adefrankl hat geschrieben:bauer hans hat geschrieben:adefrankl hat geschrieben: In wieweit zählt, das Auftrags-, das Leistungs- oder das Rechnungsdatum. Was ist bei Leistungen mit Abschlagszahlungen vor dem 30.6.2020 und Endabrechnung dann nach 30.6.2020.
es zählt immer das lieferdatum.
wann steht die sache dem käufer zur verfügung.
Und wie ist das bei Gebäuden. Ist da das Lieferdatum die Fertigstellung oder rechnet sich das für jede Abschlagszahlung extra? Würde für mich aktuell einen größeren Unterschied machen.
Das wird sehr stark vom geschlossenen Vertag abhängen. Wenn mit den Abschlagszahlungen ein bestimmter Baufortschritt verknüpft ist, gilt die Leistung als erbracht, sobald der entsprechende Baufortschritt erreicht wurde. Das ganze natürlich unter Berücksichtigung meines vorherigen Posts...