Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Di Mai 26, 2026 18:23

Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
10 Beiträge • Seite 1 von 1
  • Mit Zitat antworten

Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon Großbauer2.0 » Do Apr 05, 2012 18:42

Hallo
dieses Thema gibt es bestimmt schon, nur funzt die Suche momentan nicht.
Welche Kriterien muss ich erfüllen, um meinen LoF Anhänger nicht zulassen zu müssen?

MfG
Großbauer2.0
Benutzeravatar
Großbauer2.0
 
Beiträge: 537
Registriert: Di Okt 18, 2011 18:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon MF-133 » Do Apr 05, 2012 19:14

Ein Traktor mit grüner Nummer. Dazu muss man dem Finanzamt den lof-Einsatz des Traktors plausibel machen. Das ist je nach Bundesland verschieden. Der Anhänger darf dann maximal mit 25 km/h bewegt werden. Auch wenn er nicht zulassungspflichtig ist, muss er trotzdem verkehrssicher sein. Lof-Anhänger sind nur für lof-Einsätze zulässig, d.h. die Benutzung muss zum Nutzen eines Bauernhofes geschehen. MFG
MF-133
 
Beiträge: 2680
Registriert: Mi Nov 09, 2005 22:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon Milchtrinker » Do Apr 05, 2012 19:30

Servus,

... aber um ne Betriebserlaubnis kommt man auch so nicht drum herum oder !!!
Milchtrinker
 
Beiträge: 2846
Registriert: Fr Okt 03, 2008 15:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon countryman » Do Apr 05, 2012 19:39

Eine Betriebserlaubnis ist erst ab Bj.1961 zwingend erforderlich. Ansonsten s.O.!
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15451
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon Unimog 411 » Do Apr 05, 2012 21:28

Hallo Großbauer2.0,

ja das Thema gibt es hier reichlich.
Entscheidend ist die Fahrzeugzulassungsverordnung FZV und da die Paragrafen 4 und 5
FZV hat geschrieben:§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
...
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
...
Also damit der Anhänger von den Vorschriften ausgenommen ist, sind alle nachfolgende Punkte zu erfüllen
- in einen lof-Betrieb
- nur für lof Zwecke
- max. 25 km/h -> Kennzeichnung mit Geschwindigkeitsschild
- hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen
Ein grünes Kennzeichen hat nichts damit zu tun, auch wenn es immer wieder behauptet wird (natürlich haben die meisten lof-Betriebe auch grüne Kennzeichen)

FZV hat geschrieben:§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
...
Ich bin immer noch der Meinung, dass mit der Einführung der FEV die Baujahrgrenze 1961 ohne Betrieberlaubnis aufgehoben ist.
FZV hat geschrieben:§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.
...
(8 ) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...
- hinten muss ein "Wiederholungskennzeichen" angebracht sein
- es muss den Vorschriften entsprechen -> also nicht selbst gebastelt
- es muss eins vom Halter des Zugfahrzeuges sein

Gruss Unimog 411
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon Großbauer2.0 » Fr Apr 06, 2012 10:27

Danke Leute
mir fehlt also nur noch ein Wiederholungskennzeichen. muss ich mir mal bei Gelegenheit besorgen.
Benutzeravatar
Großbauer2.0
 
Beiträge: 537
Registriert: Di Okt 18, 2011 18:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon Milchtrinker » Fr Apr 06, 2012 11:10

Servus,

... wie sieht es mit einer selbst gebauten oder umgebauten Wiesenwalze aus ???

... BE auch nötig oder !!!

... ein alter Gummiwagen, Umgebaute LKW ( Fahrerhaus weg und Deichsel drangeschweißt) --> eigenltich alles "Illegal" Unterwegs, wenn keine BE vorliegt, wenn ich das Richtig sehe oder !!!

Grüße
Milchtrinker
 
Beiträge: 2846
Registriert: Fr Okt 03, 2008 15:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon rägemoli » Fr Apr 06, 2012 11:59

Wiesenwalze ist wie Ballenpresse oder Mistbagger kein Anhänger sondern ein Arbeitsgerät ,da auch keine BE.notwendig .Unter 3 Tonnen Gewicht auch keine BE notwendig für Lof Zwecke unter 25 km /h für Transportanhänger.
Abgeschnittener LKW ist und war eh nie zulässig .
Baukompressor , Baukran oder Bauwagen hänkt ja auch in der Regel hinterm LKW der Baufirma und braucht keine BE und auch keine Zulassung.
Betriebssicher müssen die Fahrzeuge sein ,ist klar muss ja sogar jedes Fahrrad eigendlich sein .Ganz sicher bin ich mir aber jetzt nicht ,vielleicht ist ja jemand da ders besser weiss zum Thema BE .
rägemoli
 
Beiträge: 754
Registriert: Fr Mär 02, 2012 19:39
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon rägemoli » Fr Apr 06, 2012 12:04

Zeltwagen vom Schützenverein oder ähnliches ist auch ein Thema mit vielen ????????
rägemoli
 
Beiträge: 754
Registriert: Fr Mär 02, 2012 19:39
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Kriterien für zulassungsfreier LoF Anhänger

Beitragvon countryman » Fr Apr 06, 2012 12:23

Unter 3 Tonnen Gewicht auch keine BE notwendig für Lof Zwecke unter 25 km /h für Transportanhänger.

für Transportanhänger ist immer eine BE notwendig, außer vor Baujahr 1961. (Quelle: http://www.vautec-nms.de/pdf/LoF_2008.pdf S. 54)
Diese Broschüre beantwortet auch alle anderen Fragen rund um lw. Fahrzeuge. Am besten die gedruckte Version bestellen!
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15451
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben


Antwort erstellen
10 Beiträge • Seite 1 von 1

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], erwinruhl, Google [Bot], Google Adsense [Bot], langer711, RS 36, Südheidjer

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki