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Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

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Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Bastelsepp » Do Dez 10, 2009 10:11

Hallo,
aus Gesprächen mit älteren Nachbar hab ich erfahren, dass es noch diverse KK-Waffen zur Schädlingsbekämpfung in den Haushalten gibt.
Wie ist die momentane Gesetzeslage diesbezüglich? Was wird noch erlaubt, was hat Bestandsschutz?
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Justice » Do Dez 10, 2009 15:18

KK-Gewehre waren früher Erwerbsschein frei und konnten von jedem Volljährigen Rechtmäßig erworben werden. Fragt mich jetzt nicht wann genau das war. Wer sich also Damals so ein Gewehr kaufte, darf dieses auch Heute noch besitzen. Was jedoch nicht mehr möglich ist, ist der Munitionserwerb! Dafür benötigt man einen Erwerbsschein. Waffenbesitzkarte mit entsprechender Eintragung oder Jagdschein. Diese Waffen können auch vererbt werden. Der Erbe meldet dies beim Landratsamt, und bekommt eine Waffenbesitzkarte für die Waffe ohne den Munitionserwerb. Er darf also das "Erbstück" behalten. Von diesen Dingern gibt es hunderttausende in Deutschland! Die meisten gammeln irgendwo vor sich hin und haben nur noch Schrott wert. Waren auch meist von minderrer Qualität.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Holder 7.74 » Do Dez 10, 2009 16:55

Für Erbwaffen gelten gesonderte Regeln, zumindest bei uns. Es macht auch einen Unterschied, ob man die waffen geerbt hat, oder vor Jahren noch selbst gekauft hat. Altbesitzer dürfen weiterhin Waffen besitzen, die Schießfähig sind, auch ohne Bedürfnis. Munitionsbesitz ist allerdings untersagt. Ein Erbe muss bei uns seine Waffen abgeben oder Elektronisch sperren lassen. Wir haben jetzt im Schützenverein schon einige Anfragen erhalten bez. Mitgliedschaft, eben aus diesem Grund. So darf auch ein Erbe die Waffen behalten.
Gottes schönste Gabe ist der Schwabe
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » Do Dez 10, 2009 22:08

lol mit dem kk auf Mäusejagd, besser ist es vielleicht die Waffe abzugeben :!: ich hätte noch Platz bei mir im Waffenschrank ;-)
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Kugelblitz » Do Dez 10, 2009 22:44

ich nehm dafür den Seitenspanner mit ZF :lol:
Damit man ein KK ohne irgendwas haben kann ist mir neu :shock: Handelt sich ja um ne Schussfähige Waffe, die auch richtig Schaden verursachen kann...
Diverse reste der HJ sind mir noch bekannt, Kumpel hat sowas noch.....
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Winston Wolf » Do Dez 10, 2009 23:15

Ab 1973 hätten die in die damals neu eingeführten WBK eingetragen werden müssen, hätte jeder mit Altbesitzwaffe bekommen.

Ohne WKB ists illegal.
Wir waten durch ein Meer von Blut, gib uns dafür Kraft und Mut.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Kugelblitz » Do Dez 10, 2009 23:27

Winston Wolf hat geschrieben:Ab 1973 hätten die in die damals neu eingeführten WBK eingetragen werden müssen, hätte jeder mit Altbesitzwaffe bekommen.

Ohne WKB ists illegal.


Und nur ne volle Mumpel kostet vor Gericht lumpige 500 euro :shock: :lol: und ein par Arbeitsstunden....kenne das von meinem jüngerren Bruder der mal gerne Buddeln geht :lol:
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Morpheus » Fr Dez 11, 2009 6:43

Kugelblitz hat geschrieben:
Winston Wolf hat geschrieben:Ab 1973 hätten die in die damals neu eingeführten WBK eingetragen werden müssen, hätte jeder mit Altbesitzwaffe bekommen.

Ohne WKB ists illegal.


