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Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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21 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Beitragvon Kormoran2 » Mi Okt 01, 2008 12:04

Davon würde ich mich nicht abschrecken lassen. Das kommt immer auf den Richter an.
Außerdem ist ja nicht gesagt, daß die Sache gleich soweit eskaliert, daß der Lehrer vor GEricht zieht, und dann muß sein RA dieses Urteil auch erst mal finden. Bestimmt gibt es auch andeslautende Urteile, die Dein RA finden könnte.

Der beste Weg ist wie schon gesagt, in die Offensive gehen, mit den Behörden reden und die Sachlage klären.
Darüberhinaus natürlich den Herrn Studienrat nicht extra provozieren, es sei denn, die Sache kocht schon über. Dann kann eine Fuhre Gülle schon helfen.
Da gibt es dann noch mehr Mittel und Wege. Der Übergang in die Kriminalität ist hier aber fließend.
Eher würde ich mal den Lokalreporter herbeibitten.
Kormoran2
 
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Beitragvon Nikl » Mi Okt 01, 2008 12:55

so ist das leben... hier hat man wohl das beste beispiel, mit was man sich so ärgern darf... ich hätte mich erstmal mit diesem herrn unterhalten, vielleicht hätte das schon etwas gebracht... aber wenn ich das so lese, ich glaube, mit dem kann man sich gar nicht unterhalten... :?
du kannst ja schlecht zu deinem grundstück fliegen... und solche aussage kann nur von welchen kommen, die davon weniger ahnung haben...

halt uns mal auf´m laufenden... würde mich mal interessieren, was da nun noch passiert...

gruss
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Beitragvon MANKarl » Mi Okt 01, 2008 15:21

Ich würde sagen, erkundige dich erst mal auf deiner Gemeinde, ob du auf dieser Wiese dein privates Brennholz lagern darfst.
Wenn die nichts dagegen haben, müßte es dir auch erlaubt sein den Zufahrtsweg zur Wiese zu benutzen.
Das weitergehende Problem liegt aber sicherlich auch noch darin, das der Weg, so wie du schon geschrieben hast auch als eine Abkürzung genutzt wird, wodurch vermutlich auch ein großer Teil der Aufregung herstammt.
Da wäre dann vieleicht eine Schranke nicht verkehrt, und für jeden Nutzungsberechtigten einen Schlüssel. Das sieht man ja auch relativ viel bei Waldwegen.
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Beitragvon spool » Mi Okt 01, 2008 16:18

Mach so wie MANKarl schreibt.

Klär erst mal, bevor du irgendwelchen Wind machst auf der Gemeinde ab, wie es mit der Lagerung aussieht.

Dann geh zur zuständigen Polizeistation / Wache / Bezirksbeamter und sprich die auf das Problem an und las dir ihre Ansicht dazu mitteilen. Die sind es schließlich, die evtl. eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen dich vorlegen müssen / sollen. Das ließe sich ja schon im Vorfeld durch ->pflichtgemässes Ermessen<- abbiegen.

Bild
Verbot für Fahrzeuge aller Art
Es gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Tiere. 9Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Aus dem Bußgeldkatalog:
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe ( B - 1 ) a) oder b) StVO den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.1 BKat € 20

Kommentare dazu:
Landwirtschaftlicher Verkehr wird dadurch gekennzeichnet, dass er der Bewirtschaftung des Bodens in der für die Landwirtschaft typischen Form, also seiner Bebauung oder Ausnutzung zur Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Rohstoffe dient. Entscheidend ist somit die Zweckbestimmung eines Verkehrsvorganges. Dabei muss der Bewirtschaftungszweck der maßgebende Grund für die Fahrt sein.

So als Argumentationshilfe, denn sinngemäss gilt das auch für die Forstwirtschaft. Da brauchst du gar keine Krücken zu benutzen ...
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Beitragvon Unimog 411 » Fr Okt 03, 2008 0:53

Sauerländer-2 hat geschrieben:Habe da ein Urteil vom OVG NRW von 2002 gefunden:

Das Befahren von Wirtschaftswegen die nur für LOF freigegeben sind, gilt nicht für solche Eigentümer die nur hobbymäßig ihre Flächen bewirtschaften.

Somit mußte der Klagende die zur Bewirtschaftung benötigten Geräte und Mittel von Hand bzw. zu Fuß und mit Schubkarre auf seine Flächen bringen. :evil:

Hallo Sauerländer-2,

genau das hatte ich auch gefunden, deshalb der Hinweis auf ein zweites Zusatzzeichen "Anlieger frei". Damit bedarf es keine lof-Zwecke mehr und irgendwie muss man doch sein Grundstück erreichen können.

Ansonsten schliesse ich mich den Beitrag von "Spool" an

Gruss Lutz
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Beitragvon NinjaFlo » Fr Okt 03, 2008 9:06

Ja lass das Schild von der Ortsgemeine ab ändern in ANLIEGER FREI

Habe ich bei mir auch machen gelassen weil sich immer eine Frau in der Straße beschwert hat.

So kann ich nun auch mit im Auto zu Grundstück fahren
NinjaFlo
 
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