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Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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39 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon Justice » Mi Jun 22, 2011 15:46

waelder hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:professionelle Optik, ich würde sagen damit ist erstmal jeder Otto Normalpolizist glücklich :-)
Anders siehts aus wenn nach Unfall jemand draufschaut der wirklich Ahnung hat. Auch der Ingenieur bei der HU dürfte interessiert schauen.
Aber die Ausführung scheint so stabil dass damit "nach menschlichem Ermessen" kein Unfall passieren kann.
Ich hoffe Du hast an der Original-AHK nichts gebohrt oder durch geänderte Verschraubungen etc. geschwächt?
Es bleibt wie es immer war, gesunden Menschenverstand einschalten, nichts übertreiben, Klappe halten, und dann ist unten rechts Gas...


Hallo

Habe Heute Morgen den Kugelkopf eintragen lassen :D

War kein Problem :D Dank Profrssioneller Arbeit und erfahrenem TÜV Ingenieur kosten 52,-€ inkl Landratsamt

Bilder von der AHK Oben

AHK4.1.JPG


Polizei Ahoi :lol:

Gruß Waelder


So ist´s brav.
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon countryman » Mi Jun 22, 2011 21:22

Schön dass es geklappt hat!!!
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon Honk81 » Mi Jun 22, 2011 21:54

Interessante Geschichte:

Mein R12 KB hat ne starre Ackerschiene (keine Hydraulik verbaut) und in die hab ich nen Kugelkopf geschraubt (die Dinger die es bei ebay gibt). Da der Schlepper keine Papiere hatte und der TÜVler nu ma gerade da war für die Abnahme und neue Papiere hab ich gefragt ob er den Schweinehaken auch gleich mit eintragen kann. Er sagte kann er wohl machen aber eigentlich wäre das nicht nötig da der Kopf ne E-Nummer hat.
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon waelder » Do Jun 23, 2011 11:14

Honk81 hat geschrieben:Interessante Geschichte:

Mein R12 KB hat ne starre Ackerschiene (keine Hydraulik verbaut) und in die hab ich nen Kugelkopf geschraubt (die Dinger die es bei ebay gibt). Da der Schlepper keine Papiere hatte und der TÜVler nu ma gerade da war für die Abnahme und neue Papiere hab ich gefragt ob er den Schweinehaken auch gleich mit eintragen kann. Er sagte kann er wohl machen aber eigentlich wäre das nicht nötig da der Kopf ne E-Nummer hat.


Hallo

Jeder Kugelkopf :klug: auch mit E-Nummer :klug: mus von einem Sachverständigen abgenommen werden :klug: und auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden :klug:

(Für manche KFZ Kupplungen gibt es eine ABE für den Fahrzeugtyp/Kupplung)

Die Orginal AHK ist ja auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen :klug:

Sonst erlischt die BE :shock: also fahren ohne Versicherungsschutz/Zulassung :evil: :regen:
und das wird Teuer :roll: nicht nur bei Unfall :cry: :regen:

Gruß aus dem Schwarzwald

Waelder
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon Honk81 » Do Jun 23, 2011 18:41

Hab ich auch immer gedacht. Ich schreib ja nur was der TÜV-Ingenieur gesagt hat.
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon Sikubauer » Do Jun 23, 2011 21:08

waelder hat geschrieben:
Honk81 hat geschrieben:Interessante Geschichte:

Mein R12 KB hat ne starre Ackerschiene (keine Hydraulik verbaut) und in die hab ich nen Kugelkopf geschraubt (die Dinger die es bei ebay gibt). Da der Schlepper keine Papiere hatte und der TÜVler nu ma gerade da war für die Abnahme und neue Papiere hab ich gefragt ob er den Schweinehaken auch gleich mit eintragen kann. Er sagte kann er wohl machen aber eigentlich wäre das nicht nötig da der Kopf ne E-Nummer hat.


Hallo

Jeder Kugelkopf :klug: auch mit E-Nummer :klug: mus von einem Sachverständigen abgenommen werden :klug: und auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden :klug:

(Für manche KFZ Kupplungen gibt es eine ABE für den Fahrzeugtyp/Kupplung)

Die Orginal AHK ist ja auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen :klug:

Sonst erlischt die BE :shock: also fahren ohne Versicherungsschutz/Zulassung :evil: :regen:
und das wird Teuer :roll: nicht nur bei Unfall :cry: :regen:

