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kostenfreier Urlaub gegen Mithilfe auf dem Land AKTUELL

Ein kleiner Marktplatz
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17 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Ernstfried » Di Mai 15, 2007 9:56

Moin,

meines Wissens werden bei "Urlaub gegen Mithilfe" zwei Verträge abgeschlossen: ein "Übernachtungsvertrag" und ein Arbeitsvertrag.

Das bedeutet:

1. Die Einnahmen aus der Übernachtung sind zu versteuern. Wenn keine Einnahmen da sind, werden sie im Rahmen der Steuerprüfung geschätzt.

2. Der Arbeitgeber muss Sozialversicherungsabgaben zahlen, und Lohnsteuer abführen. Passiert das nicht, wird geschätzt. Und es gibt ein Verfahren wegen Steuerverkürzung.

3. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub.

4. Überlegt Euch, was Ihr tut. Wir leben (leider) in einem Staat, in dem Behörden sich sehr viel erlauben, dem Bürger weniger.

Gruss
Ernstfried
 
Beiträge: 926
Registriert: Do Mär 29, 2007 14:04
Wohnort: Nähe Bremen
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Beitragvon JanineD » Di Jun 12, 2007 8:49

hallo,
wir haben noch freie Kapazitäten ab September auf dem Eckelhof. Unsere Homepage ist wieder aktualisiert, im Blog steht einiges mehr dazu.

www.eckelhof.de
JanineD
 
Beiträge: 14
Registriert: Fr Apr 21, 2006 12:46
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