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Kurze Frage: Sonderkraftstoff im öffentlichen Forst Pflicht?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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20 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Kurze Frage: Sonderkraftstoff im öffentlichen Forst Pfli

Beitragvon arbo » So Jan 11, 2015 8:52

Falke hat geschrieben:Mal quergedacht: In einer Treibstoff-Tankfüllung (egal ob "Tankstellen"- oder Alkylatbenzin) befinden sich etwa 10 ml mineralisches oder (halb-)synthetisches
Zweitakt-Mischöl, die zum größten Teil verbrannt werden.
In der selben Zeit werden etwa 250 ml Kettenhaftöl unverbrannt in die Umwelt oder auf das Holz verschleudert.

Wie ich vielen Beiträgen hier entnehme, wird speziell in D. immer noch weit verbreitet mineralisches Kettenhaftöl verwendet. Aus welchen Gründen immer ...

Wäre es da rein aus Umweltschutzgründen nicht viel wichtiger, zuallererst die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenhaftöl zu fordern und zu fördern?

P.S.: In den mir vorliegenden Unterlagen zur Zertifizierung von PEFC Austria finde ich kein Gebot zur Verwendung von Alkylatbenzin. Hab' ich was übersehen ... ?

Adi


In NRW wurde für den Bereich des Staatswaldes und der meisten Körperschaftswälder bereits am 1. 10.1988 Bioöl verbindlich eingeführt.
Dazu wurde der Holzerntetarif angepasst, so das in den meisten Fällen die Forstämter das Öl gestellt haben und der Anteil eben aus der MS- Entschädigung herausgerechnet wurde.
Viele Kollegen befürchteten damals das ihre Sägen darunter leiden würden. Daher hat man sich geeinigt das die Waldarbeitsschule als Schiedsstelle in solchen Fällen auftritt. Ernstzunehmende Schäden die aufs Öl zurückzuführen waren, hat es aber so weit ich weiß nicht gegeben.


Den Händlern eröffneten sich auch völlig neue Möglichkeiten die viel später durch den SK noch erweitert wurden: Fortan musste man keine Diagnosen mehr durchführen sondern konnte egal welcher Fehler an der Säge auftrat alles auf das "Biozeuch" schieben.
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
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Re: Kurze Frage: Sonderkraftstoff im öffentlichen Forst Pfli

Beitragvon robs97 » So Jan 11, 2015 9:44

F.H. hat geschrieben:Hallo.

Weiß jemand ob SK im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist.

Mfg! F.H.


Ich glaube nicht, denn unser Bauhof mischt immer noch selbst.
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Re: Kurze Frage: Sonderkraftstoff im öffentlichen Forst Pfli

Beitragvon arbo » So Jan 11, 2015 10:07

robs97 hat geschrieben:
F.H. hat geschrieben:Hallo.

Weiß jemand ob SK im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist.

Mfg! F.H.


Ich glaube nicht, denn unser Bauhof mischt immer noch selbst.


Zitat aus einer Email an mich :
UnfallkasseHessen hat geschrieben:Im Gegensatz zu Dieselkraftstoff ist Ottokraftstoff durch den Benzolgehalt als krebserzeugend eingestuft. Darüber hinaus sind im Ottokraftstoff unter anderem auch Toluol sowie Additive enthalten. Für den Betrieb von Kleinmaschinen, wie z.B. Motorsägen, Rasenmähern und anderen Zweitaktmotoren ist deshalb benzolarmer Sonderkraftstoff (Motorbenzin mit einem Benzolgehalt von unter 0,1 Vol.-% Benzol) als Ersatzstoff für handelsüblichen Ottokraftstoff erforderlich.

Diese Forderung ergibt sich aus dem Minimierungsgebot für krebserzeugende Stoffe der Gefahrstoffverordnung. (§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung sowie § 7 Grundpflichten)
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Re: Kurze Frage: Sonderkraftstoff im öffentlichen Forst Pfli

Beitragvon robs97 » So Jan 11, 2015 10:34

@ arbo

Ich habe mich nicht damit befasst. Ich weiß nur das unser Bauhof selbst mischt.
Auch ist der Text in Deiner an Dich gerichteten E-Mail wieder mal sehr zweideutig :wink:
als Ersatzstoff für handelsüblichen Ottokraftstoff erforderlich.

Wieder mal eine Gewissens bzw. Interpretationssache. Soll das jetzt heißen : Man sollte oder man muss SK verwenden ?? :wink: :wink:

:prost: :prost:
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Re: Kurze Frage: Sonderkraftstoff im öffentlichen Forst Pfli

Beitragvon yogibaer » So Jan 11, 2015 11:56

Der Arbeitgeber ist verpflichtet an seine Arbeitsnehmer, nach diversen Gesetzen des Gesundheits und Arbeitsschutzes, Sonderkraftstoffe auszugeben und darauf zu achten das sie auch verwendet werden. Arbeitet er selbst mit hangeführten Motormaschinen wird es ihm empfohlen. Aber ein Auftraggeber bei gewerblichen Einsatz kann (oder muß sogar, wenn ich mich recht erinnere) die Verwendung von SK in seinen Auftragsbedingungen festschreiben. Wer sich daran nicht hält hat den Auftrag verwirkt. Hier der 4. Link von oben, ein Artikel aus der Zeitschrift LSV kompakt auf Seite 13. Die anderern Links befassen sich ebenfalls mit SK. Das dürfte dann bei der Unfallkasse des öffentlichen Dienstes genau so sein da die Gesetze und Verordnungen die darüber stehen einheitlich für ganz Deutschland gelten.
Gruß Yogi
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