Aktuelle Zeit: Di Nov 18, 2025 9:08
Moderator: Falke
WupperFuchs hat geschrieben:Was ist ein aaS oder aaSo20?
somit wäre ein Nachbau deines Anhängebocks genauso illegal und eine Inbetriebnahme würde im Falle eines Unfalls jede Menge Ärger nach sich ziehen
berlin3321 hat geschrieben:Nö, Speiche, hab´ ich nicht.
Wiso, da hast´e aber Glück gehabt, im Gesetzestext heißt es, nur geprüfte Zugvorrichtung(en). An diesen darfst Du nicht schweißen ebensowenig wie an Achsen.
Und Deine Konstruktion dürfte selbst gebaut sein....somit unzulässig, ob eingetragen oder nicht.
An meinem A60 ist die Maulkupplung an einem Anhängebock, ganz einfach und "billig" nachzubauen, 2 Winkel 50 x 50 x 5, eine dahinter liegende Platte ca. 100 x 100 x 5, ´n paar Löcher 16,5 mm, Winkel drauf geschweißt und gut.....nur eben ohne Prüfnummer. Denn die ist eingetragen.
Aber man muss auch mal klar sagen: Was soll passieren mit ´nem gebremsten PKW Hänger wenn ich mit dem mit 25 km/ h durch die Gegend zuckele? Was anderes ist es m.E. nach wenn mit 40 km oder 60 km/ h fahre.
MfG Berlin

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