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Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Kugelkopf (50mm) auf Zugmaul

Beitragvon smalldj » Sa Jan 17, 2009 13:19

Hallo,

Ich hab jetzt ca. 2Stunden im Internet gesucht bin jetzt noch verunsicherter als vorher.

Ich würde gerne einen 3,5to Autoanhänger mit unserem Tracktor ziehen.
(3Achser mit Drehschemel - 6m lang)

Was brauch ich jetzt dafür?
Darf ich eine Ackerschien (mit verdrehsicherung) und einem Kugelkopf in die Unterlenker hängen?
Oder darf ich das nicht?

Wir haben uns mal einen "Adapter" gebaut, der ins Zugmaul anstatt der normalnen "Stange" (keine Ahnung wie das normal heißt- die Stange die durch die Zugöse gesteckt wird) gesteckt wurde und oben drauf war dann eine Kugel
Allerdings kann man das Zugmaul ja seitlich drehen,....

Kann mir jemand helefen?

Wäre euch sehr dankbar!

Benjamin
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Beitragvon johnny310 » Sa Jan 17, 2009 13:26

warum solltest du den nicht ziehen können. ob du darfst oder nicht kann ich dir nicht genau sagen. am besten du besorgst dir ein zugpendel, dann bist du auf der sicheren seite.

gruß
EUER HASS IST MEIN STOLZ , EUER
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MEINEM RÜCKEN SCHLECHT ÜBER MICH
REDET , DANKE ICH EUCH DAS IHR
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ZUM MITTELPUNKT EURES ARMSELIGEN ,
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Beitragvon abu_Moritz » Sa Jan 17, 2009 13:28

ja Kugelkopf mit Prüfzeichen in verdrehsichere Ackerschine und fertig,
auf öffentlichen strassen aber glaub nur erlaubt bei doppeltwirkender heckhydraulik oder starrer Acherschiene,
geht darum dass der auflaufende Hänger nicht die Ackerschiene hochdrückt beim bremsen ...
Gruß Jo


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Beitragvon 512turbo » Sa Jan 17, 2009 16:21

Schau dir Mal das an, ist zwar wahrscheinlich die teuerste Möglichkeit aber anschauen kostet ja nix! Ist zwar hier nur für Fendt, gibts aber auch für andere Schlitten!

Gruß Marcus
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Beitragvon treeworker4ever » Sa Jan 17, 2009 16:35

512turbo hat geschrieben:Schau dir Mal das an, ist zwar wahrscheinlich die teuerste Möglichkeit aber anschauen kostet ja nix! Ist zwar hier nur für Fendt, gibts aber auch für andere Schlitten!

Gruß Marcus


Hallo,

das ist auf jeden Fall rechtlich erlaubt.
Hab ich auch so. Kostet ca. 500,- Euro + Mwst.
Ackerschiene/Unterlenker sind keine zugelassenen Zugvorrichtungen, da kannste nochsoviel Verstrebungen dranbauen. Es sei denn, der TÜV nimmt es ab, was er aber nicht macht.
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Beitragvon Honk81 » Sa Jan 17, 2009 16:48

In die Ackerschiene wurden doch früher auch alle möglichen Geräte eingehängt und dann damit gezogen, auf dem Acker wie auf der Straße.
Also ich hab ne Kugel in die Ackerschiene geschraubt und fertig, allerdings brauch ich das Ding eigentlich nie (vor allem weil ich das Kabel nich in die Steckdose vom Schlepper bekomm, zu kurz), Hänger kommt immer hinter den PKW. Ist lediglich für Notfälle.

PS: unsere Dreipunkt hat ne Hubbegrenzung, ohne würd ichs nicht machen.
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Beitragvon smalldj » Sa Jan 17, 2009 18:03

@512 Turbo

Genau sowas hab ich gesucht!

Wenn's das jetzt noch von nem Billigeren Anbieter wie Scharmüller geben würde, dann wär das Perfect!

