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Kündigungsfrist Landpacht

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kündigungsfrist Landpacht

Beitragvon Waldbesitzer » Do Mai 01, 2008 6:38

Hallo
brauch mal eure Hilfe . Könnte mein verpachtetes Acker und Grünland verkaufen. Der Käufer würde das Land gerne soffort haben zum bewirtschaften . Es besteht kein befristeter Pachtvertrag. Die Pächter sind erboßt wollen es aber selber nicht kaufen . Wann kann ich kündigen und wann ist das Land dan frühestens frei für den Käufer.Es besteht kein Pachtvertrag nur mündlich . Habe das Land vor einem Jahr geerbt von meiner Oma.
Wäre euch dankbar wenn ihr mir sagen könntet wann und wie ich schnellstens das Land frei bekomme.

Schöne grüße aus dem Westerwald
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Beitragvon Guido85 » Do Mai 01, 2008 7:51

Hi Waldbesitzer!

Es besteht kein Pachtvertrag nur mündlich

Falsch Pachtvertrag ist Pachtvertrag ob mündlich oder schriftlich!
Daraus ergibtsich, ich gehe mal davon aus dass kein zeitlich begrenzter Vertrag geschlossen wurde (wäre unlogisch), eine Kündigungsfrist für das "Ende des darauffolgende Pachtjahres (Ende 2009)". Lösung: Dein Käufer müsste den Pächter bei sofortiger Kündigung entsprechend entschädigen.

Dein Ausweg: Dein Pächter hatte doch eine schlechte Zahlungsmoral, wenn er noch nicht die Pacht gezahlt hat müsstest du wahrscheinlich ein Sonderkündigungsrecht haben. Hast du die Pacht vom letzten Jahr aber schon erhalten bleibt dir nur die gesetzliche Frist einzuhalten.

Gruß

Guido
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Beitragvon hans g » Do Mai 01, 2008 7:57

2 jahre gesetzliche kündigungsfrist bei pachtflächen :!:
hans g
 
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Beitragvon Waldbesitzer » Do Mai 01, 2008 9:07

Einer der Pächter hat die Pacht noch nicht gezahlt . Er wurde einmal mündlich erinnert vor vier Wochen aber noch kein Zahlungseingang.
Ist das eine Möglichkeit ihn raus zu bekommen. Und wenn wann komme ich dann raus Er hat die Felder schon bestellt. Finde so schnell keinen anderen der die Flächen kauft . Die Pacht die gezahlt wird ist eh seid 30 jahren die selbe. Ist viel zu wenig .
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Beitragvon automatix » Do Mai 01, 2008 12:17

die einfachste lösung wäre wohl, wenn ihr euch über eine auflösung des pachtverhältnis im herbst, denn jetzt im mai wird keiner mehr die fläche hergeben wollen, wenn er sie zum einen schon bestellt hat und zum anderen schon im antrag angegeben hat.
automatix
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Beitragvon H.B. » Do Mai 01, 2008 20:19

Das einfachste wär wohl ne Ladung Schrot, denn die Pachtgesetze sind sehr käuferfeindlich ausgelegt .....

so in der Art: "Eigentum ist Diebstahl" :evil:

...aber lies selbst:




§ 594a Kündigungsfristen

(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.

(2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

§ 594f Schriftform der Kündigung
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

§ 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543, 569 Abs. 1 und 2 zulässig.

(2) Abweichend von § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist. Ist die Pacht nach Zeitabschnitten von weniger als einem Jahr bemessen, so ist die Kündigung erst zulässig, wenn der Pächter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht in Verzug ist.
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Beitragvon Komatsu » Do Mai 01, 2008 20:40

Das Pachtrecht ist im Sinne des wirtschaftenden Landwirts positiv ausgelegt. Natürlich wenn ein Landwirt viel Geld in die Hand genommen hat und hat die Fläche gekauft, sieht das anders aus.

Ich hoffe eigentlich das um Himmelswillen weder das Pachtrecht noch das Kaufrecht zuungunsten der Landwirte aufgeweicht wird.
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Beitragvon Waldbesitzer » Fr Mai 02, 2008 6:32

Ein Pächter hat eine Erinnerung erhalten vor vier Wochen aber er hat noch nicht gezahlt.Erinnerung erfolgte mündlich.
Wie oft muss man ihn mahnen bis man fristlos kündigen kann ??? Der Käufer will viel Geld zahlen will es aber so schnell wie möglich haben.
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Beitragvon Wini » Fr Mai 02, 2008 10:45

Hier steht es doch klipp und klar:

3 Monate warten, dann is Showdown angesagt.
Ansonsten kündigen und bis Herbst 2010 warten.


§ 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Die außerordentliche fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses ist in entsprechender Anwendung der §§ 543, 569 Abs. 1 und 2 zulässig.

(2) Abweichend von § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchstaben a und b liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines nicht unerheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug ist
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Beitragvon Waldbesitzer » Fr Mai 02, 2008 19:06

Danke für Eure Bemühungen.
Was mache ich wenn ich jetzt kündige wegen nicht bezahlen. Und er dann noch schnell danach bezahlt. Bekomme ich ihn dan ohne Anwalt raus ???
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Beitragvon Guido85 » Fr Mai 02, 2008 21:46

Du darfst das Geld auf keinen Fall annehmen, dann bist du sicher!
Ansonsten endet das garantiert im juristischen Scharmützel!

Gruß

Guido
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Beitragvon Waldbesitzer » Sa Mai 03, 2008 6:01

Und wenn er es überweist ? Soll ich es zurück überweisen ?
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Beitragvon hans g » Sa Mai 03, 2008 10:56

Waldbesitzer hat geschrieben:Und wenn er es überweist ? Soll ich es zurück überweisen ?

bisschen mehr mut brauchste schon,sonst wirds nix :!:
hans g
 
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Klingt doch komisch???

Beitragvon Hauke schidt » Mo Mai 05, 2008 9:50

Moin,

für mich klingt das irgentwie komisch.

Ich gehe mal davon aus, das der Käufer ebenfalls Landwirt ist und sich mit Pachtverträgen auskennt.

Weiterhin gehe ich davon aus, das sowohl Pächter wie Käufer ortsansässig sind und sich in irgenteiner Weise kennen. Kein Landwirt würde meilenweit fahren um zu seinen Land zu kommen.

Kann es also sein, das Du da zwischen Fronten geraten bist, die gar nicht Deine sind?

Biete dem Käufer das Land an und sage Ihm, das die Flächen verpachtet sind und er sie als neuer Eigentümer selber kündigen kann. Aber den Pachtvertrag kauft er auf jedenfall mit, soweit ich es aus meinen Rechtsverständnis her weiss.

Alternativ köntest du auch mal die ortsüblichen Pachtpreise erfragen und vielleicht das Land behalten und den Pachtzins anheben. Aber hier gelten auch wiederum Fristen.

Bei uns hilft in solchen dingen oft der Landvolkverein. Vielleicht gibt es ja auch sowas in deiner Nähe?

Grüsse
hauke
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Beitragvon Waldbesitzer » Mo Mai 05, 2008 11:45

Der Käufer ist nicht aus der Gegend. Er will es als Geldanlage kaufen es aber von einem Lohnunternehmer bewirtschaften lassen. Desahalb will er es so schnell wie möglich haben. Die Leute kennen sich nicht.
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