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Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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41 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon Garf » So Jul 03, 2011 10:11

Die Willkür der TÜV Heinis ist echt zum kotzen. Sorry habe eigentlich nichts gegen den TÜV, nur wenn so unterschiedlich gehandelt wird, dann geht mir echt der Hut fliegen.

Von einem Schallpegelgutachten habe ich noch nichts gehört. Sollen die vom TÜV doch selber messen und beurteilen. Ist doch schlimm genug der Unsinn mit dem Abgasgutachten.

Aber jetzt zurück zum Thema, wie habe ich es gemacht. Da ich so etwas schon geahnt habe mit dem festen TÜV, habe ich mich an meinen Händler gewandt, der mir den kleinen Yanmar verkauft hat. Er hat mir gesagt was ich an Beleuchtungseinrichtungen nachrüsten muss. Dabei war ein Bremslicht nicht erforderlich. Habe dann alles angebaut, zzgl. Bremslicht und Rückspiegel. Traktor auf den Hänger verfrachtet und zu dem 100 km entfernten Händler gefahren. Dort kam dann eine Außendienstmitarbeiterin vom TÜV. Man ist um den Traktor herumgelaufen, hat sich den Reifentyp angesehen, Maße genommen und dies alles mit dem Datenblatt vom Hersteller verglichen. Irgendwann kam der Händler nochmal raus und hat gefragt ob die Hupe geht und gut war. Danach konnte ich den Traktor wieder auf den Hänger stellen und bekam ein TÜV Gutachten und eine TÜV-Bescheinigung (2 Jahre TÜV), Fahrzeug ohne Mängel.

Alternativ hatte ich schon bei einem Kubota Händler in Ostdeutschlan angefragt, die wollten ca. 500 € haben. Traktor muss aber auch bei ihm der DEKRA vorgeführt werden. Einfach anrufen, sind sehr freundlich und hilfsbereit, nach Herrn [Zensiert] fragen.

Bezüglich Straßenzulassung:
Nach Umrüstung des Traktors in Eigenregie, kann bei uns die Dekra-Betriebserlaubnis für 350,00 Euro erstellt werden.
Dazu müssen Sie den Traktor in Eigenleistung umrüsten, folgendes muss nachgerüstet werden: Standlicht, Bremslicht sowie eine Warnblinkanlage.
Oder wir liefern einen fertigen KFZ-Brief für 990,00 Euro und haben den Traktor elektrisch umgerüstet.
Das Fahrzeug ist erstzugelassen auf Firma xxxxx und Sie müssen nur die Umschreibung auf der Zulassungsstelle vornehmen.

Wenn Sie Ihren eigenen Traktor bei uns zulassen möchten, dann muss der Traktor hier vorgestellt werden und wird technisch abgenommen. Sie können den Traktor auch in Eigenregie selbst elektrisch umrüsten.
Um den KFZ-Brief erstellen zu können, brauchen wir noch einen Verzollungsnachweis von Ihrem Traktor oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn Sie das nicht nachweisen können ist eine Nachverzollung erforderlich, die ca. 500,00 bis 800,00 Euro kosten kann.


Ich hatte nur nachher mit der Zulassung Probleme, da ich keine Papiere hatte. Denen reichten die TÜV-Unterlagen so nicht. Die Lösung war dann wie folgt:
1. In die Verlustanzeige für Papiere rein geschrieben, dass ich keine Papiere besitze und der Traktor aus Japan kommt.
2. Zollbescheinigung (ein unbedingtes muss) vorgelegt und wurde von der Zulassungsstelle eingezogen
3. Kaufvertrag vorgelegt, dort wurde die Nummer der Ersatzpapiere eingetragen und damit der Kaufvertrag den Papieren zugeordnet.
4. Schriftliche Bestätigung vom Händler per Fax eingeholt, dass ich den Traktor dort ohne Papiere erworben habe.
5. TÜV Gutachten wurde einbehalten
6. Vorlage TÜV-Bescheinigung (2Jahre TÜV)
7. Versicherungsnachweisnummer (bekommt man heute telefonisch von der Versicherung)

Dann lief alles wie geschmiert. Achte darauf, dass Du ein kleines Kennzeichen für Moped bekommst, geht ohne Probleme, wenn man darauf hinweist.

Versicherung musst Du aufpassen, je nach Einsatz des Traktors sind hier mehr als 150 € Unterschied möglich. Da die LVM in dem Thema am besten unterwegs würde ich dort zuerst ein Angebot einholen. Danach vergleichen lohnt aber immer.

Wenn Du noch Fragen hast melde Dich wieder.