Gruß aus dem Schwarzwald

Waelder


Da stimmt so schon seit längerer Zeit nicht mehr, EU-Regelung sei Dank. Wenn die Kupplung eine E-Nummer hat, muss sie nicht eingetragen werden. Man muss aber dann im Fahrzeug das Zertifikat für diese E-Nummer mitführen, aus dem hervorgeht, wofür diese AHK verwendet werden darf. Das gibt es normalerweise beim Kauf der Kupplung dazu.
Ich hab vor 6 Jahren mal ein gebrauchtes Auto gekauft, und die Anhängerkupplung war nicht eingetragen. Da ich die oben angesprochenen Probleme vermeiden wollte, bin ich zum TÜV und wollte pflichtschuldig das Notwendige nachholen. Der Prüfer sah sich die Einbauanleitung und das daran angetackerte Zertifikat an und befand, dass dieses Stück Papier genügt, da für Anhängerkupplungen seit (ich weiss nicht wann) eine EU-harmonisierte Regelung gilt.
Frag mal die ganzen Holländer, ob der Trekhaak für den Caravan eingetragen ist. Die wissen gar nicht, was Du damit meinst.
Anders sieht es aus, wenn das Zertifikat nur allgemeine Angaben zur Festigkeit (Anhängelast) enthält, und die Kupplung nicht Fahrzeugspezifisch ist. Dann muss i.d.R. eine Einzelabnahme erfolgen, die bei positivem Ergebnis dann auch eingetragen wird.
Mitglied im Verein für deutliche Aussprache und klare Ansage.
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon Holzteufele » Do Jun 23, 2011 22:22

Stimmt leider nicht ganz. :regen:
Im Pkw-Bereich ist die Eintragungspflicht entfallen -bei E-Prüfzeichen und auch für Kupplungen mit nationaler Prüfung sprich
Kupplungen mit der Wellenlinie und die folgende F-oder N- Nummer.. Hier hat der Fzg-Hersteller die max. Anhängelast -unter O.1 bzw. O.3 in der ZB festgelegt. :klug:
Beim LOF oder Nfz - Bereich siehts leider anders aus, denn dort wird über die verwendete Kupplung sowie
die weiteren Komponenten - z.B. Quertraverse am Nfz - auch die max. Anh-last definiert bei der Eintragung..
Die "allgemeinen" Anhängeböcke die mit ein paar Schrauben angebracht werden besitzen -wie schon beschrieben- zwar ein
Prüfzeichen mit Wellenlinien - sind allerdings nicht fahrzeugspezifisch geprüft --> damit wäre eine Eintragung wieder erforderlich. :regen:

Der leidgeprüfte TÜV-Ingenieur muß nun allerdings ein mehr oder weniger stabiles Konstrukt zwischen AHK und LOF durch "handauflegen" für stabil -oder nicht stabil - befinden welches an einer ???-Stelle am Schlepper befestigt wird.
Solange das am Schienensystem für die "Schlepper-AHK" erfolgt kann man ja zumindest noch davon ausgehn, daß es sich um geprüfte Verbindungpunkte am Schlepper handelt. :klug:
Die Ackerschiene ist halt definitiv nicht für Anhängelasten geprüft -siehe StVZO. Auch das Zugpendel ist nur für Anbaugeräte geprüft.
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon Djup-i-sverige » Fr Jun 24, 2011 7:34

Der leidgeprüfte TÜV-Ingenieur muß nun allerdings ein mehr oder weniger stabiles Konstrukt zwischen AHK und LOF durch "handauflegen" für stabil -oder nicht stabil - befinden welches an einer ???-Stelle am Schlepper befestigt wird.


Dafür ist er ja wohl Ingenieur,oder?Finde ich jetzt nicht so leidgeprüft,sondern einfach erforderlich. Hab zigmal gesehen bei Fahrwerken mit TÜV Gutachten mit defenierter Tieferlegung und Serienradgröße, da wird rumgemessen wegen Bodenfreiheit und sonstigem Käse (Was ja mit Serienrädern passen muss sonst dürfte kein gültiges TÜV Gutachten ausgestellt werden) und die eigentlich erforderliche Einbauabnahme wird nicht gemacht, heißt es wird nicht der Drehmomentschlüssel in die Hand genommen und alle geöffneten Schrauben auf korrekte Anzugsmomente überprüft,ebenso auch bei AHK´s, wiord manchmal sonstwas angeschaut, aber nicht ob die Schrauben korrekt angezogen sind, was das Allerwichtigste bei einer Anbauabnahme wäre...
Lieber wird das gemacht was bei der Erstellung des TÜV Gutachtens eh schon gemacht wurde...
Die einzige Situation wo ich mit den Tüv´lern mitfühle sind aufwendige Umbauten/Neubauten, die einfach gebaut wurden, und der TÜV soll sie nachher einfach abnehmen.Wenn aber korrekterweise vorher abgesprochen wird, und z.B. gesagt wird ein Rückewagen in Eigenbau geht gar nicht, zeigt das mal wieder das nem Ingenieur ,doch einiges zu schwer sein kann. :wink:
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
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Re: Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon teuffn » Mo Dez 01, 2014 13:59

Hier eine Auswahl an TÜV bzw. DEKRA geprüften K50 PKW Einsätzen für alle Möglichen Schlittenweiten.
Dateianhänge
Scharmueller K50 PKW Komponenten.pdf
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