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Lagerfähigkeit Dünger

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Pegasus_o » So Dez 17, 2017 16:43

Hallo liebe Gemeinde,

wie lange hält sich denn NPK im Big-Bag in der Scheune? Ich habe ein günstiges Angebot, muß den Dünger aber für zwei Jahre kaufen. Ist der im zweiten Jahr noch rieselfähig?

Gruß
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Grenzwächter » So Dez 17, 2017 18:25

Wenn die Big Bags mit Inlett ausgestattet sind, kein Problem. Lagerraum sollte nicht feucht sein dann kann das problemlos gemacht werden. Habe jedes Jahr überschüssige Big Bags und die werden dann auch schon mal 2 - 3 Jahre alt.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon maxx110 » Mo Dez 18, 2017 6:45

Ich lager KAS in BigBag 4 übereinander auch über das Jahr. Bevor ich den Dünger in den Streuer lasse, einfach den Frontlader schnell ablassen und den BigBag mal stauchen. Nur der unterste macht da mehr Probleme, der ist fester und da muss man halt mal mit einem Rohr klopfen.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon countryman » Mo Dez 18, 2017 10:26

ohne wirklich dichten Folienbeutel geht das sicher nicht, ich habe eine Restmenge KAS in einen Bigbag aus normalem Bändchengewebe gefüllt. Das ging in der trockenen Jahreszeit ganz gut, seit Oktober zieht das Zeug in der trockenen Halle dermaßen Feuchte an dass es drunter nass wurde. Habe zum Glück einen Folienbeutel gefunden in den ich den Bigbag eintüten konnte, seitdem gehts wieder.
Bei Harnstoff war das nicht so ein großes Problem, der war auch im Bändchengewebe noch länger rieselfähig.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Paule1 » Mo Dez 18, 2017 11:16

Kommt evtl auch darauf an wo der Dünger her ist, ich würde nur dort kaufen wo die Inhaltwerte und die Streugenauigkeit garantiert wird.
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Pegasus_o » Mo Dez 18, 2017 14:30

Ich werde es ausprobieren. Bei 30 Euro plus Steuer für 3*15 +11S konnte ich nicht nein sagen.

Gruß
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon simmal1 » Do Dez 21, 2017 12:15

Das dürfte russische Ware sein.
Da kannste Glück haben, oder auch Pech...
Wo hast du die Ware gekauft?
"Halte deine Freunde nahe bei dir, aber deine Feinde noch näher"- Vito Corleone
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Pegasus_o » Do Dez 21, 2017 17:34

Raiffeisen. Wo die den her habe keine Ahnung. Aber nächste Woche kann ich die Beschriftung des Bigbags lesen...wenns Kyrillisch ist, wissen wir's.

Gruß
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Grenzwächter » Do Dez 21, 2017 19:09

Sowas hatte ich schon von Raiffeisen. Viel Spaß. Alles nur nicht lagerfähig. Kommt aus Technischer Produktion.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon AEgro » Do Dez 21, 2017 21:07

Ich hatte in den letzten 11 Jahren 7 x litauischen KAS in Bigbag.
4x andere Herkünfte.
Der einzige Dünger der Feucht wurde, nach 7 bis 8 Monaten zur Spätdüngung, war KAS aus Frankreich ( Lotringen ? ). Geliefert von einer saarländichen Genossenschaft.
Der andere KAS, vor allem der litauische war bislang jedes mal Spitze.
Super Körnung, kein Staub dazwischen.
Der Importeur des litauischen war meist Agro Baltic in Rostock. Die verkaufen leider nicht direkt, sondern nur über Geno oder Handel.
Zumindest in Süddeutschland und den Mengen wie ich sie brauche.
Von den KAS-BigBag hatte ich schon öfter einige bis zum nächsten Frühjahr überlagert ( also bis ca. 18 Mon ) ohne jegliche Probleme.
Ausserdaß sich der KAS in den unteren Säcken der Pyramide sehr verdichtet.
Ich machs dann wie von maxx110 beschrieben, daß ich den Bag vor dem Öffnen auf den Boden stauche.
Dann rieselt der Dünger wieder leicht aus dem Sack.
Gruß AEgro
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Grenzwächter » Do Dez 21, 2017 22:00

Hier reden wir aber von Volldünger. Wenn man vom Handy Bilder einstellen könnte würde ich es einstellen. Big Bag komplett ausgehärtet ist dann im ganzen in den Streuer gefallen. Schaden von über 1000 Euro, Raiffeisen hat sich kein bißchen kulant gezeigt. Antwort war, können wir nix machen Lieferant sitzt im Ausland.
Musste den ganzen Klumpen dann händisch klein machen. In manchen Säcken stand auch etwas Wasser. Billig war er aber sonst auch nix.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Pegasus_o » Do Dez 21, 2017 22:59

Das das Kali Wasser zieht ist klar. Ich hoffe aber, daß die Folie dicht ist, dann sollte es sich in Grenzen halten.

Ich hatte mal Kalkstickstoff im Sack vergessen und nach zwei Jahren wiedergefunden. Gut, das war ne Aufgabe das zu streuen...

Gruß
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Family Guy » Fr Dez 22, 2017 10:05

Yara im Big Bag hat einen Innebeutel und ist sehr gut zu überlagern, die Qualität der Yaraware ist gleichmäßig und staub und bruchfrei.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon Franzis1 » Fr Dez 22, 2017 10:51

Gut das müsste man ja sehen ob die nee innenfolie haben ansonsten könnte mann die ganze Lieferung auch mit Folie einpacken
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Lagerfähigkeit Dünger

Beitragvon AEgro » Fr Dez 22, 2017 11:24

Ich weiß, daß Pegasus nach der Lagerfähigkeit von Volldüner im BigBag gefragt hatte.
Ich wollte mit meinem Beitrag lediglich darauf Aufmerksam machen, daß man aus der Herkunft nicht automatisch auf die Qualität schließen kann.
Nach dem Motto- Deutsche ( Westeuropäische ) Ware = gute Ware
Ost Ware = schlechte Ware.
Das wird im Fall von Volldünger etc. nicht anders sein.
Nicht nur der Dünger allein, sondern auch die Umstände des Transport, die Häufigkeit des Umschlags, evtl, Zwischenlager beim Handel spielen eine Rolle.
Das alles läßt sich meist für den Endabnehmer nur schwer nachvollziehen.
Einzige Möglichkeit für den Landwirt ist, den Dünger sofort bei Lieferung oder Abholung optisch zu Prüfen, und im Zweifelsfall gerichtsfeste Rückstellmuster entnehmen zu lassen.
Wenn die vereinbarten Eigenschaften nicht erfüllt werden, bleibt nur > Ahnnahme verweigern .
Habt ihr den Dünger übernommen, kehrt sich die Beweislast um, d. h. ihr müsst den Mangel an der Ware beweisen, z. B. ob er korrekt bei euch gelagert ist.
Das ist ein sehr heikles Thema, über die Vorgehensweise und Konsequenzen gibt es aber genaue gesetzliche, handelsrechtliche Regelungen. Füralle Warengruppen.
Ich stelle bei nächster Gelegenheit gern eine Anleitung zur Handhabung der Annahme von Waren und evtl Entnahme von Rückstellmustern.
Gruß AEgro
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