Also, wer seinen Schnee -egal ob vom Gehweg oder aus der Einfahrt- zurück auf die Straße wirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich dann auch noch beschwert, der gehört beim Ordnungsamt für sein Fehlverhalten (Schnee auf die Fahrbahn zu schaufeln) angezeigt. Gibt `n Bußgeld.
Oder besser: Warten bis er wieder beim Schnee auf die Straße schippen ist und dann aber mit Dampf und heruntergelassenem Schneepflug ganz dicht am Bürgersteig entlang. Der macht so was nie wieder. Und die darauf folgende Beschwerde ist das ganze Schauspiel wert.