattel haben doch maximal 8,75t insgesamt. Es kann aber sein, dass das 1,5 fache nur bei Pick ups und Sprinter, Daily und co gilt und Vorgabe des herstellers ist. Beim Trecker ist eine maximale Anhängelast meist nicht eingetragen.
Dann wären wir beide in jedem Fall fein raus :mrgreen:

Mein Schlepper hat unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Demnach dürfte ich meines wissens alles ziehen, auch ohne LoF.



Ja so ist's wohl laut Gesetzestext und ich bin damit auch ganz zufrieden ;-)

Wenn du also vor dem Stichtag BE erworben hast und im Fahrzeugschein deines Traktors keine Anhängelast eingetragen ist, kannst du theoretisch auch 2*8t hinterhängen...
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Elvis2003 » Sa Dez 14, 2019 23:46

1. Klasse BE erworben vor dem 09.09.2009:

Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
Die zG des Anhängers darf 3.500 kg übersteigen.
Die zG des Zuges darf 12.000 kg übersteigen.
Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79.06 dokumentiert

2. Klasse BE erworben zwischen dem 09.09. 2009 und vor dem 19.01.2013

Der Inhaber darf nach wie vor alle fahrzeugrechtlich zulässigen BE-Kombinationen führen.
Die zG des Anhängers darf 3.500 kg übersteigen.
Die zG des Zuges darf 12.000 kg übersteigen.•Dieser Besitzstand wird beim Umtausch durch die Schlüsselzahl 79.06 dokumentiert.
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Pumuckel » Sa Dez 14, 2019 23:56

ob 2 Anhänger mit BE 76.06 erlaubt sind, geht da allerdings nicht explizit hervor...
Die Kombi kenn ich nur bei LoF Zügen, dann wären wir wieder bei FSK T (die ich auch hab, aber da ist halt der u.U. nicht gegebene LoF Zweck im Weg)
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Re: Kipper für Traktor durch PKW-Kipper ersetzten

Beitragvon Pumuckel » So Dez 15, 2019 0:14

langholzbauer hat geschrieben:Ziehen darfst Du,was Dein Schlepper(chen) her gibt. :wink:
Aber im öffentlichen Straßenverkehr darfst Du nur bewegen, was Dein Führerschein bzw. Deine Fahrerlaubnis her gibt!

Sorry :oops:
Das musste jetzt mal sein...



ich glaube diese Ungenauigkeit meiner Ausführungen löst sich bei Beachtung des Kontextes auf :mrgreen:
Mein Schlepperchen ist ein Case IH 533, das ist mit z.B. einem 5.7t Anhängerchen ja eine völlig harmlose und früher übliche Kombination. Da kann aber (wohl) BE , T bis CE ausreichend sein. Je nach dem, wann man den FS gemacht hat oder was/wofür man geladen hat.
Wenn mein 533 eine unabhängige Handbremse wie die etwas älteren 533 hätte, wäre das z.GG. 4t. Dann wäre da ohne Ablastung gar nix mit B(E). Nur mal am Rande erwähnt... :mrgreen:
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