Und nur ne volle Mumpel kostet vor Gericht lumpige 500 euro :shock: :lol: und ein par Arbeitsstunden....kenne das von meinem jüngerren Bruder der mal gerne Buddeln geht :lol:



...und die Zuverlässigkeit Falls er mal daran dachte den Jagdschein zu machen :wink:


wie gesagt ich habe noch Platz im Waffenschrank !
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon forstbetriebwf » Fr Dez 11, 2009 11:52

Also ich würde sagen mal Waffengesetz lesen,Winston Wolf hat recht früher waren Kleinkaliber erlaubt ab 18 Jahren,seit den 70ern nicht mehr es gab damals die Möglichkeit seine Kleinkaliberwaffen anzumelden in einer gewissen frist,wer das nicht getan hat und die Waffen behalten hat (Schußfähig) Der verstößt gegen das gültige Waffengesetz. heute also Illegal.und das nichts mit Munition zu tun,die bekoomt man heute sowieso nicht ohne Gehnehmigung.Mir ist ein fall bekannt da wurden alt Waffen gefunden,war ziemlich unangehnehm für den jenigen.

Erbrecht sieht heute auch anders aus Waffen müssen unbrauchbar gemacht werden (oder der Erbberechigte ist Befugt zum Waffenbesitz,natürlich muß er die Waffen eintragen lassen die er geerbt hat.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Justice » Mo Dez 14, 2009 13:59

"Waffenfund auf eigenem Gelände" mit dem Satz in der WBK werden die Teile "legalisiert". Wen das Teil in der Scheune oder sonst wo in nicht bewohnten Räumen lagert, ist es für die Behörden sehr schwer bis unmöglich, einen Besitzer ausfindig zu machen. Die Teile liegen da jetzt seit 40, 50 Jahre und noch länger. Teilweise wissen die Leute gar nicht, das sie sowas mal hatten. Meist hat es der "Opa" auch nicht erzählt.


PS: Der mir bekannte Erbfall ist schon einige Jahre her.

@ Morpheus: Solche Teile kan man schon ab 50 Euro bei E-Gun ersteigern. Händler raten eher zum Verschrotten. Aber glaub mir. Als Jäger willst du sowas gar nicht.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon frank72 » Mo Dez 14, 2009 15:46

Da ist es bei uns ihn Österreich zum Glück noch anders zum Munition kauf brauchst nur ein Waffengeschäft gehen bekommst ohne Ausweis.
Waffen kauf geht auch ganz einfach zum Händler gehen nach drei Tagen darfst die Waffe holen brauchst auch keine Waffenbesitzkarte oder sonst was.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon Justice » Mo Dez 14, 2009 16:32

frank72 hat geschrieben:Da ist es bei uns ihn Österreich zum Glück noch anders zum Munition kauf brauchst nur ein Waffengeschäft gehen bekommst ohne Ausweis.
Waffen kauf geht auch ganz einfach zum Händler gehen nach drei Tagen darfst die Waffe holen brauchst auch keine Waffenbesitzkarte oder sonst was.


Und Gott sei Dank bekommt bei uns nicht jeder eine Waffe. Und ich hoffe, das dies auch so bleibt.
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon waldtom » Mo Dez 14, 2009 17:58

Hallo Justice
Und in Österreich passieren im Verhältnis auch nicht mehr Straftaten mit Schusswaffen, als bei uns hier, trotz dem liberaleren Waffengesetz!
Das selbe kannst du in den USA beobachten: Die Staaten mit dem restriktivsten Waffenrecht haben die höchsten Verbrechensraten!
Erstaunlich oder?
Viele Grüße aus Unterfranken
Tom
--------------------------------------------------------
Franken liegt zwischen Bayern und Deutschland!
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon waldlaeufer55 » Mo Dez 14, 2009 19:50

Ein Wort zu den Paragraphen:
§ 12 Absatz 4 Waffenrecht:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
Damit hat sollte sich das Thema erledigt haben. Die 7,5 Joule Energie erreicht ein heute
noch von Personen ab 18 Jahren frei erwerbbares Luftdruckgewehr.Zum Vergleich:das KK hat ca 130 Joule Energie und einen Gefahrenbereich von bis 1800 Metern.
der
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Re: Kleinkaliber - Schädlingsbekämpfung

Beitragvon waldschütz » Mi Dez 16, 2009 23:25

Hallo
Soweit ich weis kann ein KK nur einmal vererbt werden also wenn der Papa stirbt gehts legal an die Mama .
Wenn Mama stirbt bekommt der Sohn /Tocher die Aufforderung der Behörde die Waffe abzugeben oder unbrauchbar zu machen.
Gruss elmi
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