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Kurzumtriebsplantage 20 Jahresfrist

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon Alla gut » Fr Dez 09, 2022 7:17

Erle war da ja ganz schlecht .
War es der Erle zu trocken ?
Waren die Erlen am Bach oder Sumpf ?
Wieviel Jahresniederschlag habt ihr ?
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
Alla gut
 
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon ChrisB » Fr Dez 09, 2022 7:30

Ich habe Erle an einer Fischteichanlage,
da wächst die wie Verrückt, braucht Wasser :regen:
Vielleicht schreibt take auch noch was zum Standort und Bonität ?
ChrisB
 
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon Brudi22 » Fr Dez 09, 2022 8:35

Ich würde es mit einem kleinen Harvester machen lassen. Die Stöcke dann auspflügen in irgend einer Art. Mit dem Harvester kriegst du zumindest halbwegs vereinbare Hackschnitzel im vergleich dazu wenn du die ganzen Bäume erntest.
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon Starane » Fr Dez 09, 2022 9:17

Servus,

Ich habe zwar keine KUP, allerdings ist eine auf einem Nachbaracker.
Hier werden die Bäume mit einem Fällgreifer an einem kleinen Bagger gefällt. Der erste Teil wurde so gefällt und mit einem Rückewagen zusammen gefahren zum trocken für Hackschnitzel. Beim zweiten Teil wurde wieder mit einem Fällgreifer geerntet. Da jetzt die Stöcke ähnlich einem Busch ausgetrieben haben wurde dann mit einer Zange am Bagger das geerntete Holz zusammen gefahren.

Viele Grüße Starane
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon xaver1 » Fr Dez 09, 2022 9:29

Zur Erle, die hat als Jungbaum ein hohes Lichtbedürfnis.
Die wird von den Pappeln überwachsen worden sein, jetzt ist es zu dunkel?

mfg
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon 038Magnum » Fr Dez 09, 2022 10:00

yogibaer hat geschrieben:Nein.
Gruß Yogi


Sorry für (fast) off topic, aber du scheinst recht zu haben, das ganze wurde mit der Novellierung des BWaldG anscheinend geändert. Ich hatte Anfang 2000 die erste Versuchsflächen angelegt und die Förderung eingestrichen. Da stand seinerzeit noch drin, dass die Fläche im Anschluss ungebrochen werden muss.

Besten Gruß
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon yogibaer » Fr Dez 09, 2022 10:23

038Magnum hat geschrieben: Da stand seinerzeit noch drin, dass die Fläche im Anschluss ungebrochen werden muss.

Das steht heute auch noch drin. Kurzumtriebsplantagen sind landwirtschaftliche Dauerkulturen, bricht man ein Spargelfeld nach jeder Ernte um?
Gruß Yogi
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Re: Fällung Kurzumtriebsplantage nach 20 Jahre

Beitragvon 038Magnum » Fr Dez 09, 2022 12:09

yogibaer hat geschrieben:Das steht heute auch noch drin. Kurzumtriebsplantagen sind landwirtschaftliche Dauerkulturen, bricht man ein Spargelfeld nach jeder Ernte um?
Gruß Yogi


Das nicht, allerdings war es im Rahmen der Förderung damals so formuliert und ich bin davon ausgegangen, dass es allgemein gültig wäre.
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Kurzumtriebsplantage 20 Jahresfrist

Beitragvon take_it_1999 » Fr Dez 16, 2022 17:49

Hallo,

sorry aber im Moment stehe ich auf dem Schlauch und hoffe es kann mir jemand helfen.

Hintergrund: Unsere Stadt (eine Stadt mit 3 eingemeindeten Dörfern) hat eine neue Bausschutzsatzung beschlossen, welche in allen Gemarkungen gilt. Dort steht, dass bestimmte Bäume nicht gefällt werden dürfen. Als einzige Ausnahme ist Wald und Obstghölze im Erwerbsobstanbau. Ferner gibt es ein paar Ausnahmen für Pappeln, Weiden, Birken.

Das Problem ist, dass meine Erlen, meine Eichen und meine Robinien in der Kurzumtriebsplantage jetzt nicht mehr gefällt werden dürfen (gerade die Robinien sind schon zu dick). Damit kollidiert, jedoch diese Satzung gegen die Waldgesetze. Ja und jetzt suche ich ganz konkret wo drin steht, dass ich nach 20 Jahre umtreibe muss. Sorry aber ich finde es gerade wieder mal nicht und stehe irgendwie auf dem Schlauch.

Mich persönlich nervt diese Satzung, weil wir Landwirte wieder benachteiligt werden. Bäume aus einer Hecke entnehmen wird zukünftig fast unmöglich, oder man sägt sehr zeitig raus. (Ich finde Hecken schon o.k. aber auch die müssen gepflegt werden, sonst ist das bald ne Baumreihe).

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Re: Kurzumtriebsplantage 20 Jahresfrist

Beitragvon Grasland » Fr Dez 16, 2022 19:08

Hallo, vielleicht kan ich Dir etwas weiterhelfen.
Mit Kurzumtriebsplantagen ist Niederwald mit Kurzumtrieb, ein Begriff aus dem Förderrecht gemeint.
Die Definition lautet nach VO Nr. 1307/2013:
Niederwald mit Kurzumtrieb" Flächen, die mit von den Mitgliedstaaten festzulegenden Gehölzarten des KN-Codes 0602 90 41 bestockt sind, bei denen es sich um mehrjährige Gehölzpflanzen handelt, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibt, wobei die maximalen Erntezyklen von den Mitgliedstaaten festzulegen sind;

In D wurde in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung festgelegt, dass der Ertezyklus hierfür max. 20 Jahre beträgt. Solande dies eingehalten wird, sind dies landwitschaftliche Kulturen und die Baumschutzsatzung kan nkeine Anwendung finden.
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Re: Kurzumtriebsplantage 20 Jahresfrist

Beitragvon Falke » Fr Dez 16, 2022 19:20

Themen zusammengeführt.

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Re: Kurzumtriebsplantage 20 Jahresfrist

Beitragvon Manfred » Mi Mär 05, 2025 13:35

Evtl. eine Alternative für die eine oder andere Plantage:

Eine Erntemaschine zur Gewinnung von Weidenruten:
https://www.facebook.com/watch?v=532456072714219
"The man who reads nothing at all is better educated than the man who reads nothing but newspapers." Thomas Jefferson
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