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Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Damhirsch » Do Dez 17, 2009 20:06

Wo steht das?
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » Fr Dez 18, 2009 6:42

waldlaeufer55 hat geschrieben:Ein Wort zu den Paragraphen:
§ 12 Absatz 4 Waffenrecht:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
Damit hat sollte sich das Thema erledigt haben. Die 7,5 Joule Energie erreicht ein heute
noch von Personen ab 18 Jahren frei erwerbbares Luftdruckgewehr.Zum Vergleich:das KK hat ca 130 Joule Energie und einen Gefahrenbereich von bis 1800 Metern.
der
Waldlaeufer




Das sagt doch schon alles und im Zweifel bei der Kreispolizeibehörde anrufen !!!!!! Nur die können einem sagen was erlaubt ist oder nicht sie sind auch zuständig falls doch eine WBK beantragt werden muss.

Die Amnestie gilt bis zum 31. Dezember diesen Jahres und sollte genutzt werden !!!


Ich sag's noch mal ich habe noch Platzt im Waffenschrank und verspreche auch die Waffen Junijägern zu gute kommen zu lassen. Das ist 100 mal besser als sie zu zerstören lassen.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon feliks07 » Di Dez 22, 2009 1:27

Damhirsch hat geschrieben:Ich sag's noch mal ich habe noch Platzt im Waffenschrank und verspreche auch die Waffen Junijägern zu gute kommen zu lassen. Das ist 100 mal besser als sie zu zerstören lassen.


Was sind denn Junijäger ? Sowas wie Sonntagsfahrer ? 8)

btw: pass auf daß dein Waffenschrank nicht "Platzt" :regen:

Waidmanns Heil!
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » Di Dez 22, 2009 7:14

Entschuldigung ich meine "Jungjäger" und er würde nicht platzen weil sie nicht Lange bei mir bleiben würden.

Ich habe in einem Bericht gesehen wie sogar eine FN Flinte vernichtet wurde !!!!

sowas muss nicht sein.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon meyer wie mueller » Di Dez 22, 2009 9:15

Hallo

ich dachte eigentlich bei den Kleinkaliberwaffen zur Schädlingsbekämpfung eher an eine Flobert. Die hatte man früher auf jedem Bauernhof, werden aber vom Waffengesetz so behandelt, als wären das gefährlichste Waffen für Terroristen.

Ist so eine Flobert auch nur einmal vererbbar? Die ist ja eher mit einem Luftgewehr vergleichbar.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man bei uns jedes Maß für Verhältnismäßigkeit verloren hat.

Gruß
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » Di Dez 22, 2009 13:46

Das nicht Jeder mit einer Waffe rumlaufen darf ist schon gut so.

Wie oben schon geschildert lieber bei der Örtlichen Behörde anrufen oder sich bei seinem Rechtsbeistand informieren!
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Schweinebauer94 » Do Dez 24, 2009 16:39

6 oder 9 mm Flobert?
[23:39:07] Wolff: wenn er zu klein ist, gleicht eine flinke zunge das aus
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Dez 25, 2009 17:30

Hallo

meist waren das 6 mm Flobert. Auf Ratten völlig ausreichend.
Und wenn eine angeschossen wurde, haben sich die anderen nicht mehr sehen lassen!

Gruß
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » Sa Dez 26, 2009 12:32

so ... weil es mir jetzt wirklich reicht !

Zitat:

..... Tierschutzgesetz

Erster Abschnitt
Grundsatz

§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


Dritter Abschnitt
Töten von Tieren

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.(1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.
(2) Für das Schlachten eines warmblütigen Tieres gilt § 4a.
(3) Für das Töten von Wirbeltieren zu wissenschaftlichen Zwecken gelten die §§ 8b, 9 Abs. 2 Satz 2, im Falle von Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen außerdem § 9 Abs. 2 Nr. 7 entsprechend.

...


