Kreuzschiene hat geschrieben:Landwirt_R hat geschrieben:Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich auf dieser Seite (http://www.stmelf.bayern.de/agrarpoliti ... /index.php) gelesen habe, dass die Umwandlung von Acker in Grünland B29 nur noch auf Moorstandorten möglich ist. Ich habe letztes Jahr das Feldstück abgegrenzt und alles vorbereitet. Nach der letzten Ernte habe ich unter extrem schwierigen Verhältnissen trotz der Trockenheit eine ordentliche Wiese etablieren können und nun diese Nachricht… Das Feldstück ist im wassersensiblen Bereich, im Maßnahmengebiet Grundwasser und es ist lt. Schlaginfo sogar ein Biotop vorhanden. Die Politik und alle Medien reden über den Gewässerschutz, aber die Pflege von Hecken oder eine Blühfläche ist jetzt wichtiger?! Jetzt habe ich alles dafür getan um meinen Beitrag dazu zu leisten und jetzt soll das nicht möglich sein?! Das kann man nicht verstehen! Mit einem Biolandwirt habe ich bereits die Abfuhr des Aufwuchses vereinbart und ohne das Programm "Verzicht auf jegliche Düngung und Pflanzenschutz" darf er es natürlich nicht füttern. 720€/ha wären es gewesen und mit dem Programm "Verzicht auf Intensivfrüchte" sinds nur noch 250€ und demnach uninteressant. Wie soll man im Herbst planen wenn das Kulap erst im Februar feststeht?! Wenn sich viele in ähnlicher Situation befinden dann macht euren Ärger Luft im Ministerium, beim Bauernverband und bei den Wasserversorgern!
Kontaktformular Ministerium:
https://www.stmelf.bayern.de/kontakt
Landwirt_R, versteh mich bitte nicht falsch, aber es ist doch sicherlich nicht VERBOTEN, dass Du Deine Wiese etablierst, oder? Einzig eine gesonderte Förderung gibt es halt nicht. Aber natürlich darfst auch Du Deinen Beitrag zum Gewässerschutz leisten.
Meinen Dank dafür hast Du!
Freiwillige Programme der Bundesländer sind nie sicher, auch die Agrarsubventionen der EU sind das nicht.
Diese vermeintlichen 5 Jahresverträge bei den Naturschutzprogrammen können schon nach dem ersten Jahr deutlich gekürzt werden wenn die öffentlichen Mittel nicht bereit stehen.
Und sollte für so ein Programm wie Kulap ein Acker für 5 Jahre in Grünland umgewandelt werden, kann mit etwas Pech per Gesetzbeschluß eben doch nach 5 Jahren ein Dauergrünlandstatus festgelegt werden.
Dann ist der Ackerstatus weg.