So, Eier sind beim Nachbar. Er hat auch gleich dauerhaft "Eier" bestellt.
Danke für den Tipp!
Aktuelle Zeit: Sa Okt 04, 2025 13:16
Alexandra hat geschrieben:Hallo!
Wo kann ich das melden ? Veterinäramt ?
Smeagul hat geschrieben: Und da ists ziemlich egal, obs n Einheimischer oder n Ausländer ist. :
(Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV))(6) Wirbeltiere dürfen nur nach Maßgabe der Anlage 3 betäubt oder getötet werden. Bei Hausgeflügel ist eine Betäubung entbehrlich, wenn das Schlachten oder Töten bei Schlachtungen für den Eigenbedarf und durch schnelles, vollständiges Abtrennen des Kopfes erfolgt.
Holgi1982 hat geschrieben:auf 5m² dürfen max 45 Hühner gehalten werden.
Smeagul hat geschrieben:Moorfee hat geschrieben:Hallo
Hühner zählen gesetzlich da erstmal nur als Kleintiere.
Also nix da indiskutabel.![]()
Ich fände auch Quatsch, wenn Du z.B. zwei nette Bernhardiner, einen Koiteich, vier Katzen, eine Wellensittichvoliere und zehn quiekende Meerschweinchen haben darfst, aber Dein Nachbar seine vier Zwerghühnchen und drei Schlachtkaninchen abgeben muss, nur, weil die einen anderen Nutzen haben.
@Moorfee: Wenn eine Person eine Tierzucht betreibt (z.B. 30 freilaufende Hunde auf einem Kleinstgrundstück) und die nicht den gesetzlichen Vorschriften genügt, ists auch Ende mit "Kleintierhaltung", abgesehen davon, daß solch einer Person wohl der erforderliche Sachkundenachweis/Versicherungsschutz fehlen dürfte...
Und das mit dem Meerwutzen hat sich bei gleichzeitiger Hundehaltung eh meißt schnell erledigt...(spart auch Futterkosten...)
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