Quelle: http://www.wald-und-holz.nrw.de/70Wald_und_Wild/Jagd_Wild_Obere_Jagdbehoerde/gesetze_verordnungen/index.php
Morpheus
 
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung, Tierschutzgesetz

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Dez 26, 2009 19:20

Hallo ,

@Morpheus
Es ist Dir wirklich ethisch sehr hoch anzurechnen, dass Du Dich so sehr für den Tierschutz und die waidgerechte Bejagung einsetzt.

Aber wenn Du schon mit dem Tierschutzgesetz nach einem vermeintlichen Tierquäler schlägst, dann folgere doch bitte nicht aus der Schilderung von historischen Gegebenheiten auf das gegenwärtige Verhalten. Auch ist die Schilderung der Zustände, als der Besitz eines Flobert-Stutzens noch legal war, und man zu dieser Zeit Ratten mit einer 6 mm Flobert (es gab auch noch die 4 mm Flobert) abgeschossen hat, auch nicht als Aufruf zu verstehen, Tiere zu quälen.

@alle:
Zitat: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Ein vernünftiger Grund, eine Ratte zu töten (= Schaden zufügen) ist es, dass Ratten allgemein als Schädlinge angesehen werden.

Waidgerechte Bejagung von Ratten ist wohl auch im Tierschutzgesetz nicht vorgesehen und würde am Ziel vorbei führen ( Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.) Bei der Rattenbekämpfung geht es also um Schädlingsbekämpfung, und bei der Schädlingsbekämpfung geht es also NICHT um selektiven Abschuss eines Wildes.

Man sollte auch NICHT davon ausgehen, dass die Bauern früher absichtlich eine Ratte angeschossen hätten, denn eine verluderte Ratte im Heu oder in anderem Futter ist zumindest (milde ausgedrückt) kontraproduktiv. Zudem sind nicht alle Bauern hirnlose Tierquäler.

Man könnte als Argument anführen, dass es sich beim Abschießen von Ratten nicht ausschließen lässt, dass eine angeschossen wird, und deshalb das Verbot, dem Tier unvermeidbare Schmerzen zuzufügen, greifen würde. (Man nähme die Schmerzen zumindest billigend in Kauf) Dann müsste man auch die gesamte Jagd verbieten, denn erfahrungsgemäß wird immer wieder ein Tier angeschossen, und dieses hat dann mehr als vermeidbare Schmerzen. Auch bei der Rattenvernichtung mit Gift oder Gas werden nicht alle Tiere sofort getötet oder überleben stark geschädigt und leiden eigentlich vermeidbare Schmerzen (wer schon mal erlebt hat, wie sehr ein Hund leidet, der Rattengift erwischt hat, kann das verstehen). Rattengift soll ja nicht sofort töten, sondern ganz langsam, damit die Rest nicht gewarnt wird.

Setzt man also die nach der allgemeinen Auffassung „unvermeidlichen“ Schmerzen beim Vergiften in Relation mit den nicht beabsichtigten Schmerzen beim gelegentlich nicht ganz gelungenen Abschuss einer Ratte, so stellt sich für mich die Frage, was für das Tier im Sinne des Tierschutzgesetzes die schonendere Art der Tötung ist?

Warum verwendete man also einen Flobert-Stutzen oder ein Weitschuss-Luftgewehr? Diese Frage beantwortet sich ja aus den vorhergehenden Beiträgen. Ein Kleinkaliber (z.B. 22lfB) ist bei der Verwendung in Haus und Hof zu gefährlich. Trotzdem ist die 6mm Flobert nicht zu unterschätzen, da die Geschoßenergie bei etwa 60 Joule liegt. (Damit wäre sie durchaus noch heute zur Rattenbekämpfung geeignet). Die Reichweite ist allerdings eingeschränkt (wobei man Ratten ja nicht auf 50 m schießt, sondern eher auf max. 15 m)

Weiter:
Zitat: „Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“
Nur bei gewerbsmäßiger Tötung ist ein Sachkundenachweis nötig. Die Flobert wurde früher ja nicht einfach so den Buben in die Hand gedrückt nach dem Motto: „So jetzt schieß mal auf Ratten“. Sachkenntnis und Fähigkeiten erwirbt man nicht nur mit dem Jagdschein, der Schlachterausbildung oder der Ausbildung zum amtlichen Schädlingsbekämpfer.