Aber schonmal vielen Dank an euch alle,
wenn jemand noch andere Ideen hat, immer her damit!
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Beitragvon Fordfahrer » Sa Jan 17, 2009 19:28

Wie wäre es denn damit.

https://www.siepmann.net/siepmann_shop.php?action=show_product&product_code=302424&showpage=1&searchtext=2424&PHPSESSID=0ec77ab00e39f870956d661345778c9d

oder

https://www.siepmann.net/siepmann_shop.php?action=show_product&product_code=302425&showpage=1&searchtext=2425&PHPSESSID=0ec77ab00e39f870956d661345778c9d
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Beitragvon smalldj » So Jan 18, 2009 0:42

@Fordfahrer

Das sieht auch sehr gut aus, ich weiß bloß nicht wo ich es anschrauben soll?
Da bräuchte ich ja Praktisch einen Schlitten wie den vom Zugmaul nur einfach gerade dann die löcher rein und die Kupplung dranschrauben.
Bloß woher bekomme ich ein "leeren" schlitten?
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Beitragvon jendrik1512 » So Jan 18, 2009 1:45

Japp. Einfach in die Schiene.
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Beitragvon Harzbauer » So Jan 18, 2009 10:05

Mit dem Schlitten sieht schon proffesionel aus. Passende Stahlplatte nehmen, Bolze darunter und darüber durch und fertig. Oder ein Rohr anschweißen und Bolzen durch, dann reicht einer. Aber ist der Drehpunkt bei einem Einachser oder Tandemanhänger nicht zu weit vorn und dadurch der Einschlag begrenzt?
Ich habe einen Kultivator vom Rau Kombisystem, der hat einen Dreipunktbock zum wechseln für mehrere Maschinen. Auf der Rückseite waren Laschen zum befestigen von Maschinenteilen vorhanden. Darein habe ich den Kugelkopf geschraubt. Verdreht sich nicht, ist auch noch nicht hochgeschlagen. Brauche ich aber auch nur selten und der Kopf hat bei Fehlig etwa 10,00 € gekostet.
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Beitragvon Woimacher » So Jan 18, 2009 16:12

Soweit ich weiß ist bei Unterlenkeranhängung die Höchstgeswindigkeit auf 25 begrenzt. Das gilt für alle gezogenen Geräte und Anhänger. Sollte man auch beachten. Egal wie verstebt das Teil ist.
Technische Lösung gegen das Hochheben der Hydraulik wäre ein Dreipuntbock der mit Zwei Oberlenkern verspannt wird. Einer nach oben der Andere nach unten. Dann hebt sich nix mehr.
MWM Power ist im Schmalspurschlepper durch nichts zu ersetzen!
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Beitragvon Ackerparty » So Jan 18, 2009 17:05

Woimacher hat geschrieben:Soweit ich weiß ist bei Unterlenkeranhängung die Höchstgeswindigkeit auf 25 begrenzt. Das gilt für alle gezogenen Geräte und Anhänger. Sollte man auch beachten. Egal wie verstebt das Teil ist.
Technische Lösung gegen das Hochheben der Hydraulik wäre ein Dreipuntbock der mit Zwei Oberlenkern verspannt wird. Einer nach oben der Andere nach unten. Dann hebt sich nix mehr.

Stimmt so nicht ganz gibt auch aufgesattelte geräte die sogar 50kmh dürfen wenn se mit DL ausgerüstet sind.
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Endecke die Möglichkeiten.
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Beitragvon countryman » So Jan 18, 2009 18:31

Die STVZO unterscheidet zwischen (Transport-) Anhängern und angehängten Arbeitsmaschinen.
Letztere dürfen an der Ackerschiene oder der Dreipunkt gezogen werden, Anhänger NICHT. Auch nicht wenn der eigentliche Kugelkopf eine Zulassungsnummer trägt. Er müsste eingtragen werden wie weiter oben schon richtig geschrieben wurde.
Es gibt sogar eine Art Ackerschiene mit 80er Kugel von Walterscheid, daran dürfen ebenfalls Spritzen und andere Arbeitsmaschinen anghängt werden aber keine Kipper, Miststreuer und andere "echte" Anhänger.
Arbeitsmaschinen sind auch zulassungsfrei und brauchen unter 3t Ges.Gew. keine Betriebserlaubnis.
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Beitragvon abu_Moritz » Mo Jan 19, 2009 9:03

countryman hat geschrieben:Arbeitsmaschinen sind auch zulassungsfrei und brauchen unter 3t Ges.Gew. keine Betriebserlaubnis.


gilt meine selbstgebaute Bandsäge

[albumimg]7153[/albumimg]

auch als solche Arbeitsmaschine und ich kann mir den weg zum Tüv sparen,
ans Auto häng ich sie immer mit Roter Nummer ;-)
Gruß Jo


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