Garf
Zuletzt geändert von Garf am Fr Mai 20, 2016 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Yanmar 1510D
Garf
 
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon siggi011 » Mi Jul 13, 2011 18:44

Hallo alles ist gut durch die tatkräftige Hilfe von meiste [Zensiert] und von unserem Graf habe ich seit heute die Straßenzulassung. War eine ganz schöne Arbeit aber es hat sich gelohnt. Und jetzt kann man darüber nur noch :lol: :lol: :lol:
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon nme » Do Aug 11, 2011 8:51

Ich werde das Thema mit meinem L1-225 jetzt auch mal angehen! Ich müsste zwar nur 50m über eine öffentliche Straße fahren, aber hier gibts viele neidische Nachbarn und man muss ja nichts riskieren....

Die runden Blinker vom B1700 gefallen mir recht gut, gibts grade in der Bucht. 2 Stück 29.- nicht billig sehen aber schnucklig aus!
Welche Frontscheinwerfer habt ihr denn eingesetzt? In Japan fahren sie ja auf der Linken seite und so passt das Glas nicht... Ich finde u.a. im Hella Programm keine passenden :(
Früher: Mitsubishi MT18D. Jetzt: Kubota L1-225 mit Fehrenbach Bingo 1.20m Mulcher. Brrrrrrrrumm!
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon siggi011 » So Sep 11, 2011 18:29

hallo habe die orginal drin gelassen der prüffer meinte ich hätte da wohl ein kleines masse problem wäre aber nicht ausschlag gebent.
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon Eifelhost » Fr Okt 07, 2011 12:46

Hallo,
Am Montag ist es soweit. Dann stelle ich den Yanmar YM155 beim TÜV vor. Ohne Papiere - ohne Alles.
Lediglich einen Kaufvertrag habe ich. Beleuchtung alles mit E-Kennzeichnung, Warnblinker.
Bin mal sehr gespannt was der TÜV-Mann mir für Hausaufgaben mitgibt ;)
Werde weiter berichten.
Grüße aus der Vulkaneifel

yanmar.jpg
Yanmar YM155
yanmar.jpg (45.83 KiB) 10051-mal betrachtet
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon Eifelhost » Mo Okt 10, 2011 10:22

Gesenkten Hauptes wieder zurück vom TÜV Rheinland.
Hier ein paar Auszüge aus den Argumenten des Ingeneurs, der ohne Zweifel bemüht war und auch nett:
"Da das Fahrzeug noch nie für den Straßenverkehr zugelassen war wäre das also Erstzulassung 2011"
"Somit gelten auch die Bedingungen die 2011 für ein solches Fahrzeug bestimmt wurden"
"Schallpegelgutachten - sollte aber zu machen sein"
"Beim Abgasgutachten habe ich so meine Zweifel - das wird wohl nix...."

Jetzt steh ich erstmal da wie der Ochs vorm Berg.....und muß überlegen was ich jetzt tun muß.
Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee, einen Kontakt oder ein Mustergutachten :mrgreen: für den Yanmar YM155

So long - bis demnächst auf diesem Kanal

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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon pmwoody » Di Mär 26, 2013 15:50

Tag,

auch wenn es ein alter Thread ist.....

Ich hab einen B7001 Bauj. 1978 - Zulassung in 09/2012. Hat der Händler gemacht - wenngleich dieser nicht ganz das gehalten hat was er in seinem Angebot versprochen hatte....(längere Geschichte).

Mittlerweile habe ich die original Lampen (für die Zulassung wurden zusätzliche 25W Bilux-Scheinwerfer rechts/links montiert....) durch H4 bzw. HS1 Lampen ersetzt. Entsprechende Einbaulampen gibts in der Bucht für Roller oder ATVs - die haben 3,5" Durchmesser. Damit gibts halt gutes Ablend- und Fernlicht inkl. E-Zulassung.
Der Dynamo schafft das gerade so.........ist aber kein Problem.....

AHK ist bei mir fest montiert - gabs bei Tractorpartz in NL.....

