Neo-LW hat geschrieben:Moin,Lenni87 hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Moin,
wenn der Mann vor 1989 FSK3 gemacht hat,
gibt es T auf Antrag.
Wenn der Mann einen "B"- Führerschein hat, muss er "T" extra machen.
Olli
Ja, die Regelung kenne ich und dass dies nicht in Frage kommt.
Hier ging es ja auch eher um die Frage, ob es eine 'Sonderregelung' gibt, wenn der 'Alte' gesundheitlich länger ausfällt und der Nachfolger, der schon seit vielen Jahren mithilft sich die Klasse eintragen lassen kann um den Betrieb am Laufen zu lassen.
Ich habe den umgekehrten Weg gewählt.
Meinem Sohn habe ich mit 15 Jahren einen L-Führerschein verpasst.
Ziel war es, die unsägliche Mofa-Prüfbescheinigung zu umgehen.
Olli
Jetzt hatte ich mich schon so gefreut über diese Variante für meinen Sohn. Aber nach meinen Recherchen gibt´s den Führerschein L erst ab 16 - und nicht ab 15.