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Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Auch für das Federvieh haben wir hier einen Platz ;-)
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33 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Dennis99 » Fr Jun 21, 2013 6:51

So, Eier sind beim Nachbar. Er hat auch gleich dauerhaft "Eier" bestellt.

Danke für den Tipp!
John Deere Lanz 300 (teilrestauriert)
John Deere 1640 (Allrad mit SG2 Kabine)
Hühnermobil 225
usw.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Alexandra » Fr Jun 21, 2013 7:16

Hallo!

Ich muss dieses Thema auch mal kurz hier mit einschieben.
Wir wohnen zur Zeit noch in einem kleinen Wohngebiet. Unser Nachbar hat sich auch Hühner angeschafft, er hat vergleichsweise zu uns einen sehr kleinen Garten, die Hühner hält er in einer kleinen Hütte, vielleicht so 4-5qm groß mit einem genauso kleinen Auslauf. Wie viele er da drin hat weiß ich nicht genau, wir haben kaumw as mit ihm zu tun. Ich weiß nur, dass er sich auch eine Pute zum schlachten dort hält.
Ich finde es unzumutbar ! Darf er so einfach dort Hühner und Puten halten ? Unter solchen Bedingungen ?
Wo kann ich das melden ? Veterinäramt ?
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon MTX-Driver » Fr Jun 21, 2013 7:28

Alexandra hat geschrieben:Hallo!
Wo kann ich das melden ? Veterinäramt ?


Auf gute Nachbarschaft. :roll:
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Alexandra » Fr Jun 21, 2013 7:58

Das hat nichts mit guter oder schlechter Nachbarschaft zu tun !

Wir haben ihn auch schon darauf angesprochen und er war nicht einsichtig.
Finde es nicht so berauschend , dass die Viecher da in den kleinen Schuppen gesperrt sind. Mir macht der Lärm nichts aus, die Viecher rasten regelmäsig in dem Verschlag da aus und scheinen sich dadrin zu kloppen. In den "Auslauf" kommen sie auch selten. Aber ich denke, dass es nicht erlaubt ist diese Tiere so zusammengefercht in einer Wohngegend zu halten.
Klar - Legehennenbetriebe sehen noch schlimmer aus, aber ich würde mich freuen, wenn dort jemand drauf schaut, der Ahnung hat und diese Viecher wenigstens einen geeigneten Stall bekommen würden.

Ich glaube nämlich nicht, dass er sich irgendwie darüber Gedanken gemacht hat oder sich vorher informiert hat, was und ob das zulässig ist.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Alexandra » Fr Jun 21, 2013 9:15

Ja so ähnlich kann man sich das vorstellen. Der Nachbar hat eine Marokkanische Frau und sie verbringen meistens sechs Wochen am Stück im Sommer dort. Dann werden immer einige Hühner geschlachtet. Habe da echt keinen Überblick wieviele er da drin hat, aber da ist immer ein ziemlicher Tumult drin. Manchmal kommt dann eine Nachbarin und füttert die Viecher ( wenn diese Glück haben ).

Sowas muss ja nicht sein ! Ich kann mir ja auch nicht einfach mein Pferd im Garten stellen nur weil mir das so passt.

Wofür hat man denn Vorschriften durchs vet. Amt ?!
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Moorfee » Fr Jun 21, 2013 15:56

Smeagul hat geschrieben: Und da ists ziemlich egal, obs n Einheimischer oder n Ausländer ist. :


Hallo
Ganz genau. Und es spielt für das Thema doch nun wirklich auch nicht die geringste Rolle, ob seine Angetraute aus Marokko, Spitzbergen oder Wanne-Eikel kommt. :roll:
Zuständig bei wirklichen Tierschutzverstößen ist das Veterinäramt Deines Kreises.
Und wenn Jemand da illegal schächtet im Garten......hast Du da nicht die Polizei gerufen?
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon SHierling » Fr Jun 21, 2013 19:40

(6) Wirbeltiere dürfen nur nach Maßgabe der Anlage 3 betäubt oder getötet werden. Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt.
(Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV))

Und solange die Hühner beim Vetamt gemeldet sind, ist es vollkommen egal, ob sie in den Auslauf dürfen oder nicht, und wenn Du die Anzahl der Tiere je m² nicht weißt, kannst Du in dieser Hinsicht auch nicht viel erwarten.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Holgi1982 » Fr Jun 21, 2013 19:53

auf 5m² dürfen max 45 Hühner gehalten werden. (auf die schnelle gegoogelt, hat nichtmal eine Minute gedauert!!!!!!)
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon SHierling » Fr Jun 21, 2013 19:55

Holgi1982 hat geschrieben:auf 5m² dürfen max 45 Hühner gehalten werden.

