Moin zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu der Klasse T. Mein Vater, der hauptberuflich seit 50 Jahren den Pferde- und vormals Kühebetrieb führt hat, vor zwei Wochen einen Schlaganfall erlitten (zum Glück wurde rechtzeitig reagiert, so dass dieser recht milde ausgefallen ist). Da dieser nach dem Krankenhausaufenthalt aber auch noch einige Wochen stationär zur Reha muss, muss ich als Nachfolger nun vieles übernehmen, was vorher noch mein Vater erledigt hat. Ich bin 34 und helfe hier seit fast 20 Jahren mit (habe aber eine Vollzeitstelle in einer anderen Branche), möchte den Betrieb in den nächsten Jahren übernehmen und kann auch sämtliche Maschinen (Radlader/Traktor/etc.) bedienen und habe auch kein Problem, wenn mal ein Anhänger rückwärts eingeparkt werden muss.
Da ich es verpasst habe, zusammen mit dem Autoführerschein auch den Klasse T zu machen und zwischendurch auch nicht wirklich die Notwendigkeit bestand diesen nachzuholen, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich diesen durch die aktuelle Arbeitsunfähigkeit meines Vaters (die auch noch Monate anhalten kann) einfach eintragen lassen kann, wenn ich den Nachweis erbringen kann, dass ich die Maschinen führen kann bzw. auch schon seit 20 Jahren (auf dem eigenen Ländereien) bediene.
Ich bin der Meinung, dass ich das mal gehört habe, dass dies geht. Hat hier jemand mal von nutzen gemacht oder kann dazu etwas sagen? Dies würde natürlich eine Menge Zeit (und natürlich Geld sparen), wenn man sich den als Nachfolger einfach eintragen lassen kann oder einfach gleich zur Prüfung geht.
Ich wünsche einen schönen Abend und würde mich über Antworten freuen.