ich kann dir jetzt im Moment nicht ganz folgen, was Du damit bezweckst. Wenn dein Schlepper auf 35 Km/H eingetragen ist (mit den 380/70R24) und Du kleinere Reifen draufmachst, um die 32 Km/H - Eintragung zu bekommen, dann werden dir wahrscheinlich die grösseren Reifen rausgestrichen, somit fehlt deren Eintragung.
Soweit ich informiert bin, wird das sowieso nicht über die Reifengröße gemacht, sondern es wird der grösste Gang gesperrt. (Ohne Gewähr, könnte mich auch irren)
@Fendt 270V
Du musst natürlich selber wissen was du machst!
Aber denk bitte daran, wenn du die anderen Reifen wieder montiertst,
hast du keine Betriebserlaubnis mehr und bei Unfällen zahlt deine
Versicherung auch keinen Cent ... an einen Personenschaden will ich erst
garnicht denken! Da gehst du wahrscheinlich Postwendend in den Knast!
@Markus K.
Du irrst in der Tat.
Schlepper werden je nach dem unterscheidlich gedrosselt.
Bei älteren Maschinen wird in der Regel (vorausgesetzt es gibt eine passende zugelassene Größe) die Reifengröße geändert, gewählt wird
eine, die den Schlepper dann bei Vollgas, entsprechend den Anforderungen, die gewählte und einzutragende Geschwindigkeit fahren lässt. Gibt es keine eingetragene Reifengröße die diese Geschwindigkeit erfüllt, wird / werden die Gänge gesperrt, die den Schlepper bei Vollgas
schneller als die einzutragene Geschwindigkeit fahren lassen.
Bei modernen Schleppern mit elektronischer Einspitzung und ,,Board-Computer" werden oft keine Gänge mehr gesperrt, oder Reifengrößen geändert!
Dort wird dann die Betriebssoftware geändert und der schlepper wird in den Gängen die ihn schneller fahren lassen als die einzutragende Geschwindigkeit, elektronisch gedrosselt.
Dort erreicht er dann nurnoch eine verminderte Drehzahl und
erreicht somit nurnoch die einzutragende Höchstgeschwindigkeit.
MfG
Pradler
PS.: Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!
Und ist der Tickmann noch so klein, ein Ar....och ist er obendrein.
Huhu! du willst dass der TÜV dir eine geringere bbH einträgt als vom Hersteller angegeben. Erreichen willst du das durch kleinere Bereifung. Jetzt musst du erst mal einen TÜV finden der das so mitmacht ohne weitere Unterlagen, z.B. Herstellerfreigaben. Dann ruf mal bei Fendt an...und poste hier das Ergebnis.
Also angenommen einer trägts dir ein, dann wird es mit Sicherheit unmißverständlich drinstehen welche Räder fortan auf den Schlepper gehören, zu der angegebenen Höchstgeschwindigkeit. Sprich die größeren werden natürlich gestrichen! Zwar geht es nominal nur um 3 km/h, aber dazwischen liegt eben die Fahrerlaubnisgrenze. Da hängt sich keiner aus dem Fenster und sagt lass mal laufen. Denn was meinst du wie alt deine Versicherung den TÜVler aussehen lässt, wenn der Lehrling mit der Fuhre einen Unfall baut.
So einfach kannst du (zum Glück dann auch mal) niemanden für Dumm verkaufen.
Hi ich hab meine Freigabe von Fendt und möchte den Traktor auch von 2400U auf 2300 Touren bei der RWZ zurückdehen lassen und dann müsst das ganze schon klappen ich sag dir denächst wie es ausgegangen ist.