Moin,
meines Wissens werden bei "Urlaub gegen Mithilfe" zwei Verträge abgeschlossen: ein "Übernachtungsvertrag" und ein Arbeitsvertrag.
Das bedeutet:
1. Die Einnahmen aus der Übernachtung sind zu versteuern. Wenn keine Einnahmen da sind, werden sie im Rahmen der Steuerprüfung geschätzt.
2. Der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsabgaben zahlen, und Lohnsteuer abführen. Passiert das nicht, wird geschätzt. Und es gibt ein Verfahren wegen Steuerverkürzung.
3. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub.
4. Überlegt Euch, was Ihr tut. Wir leben (leider) in einem Staat, in dem Behörden sich sehr viel erlauben, dem Bürger weniger.
Gruss