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Krankfeiern und woanders arbeiten

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Krankfeiern und woanders arbeiten

Beitragvon Ernstfried » Mo Jul 09, 2007 13:05

Moin,

habe folgenden Fall:

Ein Angestellter hat gekündigt, wenige Tage später legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.

Habe dann festgestellt, dass er - wärend er offiziell krank war - auf einem anderen Betrieb gearbeitet hat.

Habe ihm daraufhin fristlos gekündigt und weigere mich, ihm für die Zeit der "Krankheit" sein Gehalt zu zahlen.

Wie seht Ihr das ?

Ist "krankfeiern und woanders arbeiten" ein harmloser Kavaliersdelikt oder eigentlich eher ein (mehr oder minder) schwerer Betrug, der zivil- und strafrechtlich zu ahnden ist ?

Gruss
Mir sind Leute lieber, die "mir" und "mich" verwechseln, als "mein" und "dein"
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Re: Krankfeiern und woanders arbeiten

Beitragvon bona terra » Mo Jul 09, 2007 13:09

Hallo Ernstfried,

Wie seht Ihr das ?

Natürlich ist das eine Sauerei. Trotzdem bist Du vor dem Arbeitsgericht als Arbeitgeber immer der Dumme.

Würde mir den Kerl einfach mal persönlich vorknöpfen, ihn mit dem Sachverhalt konfrontieren und die Sache mit einem Aufhebungsvertrag versuchen zu beenden. D. h. immer im beiderseitigen Einvernehmen. Er weiß wahrscheinlich noch weniger Bescheid wie Du und läßt sich leicht
"rumkriegen".
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Beitragvon Ernstfried » Mo Jul 09, 2007 13:26

Nachtrag:

Vor dem Arbeitsgericht sind wir noch nicht. Meines Wissens ist ist dem geschilderten Fall eine fristlose Kündigung arbeitsrechtlich "wasserdicht".
Die Streichung des Gehaltes könnte rechtlich problematischer sein.

Wollte aber weniger eine juristische Diskussion lostreten (auch die kann interessant sein !), als ´mal so Eure Meinungen hören.
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Beitragvon gerd gerdsen » Mo Jul 09, 2007 14:38

du schreibst von wenigen tagen später ?
also ist der betrag nicht sehr hoch ?
was für eine krankheit ist das ? hat er einen gelben schein ?
die kündigung ist berechtigt, lohnfortzahlung ist aber wohl zu erbringen, denn er war ja krankgeschrieben .
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Beitragvon Takar » Mo Jul 09, 2007 19:48

Hallo

Wenn Du das beweisen kannst mit dem Arbeiten während des Krankenscheines, dann zahle ihm nichts für die Krankheitsdauer.
Reiche ihm mit sofortiger Wirkung, noch die fristlose Kündigung obwohl er ja schon gekündigt hatte.

Dann würde ich abwarten und nichts tun, wenn er so doof ist dich zu verklagen, soll er nur, vor dem Arbeitsgericht legst Du dann Deine Beweise vor und meldest es seiner Krankenkasse auserdem schreibst Du einen kurzen Brief an seinen Arzt.

Du musst dann zwar "wahrscheinlich" noch den Betrag bis zur aushändigung der fristlosen Kündigung bezahlen aber das ist vielleicht 2009 und er hat deutlich grössere Probleme und wesentlich höhere Strafkosten.

Frank
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Beitragvon Komatsu » Mo Jul 09, 2007 20:28

Interessant wäre das Verhalten des Arztes näher zu beleuchten ..... schon Schweinerei
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Beitragvon SHierling » Di Jul 10, 2007 7:25

Hallo,
Naja, in dem Fall wäre ja wohl ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten vernünftiger gewesen, egal wer jetzt vergessen hat daran zu denken. Es soll ja auch Arbeitgeber geben, die meinen, das sie ihre ausscheidenden Mitarbeiter so noch für ein paar Wochen zur Arbeit "zwingen" können (wobei die Arbeit dann meist auch dementsprechend ausfällt) - das sind dann oft Betriebe, die Probleme haben, Mitarbeiter zu finden. (Will ich hier jetzt niemandem unterstellen, nur mal so als Beispiel)

Der Mensch wird ja nicht aus Jox und Dollerei gekündigt haben, sondern seinen Arbeitsplatz mit Grund wechseln wollen. Und wenn sein Resturlaub alle war, ein Aufhebungsvertrag keinem eingefallen ist, und Freistellung nicht in Frage kommt (ist bei größeren Firmen durchaus üblich, das man Leute, die gekündigt haben, von sich aus mit Bezahlung Freistellt - es nutzt im allgemeinen nämlich wenig, jemanden im Betrieb zu haben, der herumerzählt, wie gut (oder sogar besser!) es sich anderswo arbeiten läßt), dann war wahrscheinlich der Arzt eher so eine Art "letzte Idee" - wobei ich das auch so sehe: DER hat jedenfalls keinen Blumenpott verdient.