Auch von Leuten mit marokkanischen Frauen?
Unglaublich ;-)
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Holgi1982 » Fr Jun 21, 2013 20:16

Nein ich meine keine marrokanischen Frauen :mrgreen:
Die Zahl hatte Google mir ausgespuckt, ich hatte jetzt keine Lust genauer zu forschen, daher nur auf die schnelle.
Wenns nu absolut falsch ist :arrow: Beschwerde an Onkel Google richten. :mrgreen:
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon SHierling » Fr Jun 21, 2013 21:23

Nee, 9 je m² ist nicht ungewöhnlich, bei Bio sind es imho 6 . Ich hab eher das Gefühl, die "ProblemstellerIn" hat einen Hang zu solchen Bambi-Vorstellungen wie "Freiland-Hühnern" oder so.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Moorfee » Fr Jun 21, 2013 22:15

Hallo
Oder der gute Mann hat ungünstigerweise mehrere Hähne, die sich da drinnen kloppen und traut sich wegen der Nachbarn gar nicht mehr, die noch irgendwie rauszulassen.
Wie auch immer......
Dreister Vorschlag zur Güte: Zeig ihm ein paar Bilder, wie sowas günstig geht und helf ihm einen Freilauf bauen. Kannst ja von Deinem Garten ein paar qm dazu stiften und selber zwei Hühner anschaffen, vielleicht macht der dann doch mit. :mrgreen:
Du kannst den natürlich auch versuchsweise beim Veterinäramt anschwärzen, was sicher eine dauerhaft nette, nachbarschaftliche Athmosphäre schafft und nur vielleicht und nur ganz eventuell wirklich "mit Glück" dazu führen könnte, dass er zumindestens dort keine Hühner mehr hält....aber auch nur, wenn er die nichtmal gemeldet hat, oder frustriert aufgibt.
Dann packt er sie halt in seinen Kleingarten, zum Onkel oder so und vielleicht noch enger, oder schlachtet die bestenfalls weg.
Und du kannst dann künftig für immer sehr genau aufpassen, dass Du niemals nicht falsch parkst, als Privatmensch mal bisschen Schneckenkorn oder Unkrautex streust, häufiger als normal zugelassen mit Freunden grillst oder außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten kurz Rasen mähst oder Familienstreit hast.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Moorfee » Fr Jun 21, 2013 22:45

Hallo
Hühner zählen gesetzlich da erstmal nur als Kleintiere.
Also nix da indiskutabel. :wink:

Ich fände auch Quatsch, wenn Du z.B. zwei nette Bernhardiner, einen Koiteich, vier Katzen, eine Wellensittichvoliere und zehn quiekende Meerschweinchen haben darfst, aber Dein Nachbar seine vier Zwerghühnchen und drei Schlachtkaninchen abgeben muss, nur, weil die einen anderen Nutzen haben.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon Moorfee » Sa Jun 22, 2013 20:07

Hallo
Klar, das wär wieder nochmal was anderes, in Sachen Katzenmessies gibts da m.E. auch schon Urteile mit einer Obergrenze, was Nachbarn noch dulden müssen.
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Re: Können Hühner/Hahn vom Nachbar (Gericht) untersagt werden?

Beitragvon mettbroetchen » Di Jun 25, 2013 21:06

Smeagul hat geschrieben:
Moorfee hat geschrieben:Hallo
Hühner zählen gesetzlich da erstmal nur als Kleintiere.
Also nix da indiskutabel. :wink:

Ich fände auch Quatsch, wenn Du z.B. zwei nette Bernhardiner, einen Koiteich, vier Katzen, eine Wellensittichvoliere und zehn quiekende Meerschweinchen haben darfst, aber Dein Nachbar seine vier Zwerghühnchen und drei Schlachtkaninchen abgeben muss, nur, weil die einen anderen Nutzen haben.


@Moorfee: Wenn eine Person eine Tierzucht betreibt (z.B. 30 freilaufende Hunde auf einem Kleinstgrundstück) und die nicht den gesetzlichen Vorschriften genügt, ists auch Ende mit "Kleintierhaltung", abgesehen davon, daß solch einer Person wohl der erforderliche Sachkundenachweis/Versicherungsschutz fehlen dürfte...

Und das mit dem Meerwutzen hat sich bei gleichzeitiger Hundehaltung eh meißt schnell erledigt... :mrgreen: (spart auch Futterkosten...) :wink: :wink: :wink:

Och Britta,

bist Du schon wieder mit einem neuen Account hier unterwegs?

:lol: :lol:
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