Gruss,
woody
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon JonnySchorsch » Di Mär 26, 2013 23:27

Hallo,
da hier jetzt einige Licht-Nachrüster und Hobbyjuristen zusammen sind, hätte auch ich mal eine Frage.
Ich will an meinen Trecker auch Beleuchtung nachrüsten. Da ich einen Kommunaltraktor habe komme ich sogar noch als selbstfahrendes Arbeitsgerät durch, d. h. zulassungsfrei. Das heißt ich brauche "nur" eine ABE welche mir der Tüv auch ausstellt. Ich habe mir schon einen Fahrzeugbrief von einem baugleichen Traktor besorgt aus dem ich alle relevanten Daten übernehmen lassen kann. Ein Typenschild zu prägen ist auch kein Problem, macht z. B. Oldtimer Kuepper. Einige Dinge bleiben jedoch offen.
Muss der Tüv die Beleuchtung extra abnehmen oder ist die ABE einfach an die Bedingung geknüpft das sie vorhanden ist?
Ist das Bremslicht Pflicht? Erstens ist es bei meinem IHC der 20kmh läuft keine Pflicht und zweitens wäre es durch das Hydrostatische Getriebe ohnehin hinfällig.
Gibt es irgend welche Vorgaben (evtl. Maßblätter) mit den Positionen der Leuchten? Mir hat mal jemand gesagt das man die Hauptscheinwerfer in bestimmten Abständen anbringen muss damit das Fahrzeug als zweispurig zu erkennen ist. Stimmt das und wenn ja woher erfährt man die Maße?
Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
mfG JonnySchorsch
.......................
"Die Landwirtschaft ernährt die Welt, viel mehr aber noch Fendt, die BayWa und Monsanto."
(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon Djup-i-sverige » Mi Mär 27, 2013 7:11

JonnySchorsch hat geschrieben:Hallo,
da hier jetzt einige Licht-Nachrüster und Hobbyjuristen zusammen sind, hätte auch ich mal eine Frage.
Ich will an meinen Trecker auch Beleuchtung nachrüsten. Da ich einen Kommunaltraktor habe komme ich sogar noch als selbstfahrendes Arbeitsgerät durch, d. h. zulassungsfrei. Das heißt ich brauche "nur" eine ABE welche mir der Tüv auch ausstellt. Ich habe mir schon einen Fahrzeugbrief von einem baugleichen Traktor besorgt aus dem ich alle relevanten Daten übernehmen lassen kann. Ein Typenschild zu prägen ist auch kein Problem, macht z. B. Oldtimer Kuepper. Einige Dinge bleiben jedoch offen.
Muss der Tüv die Beleuchtung extra abnehmen oder ist die ABE einfach an die Bedingung geknüpft das sie vorhanden ist?
Ist das Bremslicht Pflicht? Erstens ist es bei meinem IHC der 20kmh läuft keine Pflicht und zweitens wäre es durch das Hydrostatische Getriebe ohnehin hinfällig.
Gibt es irgend welche Vorgaben (evtl. Maßblätter) mit den Positionen der Leuchten? Mir hat mal jemand gesagt das man die Hauptscheinwerfer in bestimmten Abständen anbringen muss damit das Fahrzeug als zweispurig zu erkennen ist. Stimmt das und wenn ja woher erfährt man die Maße?
Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.


Eine (richtige) Abnahme brauchen Beleuchtungen mit E-Zeichen nicht, Es wird nur im Rahmen der Fahrzeugabnahme kontrolliert ob vorhanden, und richtig angebracht/funktionsfähig.Dein IHC ist aber wohl auch weitaus älter als dein John Deere, oder? daher sind dessen Vorgaben schon wieder ganz anders.
Ja es gibt Vorgabewn für die Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen:
PKW/LKW:
http://www.hella.com/hella-com/assets/m ... riften.pdf

http://www.michael-flammer.de/mf_schimm ... echnik.pdf

Explizit für Traktoren und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen habe ich jetzt nichts in petto, die Regelungen sind aber wohl ähnlich, evtl. nicht ganz so streng. Die Hauptscheinwerfer sind bei Traktoren meist so nah zusammen das man sie nicht als zweispuriges Fahrzeug erkennt, aber sie haben dann ja noch Umrißleuchten (Standlicht) verbaut.

Genauere Infos bekommt man in diesem Bereich immer bei der(n) TÜV Stelle(n) seines Vertrauens..
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon Kubo 1600 » So Jun 01, 2014 17:57

Hallo...bin auf der Suche nach einer Kopie einer Zulassung eines Kubota (B 1600)?
Spielt aber keine Rolle ob es ein 1600 oder 1400 ist.
Mein TÜV Mensch braucht dies zur 21er Abnahme!
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

GrÜße....MARCO
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Re: Kubota B1400 mit Straßenzulassung---es geht doch!!!

Beitragvon TrinksZiegenmilch » Sa Feb 10, 2018 19:37

Hallo der flo,

ich habe eine Kubota B1600 und schon eine E-Anlage neu verbaut, trotzdem sind die Prüfer stur. Könntest du ein Bild von deiner Zulassung schicken zwecks Achslast usw.??

Vielen Dank im voraus

:)
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