Moin,
mir wurde eine kleine Parzelle Land angeboten. Gibt es Richtwerte, was man vom Bodenrichtwert abziehen kann für "klein, "steinig" "schattig"?
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 16:27
stamo++ hat geschrieben:Moin,
mir wurde eine kleine Parzelle Land angeboten. Gibt es Richtwerte, was man vom Bodenrichtwert abziehen kann für "klein, "steinig" "schattig"?
stamo++ hat geschrieben:Ist nicht ganz uninteressant gelegen, aber echt mieser Boden und dann auch doch irgendwie uninteressant gelegen.
stamo++ hat geschrieben:Ist nicht ganz uninteressant gelegen, aber echt mieser Boden und dann auch doch irgendwie uninteressant gelegen.
Zement hat geschrieben:
> Deine Gier < bekämpfe sie .
DWEWT hat geschrieben:Bei einer kleinen Fläche von "Gier" zu sprechen, ist wohl etwas überzogen
DWEWT hat geschrieben: Der Verkäufer, der den maximalen Verkaufspreis haben will oder der Käufer,
Zement hat geschrieben: obwohl das begehrte Stück über den Wert und nutzen liegt , dann war wohl die "Gier" zu groß .
DWEWT hat geschrieben:Zement hat geschrieben: obwohl das begehrte Stück über den Wert und nutzen liegt , dann war wohl die "Gier" zu groß .
Ist das denn nicht fast die Regel? Schau dir doch mal die Werte der ldw. Flächen in den ABL an. Deren Wert steht doch in gar keinen vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Also, das Argument zählt offensichtlich nicht.
DWEWT hat geschrieben:Zement hat geschrieben: obwohl das begehrte Stück über den Wert und nutzen liegt , dann war wohl die "Gier" zu groß .
Ist das denn nicht fast die Regel? Schau dir doch mal die Werte der ldw. Flächen in den ABL an. Deren Wert steht doch in gar keinen vernünftigen Verhältnis zum Nutzen. Also, das Argument zählt offensichtlich nicht.
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