Grüße
Brigitta
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Beitragvon Komatsu » Di Jul 10, 2007 8:50

Arbeitsverträge sind auch für Arbeitnehmer bindend und ich würde jetzt versuchen von dem krankschreibenden Arzt Schadensersatz zu bekommen.
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Beitragvon Peddy » Di Jul 10, 2007 14:17

das gehalt wo er krank war würde ich auf jeden fall nicht zahlen
das ist ja eine sauerei :!:
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Beitragvon SHierling » Di Jul 10, 2007 14:48

Hallo,
An Schadenersatz ist meines Erachtens gar nicht zu denken.
Wer bereits gekündigt hat, dessen Verhältnisse im Betrieb können ja leicht einfach unzumutbar geworden sein, z.B. durch Streß, Mobbing, was auch immer - wie gesagt, ohne Grund kündigt ja keiner, und das ein Arbeitgeber nicht gerade überfreundlich auf eine Kündigung reagiert, ist auch nichts Neues. Wie gesagt , ich will niemandem was unterstellen, aber grade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sind auch nicht alle Arbeitgeber Gold - da gibts schon Typen, die einen definitiv krank machen wenn man sie nur von weitem sieht ;-)

Ernsthaft: Kommt drauf an, weswegen der Mann arbeitsunfähig geschrieben wurde - der Arzt kann sich imho z.B. bei einem Reizmagen durchaus darauf berufen, daß jemand durch besondere Umstände / Betriebsklima etc die Arbeit beim alten Arbeitgeber einfach nicht mehr zuzumuten war, bei jemand anderem aber schon. Dagegen ist dann kein Kraut gewachsen.

Zahlen würde ich vermutlich auch nicht, ich glaub auch nicht, daß das dann je vor Gericht landetn wird, denn wär der Typ einfach so weggeblieben, wäre ja auch eine Fristlose draus geworden, so what? Reisende soll man nicht aufhalten und aus Fehlern lernen - nächstes Mal gleich einen Aufhebungsvertrag machen, und fertig.

Grüße
Brigitta
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Beitragvon Komatsu » Di Jul 10, 2007 15:16

@Brigitta

Denkste Puppe ......
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Beitragvon SHierling » Di Jul 10, 2007 16:44

Reinhold: was solls denn? Welchen Wert willst Du denn da ansetzen?
Es ist ja nicht mal gesagt, daß der Mann auf beiden Betrieben die selbe Arbeit gemacht hat, und selbst wenn - wenn der "psychisch belastet" war, weil er behauptet, daß Ernstfried nun mal nicht der Nettesten einer ist, passiert da gar nichts.

Es ist die Mühe nicht wert - selbst wenn man den Mann nun zwingen würde, seinen Job bis zum offiziellen Ausscheiden durchzuziehen, bei solchen Leuten hast Du dabei mehr Schaden im Betrieb als Nutzen, und den Schaden willst Du wirklich nicht ersetzt haben, egal ob das nun gerichtlich möglich wäre oder nicht.
Dann setzt er Dir eben 'nen Ladewagen vor die Wand oder Deine Kühe haben "plötzlich und unerwartet" alle Euterentzündung - und Du kannst die nächsten 100 Jahre versuchen, Dein Geld wiederzusehen, so schnell kannst Du gar nicht gucken wie bei solchen Leuten dann nichts mehr zu holen ist. Es lohnt nicht.
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Beitragvon Komatsu » Di Jul 10, 2007 17:09

Bei nicht Einhalten der Kündigungsfrist, die Kosten einer Ersatzkraft. Gut hier liegt jedoch die fristlose Kündigung vor. Da der Arzt aber einen gesunden krank geschrieben hat, liegt hier Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung Dritter vor ( wg. Beihilfe zum Betrug ).
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Beitragvon bona terra » Di Jul 10, 2007 17:20

Nicht wert, sich da ein Magengeschwür zu holen. Auf jeden Fall auf ne Klage vor Gericht verzichten. Einfach schauen den Kerl möglichst schnell los zu werden und dann vergessen. Schwamm drüber und aus.

Über alles andere freuen sich nur die Anwälte, rauskommen tut dabei doch nichts.
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Beitragvon gerd gerdsen » Di Jul 10, 2007 17:21

ihc833 hat geschrieben: Da der Arzt aber einen gesunden krank geschrieben hat, liegt hier Schadensersatz aus einer unerlaubten Handlung Dritter vor ( wg. Beihilfe zum Betrug ).

... kann man so nicht sagen, und schon garnicht beweisen, irgendwie krank ist doch jeder, dann gibts noch krankheiten die keiner beweisen kann, burnout- syndrom z.b.
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