Klärschlamm darf man nach wie vor ausbringen nach AbfKlärV.
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Der Schlamm muß eben die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, grad was die Schwermetallgehalte angeht.
Und natürlich wird auch der Boden vorher untersucht auf die Nährstoffgehalte.
In ländlichen Räumen ist das in der Regel kein Problem, die einen wie die anderen einzuhalten.
Das ganze ist eben durch ein ausgeklüngeltes Beprobungs- und Lieferscheinverfahren ziemlich kompliziert und überwacht. Deshalb machen das meist LU von Papierkrieg bis Ausbringung.
Schwieriger könnte es sein auf einigen Standorten in NRW oder Bayern.
Kommt auf den Schlamm an.
Es gibt auch schon andere Verwertungswege, zum Teil als Brennstoff in MVA's, teilweise wird er in MBAs mit vergärt, aber auch als Zusatzstoff in Baumaterialien....