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Lagerfähigkeit Dünger

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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17 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Grenzwächter » Fr Dez 22, 2017 15:09

Ja das ist leider so. Beim Abladen kann man sich die Säcke genau anschauen und hier und da mal drücken ob der Dünger weich ist. Der Rest ist hoffen und Bangen. Habe drauß gelehrnt. Bei Dünger wird im Moment nur Yara Ware verwendet. Da kann der Sack auch länger als 3 Jahre sitzen und ist tip top.

Mfg
Grenzwächter
 
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon AEgro » Fr Dez 22, 2017 21:27

Die allgemeine Beschreibung betr. Warenannahme und Rückstellmuster finde ich derzeit nicht.
Dies hat meine Einkaufsgemeinschaft gültig für Getreide und Futtermittel erstellt :
Zitat:
" Warenannahme
Aus aktuellem Anlass möchte ich zum wiederholten Ma
le eine Warenannahme beschreiben. Wenn
Mischfutter oder Einzelfutter wie beispielsweise Fu
ttergetreide per LKW angeliefert wird, ist es
zwingend notwendig die Ware augenscheinlich zu prüf
en und vom Fahrer ein Rückstellmuster
abzuverlangen!
Unter Rückstellmuster versteht man folgendes: eine
Sicherheitstasche für Rückstellmuster im
Lebensmittel- und Tierfutterbereich. Verschlossen w
ird die Tasche (Tüte) mit einem selbstklebenden
blauen Siegelband, welches die Proben zuverlässig u
nd absolut sicher verschließt. Jeder Versuch, die
Tasche durch mechanische, thermische oder chemische
Manipulation zu öffnen wird angezeigt.
Die Probe muss im Beisein von Fahrer und Landwirt g
ezogen und unterschrieben werden. Auf dem
Beipackzettel der Probe ist eine

Rückstellmusternummer sowie eine Chargennummer

Produktbezeichnung

Name von Landwirt und Lieferant

Datum und Unterschrift
erforderlich. Alles andere ist wie nichts!!

Das Rückstellmuster wird zweimal gezogen.
Einmal für den Lieferant und einmal für den
Landwirt.
Wird das nicht gemacht, wird die Ware abgeladen und
in der Regel der
Lieferschein unterschrieben. Und ab da, ob man glau
bt oder nicht ist
die Ware ohne Mängel an den Landwirt übergegangen.
Rechtlich sind ab
diesem Moment sämtliche Ansprüche erloschen. Denn w
enn die Ware im
Silo liegt sagt der Lieferant, können Vermischungen
mit etwaigen Resten
Entstanden sein! Das Gegenteil zu beweisen wird sch
wierig bis unmöglich. Man kann dann nur noch auf
das Wohlwollen des Lieferanten hoffen. "

Für Dünger oder andere Waren gilt ähnliches.

Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
AEgro
 
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