Ich gebe zu, dass meine Anmerkung „Und wenn eine angeschossen wurde, haben sich die anderen nicht mehr sehen lassen! “ für den unbedarften Leser missverständlich war, aber bislang habe ich Morpheus wegen seiner im Grunde sachlichen Art nicht als unbedarft eingeschätzt. Ich bitte also darum, meinem vorherigen Beitrag nicht als Aufruf zum Tierquälen misszuverstehen, (da kenne ich schon andere Beiträge, zum Thema Rattenbekämpfung (Stichwort Benzin)), sondern eher als eine Schilderung historischer Gegebenheiten.

Vielleicht kann mich jemand aufklären, warum eine 6mm Flobert für die Rattenbekämpfung generell ungeeignet sein sollte? Oder hab ich den Beitrag von Morpheus falsch verstanden?

(Da ich schon dabei bin: Hat eigentlich die WBK-Pflicht einen Sicherheitsgewinn gebracht? Wurde schon mal wissenschaftlich evaluiert, wie viele Verbrechen aufgrund des Verbots der 4 und 6 mm Flobert und der Weitschuss-Luftgewehre verhindert wurden?)

Gruß
meyer wie mueller
 
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » So Dez 27, 2009 14:00

Hi meyer wie mueller

Prinzipiell war das eher allgemein gehalten mit meinem Beitrag !!!

Wir befördern Ratten vom Leben zum Tode indem wir stinkenormale Fallen benutzen die XXL Version von einer Kleinen Mäusefälle !!!
Das Klagt einmal dann kann ich sagen das ich den "Schädling" Unnötige Qualen erspart habe ! Rattengift kommt nur in wirklichen Ausnahmefällen bei uns vor ! wobei es da auch große Unterschiede gibt !


Kann mir einer mal erklären wie man es schafft auf 15 m z.b eine 15-20 cm Ratte über die offene visierung im laufen erledigt ? wie viele Std. steht man dann in der Gegend herum ? Laufen bei euch so viele Ratten Rum ? wen ja dann hat man ein Problem und sollte sich mit der Ursachenfindung beschäftigen dann erledigt sich das Rattenproblem vielleicht von alleine! Wie sieht es mit "Kugelfang" aus ? oder Reicht der Traktor, Haus, Fenster aus ?

Ich würde mal sagen das es 1000 andere Wege gibt Schädlinge zu bekämpfen aber eine Waffe zu benutzen aus dem Neandertalzeitalter sollten wir raus sein !
Morpheus
 
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon meyer wie mueller » So Dez 27, 2009 14:33

Hallo

es gibt wohl keinen Hof ohne Ratten. Gift und Fallen sind meist wirkungslos, weil die Viecher zu schlau sind. Am wikungsvollsten sind Katzen!
Bei der ursprünglichen Frage ging es doch eigentlich um die Eignung von Kleinkaliber zur Schädlingsbekämpfung. Sicher ist auch der Einsatz einer Waffe abhängig von der Umgebung. In Mitten von Wohnbebauung wohl unmöglich, aber auf einem ausreichend großen Hof in Dorfrandlage schon eher. Als Kugelfang dient wohl am besten der Misthaufen.

Das ist aber wohl eher eine theoretische Diskussion, da die aktuellen Waffengesetze dagegenstehen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde bei der Reform des Waffengesetzes auch mal in Erwägung gezogen, dass die Schädlingsbekämpfung ein ausreichendes Bedürfnis für eine WBK darstellen könnte.

Übrigens: Diese vorsintflutlichen Flobert-Stutzen wurden ursprünglich als Trainingswaffen eingesetzt und auch da gab es erhebliche Qualitätsunterschiede. Manche haben nur so ungefähr in die Gegend geschossen, in die man zielte, andere schossen "wie Gift". Und in Haus und Hof wohl wirklich besser als ein 22lfB.

Gruß
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon landfreak » Mi Jan 06, 2010 18:10

forstbetriebwf hat geschrieben:
Erbrecht sieht heute auch anders aus Waffen müssen unbrauchbar gemacht werden (oder der Erbberechigte ist Befugt zum Waffenbesitz,natürlich muß er die Waffen eintragen lassen die er geerbt hat.


Sofern ein Blockiersystem für das Kaliber der geerbten Waffe verfügbar ist, ist das vom Büchsenmacher einzubauen. Es gibt aber Kaliber für die es (noch) kein Blockiersystem gibt. Dazu gehört auch das Kaliber 22. Es gibt auch m.W. nur eine Firma, die solche Blockiersysteme herstellen darf. Die Waffenbehörde kann(!) dann eine Ausnahmegenehmigung ausstellen, wenn es derzeit kein Blockiersystem für die Erbwaffe am Markt gibt. Immerhin handelt es sich dabei um Eigentum, das einen Wert darstellt, auch, wenn es nur ein ideller solcher ist. Einfach wegnehmen ist also nicht. Man sollte allerdings die Waffenbehörde in Kennnis setzen und ggf. die WBK einschicken, sodass dies dort eigetragen werden kann...
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Amur » Do Jan 14, 2010 12:56

Waffen können bis jetzt noch so oft vererbt werden, wie ein Erbfall eintritt. Egal ob der Vater und dann die Mutter danach deren Sohn und dann der Enkel. Auch wenn die nicht JÄger oder Sportschütze sind.
Allerdings wird der Nachweis der entsprechenden Verwahrung verlangt (Waffenschrank entsprechender Klasse) und in absehbarer Zeit ein sogenanntes Blockiersystem wodurch die Waffe unbrauchbar wird für den Besitzer.
Beides zusammen kostet ein vielfaches wie ein einfaches Flobert oder KK Gewehr wert ist. D.h. diese einstigen in vielen Häusern üblichen Waffen wird es kaum mehr (legal) geben. Was denn noch auf den Bühnen oder Kellern rumfährt ist eine andere Frage, aber was die Sicherheit angeht waren die Dinger ja auch noch nie ein Problem.

Falls die Waffe nicht legal ist, kann sie auch nicht offiziell vererbt werden.
Auch die Amnestie sagt nur aus, daß die Waffen einem Berechtigten überlassen oder verschrottet werden können. Eine WBK wenn man jetzt aufs Landratsamt geht, bekommt man nicht ausgestellt.

Auch Fundwaffen wird man nicht mehr bekommen. Die werden eingezogen und verschrottet.

Also wenn die Waffe illegal ist, hat Lieschen Müller keine CHance sie für sich selber zu legalisieren.
Weder vor, noch nach dem 31.12.2009.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon landfreak » Do Jan 14, 2010 14:47

Amur hat geschrieben: und in absehbarer Zeit ein sogenanntes Blockiersystem wodurch die Waffe unbrauchbar wird für den Besitzer.


Das ist seit 01.04.2008 Gesetz, falls kein Bedürfnis (Jäger, Sportschützen) vorhanden ist. Wer also nach dem 01.04.2008 eine Waffe geerbt hat, muss diese blockieren lassen, nur dann wird eine grüne WBK mit entprechendem Eintrag ausgehändigt. Wenn es noch kein Blockiersystem für das entsprechende Kaliber gibt, kann die Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen, bis es ein zugelassenes Blockiesystem am Markt ist. Ob es allerdings für Kal 22 jemals ein Blockiesystem gibt, wage ich zu bezweifeln, es gibt kaum noch ein wirtschaftliches Interesse daran. Für die Sicherheit und den Staat alleine baut so etwas niemand...wird vermutlich im Sande verlaufen. Bis zum nächsten Durchgeknallten, der Ballerspiele mit der Realität verwechselt...

Im Grunde geht es immer um die WBK (amtliches Dokument), wer eine hat, hat sie halt mit allen Pflichten und wer eine haben möchte, muss halt die aktuellen Gesetze einhalten, um eine ausgestellt zu bekommen...
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