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Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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21 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei

Beitragvon Sauerländer-2 » Di Sep 30, 2008 20:07

Hallo zusammen

Folgende Streitfrage:

Ich habe eine Wiese im Außenbereich, die ich auch zur Lagerung von Meterholz nutze. Ca. 100 m von dieser Wiese steht an dem Wirtschaftsweg der zu und weiter an dieser Wiese vorbeiführt, das berühmte Schild: Durchfahrt verboten. LOF frei.

Nun meint ein aufgebrachter Anwohner, zufälligerweise Pädagoge :!:, das ich mein eigenes Grundstück nicht anfahren darf, da ich :
1. Keinen Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb habe
2. Diesen Weg nur mit einem Trecker befahren darf, aber nicht mit einem PKW
3. Die Lagerung von Brennholz im Außenbereich illegal ist
4. Ich die Mittagsruhe einzuhalten habe
5. Und hauptsächlich jedesmal an seinem ,,Anwesen,, vorbeifahre.

Übrigens: Die mobile Einsatzgruppe der Staatsgewalt ist natürlich auch schon alarmiert. :cry:

Mir geht es jetzt hauptsächlich um die Frage der Zufahrtsberechtigung.

Und nun Ihr: :D
50 % der Schlauheit des Fuchses besteht in der Dummheit der Hühner-woll?
Haben ist besser als brauchen! Aber was ich nicht habe, brauche ich auch nicht!
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Beitragvon unimogthorsten » Di Sep 30, 2008 20:12

Hallo,
wen wundert bei solchen verblödeten Paukern noch das Ergebnis von Pisa?? Hat der nix anderes zu tun?
mal im Ernst. Es kann Dir nicht untersagt werden mit dem PKW zu Deinem Grundstück zu fahren, auch wenn Du keinen Traktor hast. Streng genommen wird der PKW in dem Moment zum forstwirtschaftlichen Fahrzeug. So jedenfalls meine Meinung.
Was sagt die Gemeinde zur Holzlagerung? Halten die Landwirte auch die Mittagsruhe bei ihren Arbeiten ein daß der Herr Pädagoge nicht gestört wird? Nimmt den noch jemand für voll? Und vor allem- kommt da bei Euch tatsächlich die Rennleitung angefahren??
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Beitragvon Sauerländer-2 » Di Sep 30, 2008 20:16

@unimogthorsten

Die grüne Fraktion kommt auch, weil dieser Feldweg eine beliebte Abkürzung ist.
50 % der Schlauheit des Fuchses besteht in der Dummheit der Hühner-woll?
Haben ist besser als brauchen! Aber was ich nicht habe, brauche ich auch nicht!
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Beitragvon spool » Di Sep 30, 2008 20:16

Anlieger = ich habe ein Anliegen an / in der Strasse / Weg
Landwirtschaft = ich hab da Wiese und Holzlagerplatz

Das Schild bezieht sich nicht auf die Art des Fahrzeuges (Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art, Land- oder Forstwirtschaftliche Anlieger frei) Es hat also nix mit dem Fahrzeug zu tun.
Die Mittagsruhe, falls es die überhaupt gibts bei euch (bei der Gemeinde nachfragen) bezieht sich nur auf Arbeiten, also z.B. Holz schneiden, usw. Sie hat nichts mit dem Verkehr zu tun.
Die Lagerung von Holz müßte auch schon explizit von eurer Gemeinde / Verbandsgemeinde verboten sein (auch hier nachfragen). Bei uns gibts so was wenn überhaupt höchstens für innerorts, da sind die Lagermengen beschränkt worden.


Ich hoffe das hilft dir weiter.
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Beitragvon Sauerländer-2 » Di Sep 30, 2008 20:20

@spool

Störung der Mittagsruhe im Bezug auf Holz spalten und arbeiten mit dem Freischneider.
Das es eine Mittagsruhe im Außenbereich gibt, ist allerding den meisten meiner Kollegen auch neu. Aber das Wild braucht wahrscheinlich neuerdings seinen Schönheitsschlaf. :D
50 % der Schlauheit des Fuchses besteht in der Dummheit der Hühner-woll?
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Beitragvon spool » Di Sep 30, 2008 20:23

Ich wußte nicht, was du mit Aussenbereich meintest, Ortsrandlage oder ähnliches. Wenns mitten in der WallaPampa ist, dann ist da nix.

Aber mit der Beschilderung iss ess soo. Hab ich jedenfalls mal so gelernt...
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Beitragvon Kormoran2 » Di Sep 30, 2008 21:02

Schlimm, daß es solche Leute leider auch hier im idyllischen Sauerland gibt.

Ich sehe das genau so wie Spool: Forstwirtschaftlicher Verkehr kann egal mit welchem Fahrzeug erfolgen. Auch ein PKW fällt darunter (z.B. Besichtigung und Kontrolle von Einrichtungen).

Ansonsten würde ich mal auf der Polizeiwache erscheinen, und mit dem Dienststellen-Leiter ein vernünftiges Wort reden. Die Grünen fühlen sich nämlich von solchen Oberlehrern auch ganz schön genervt.

Kennst Du nicht einen der Oberlehrer-Nachbarn, den Du mal befragen könntest, was der Herr Lehrer denn so alles Illegales treibt...? Vielleicht ist er ja einer, der nachts seine lackierten Altmöbel durch den Kamin jagt...
Rasenschnitt in den Wald bringt....Seinen Dachstuhl ungenehmigt ausgebaut hat...

Betr. Mittagsruhe: Soll nun jeder Landwirt, jeder Bauarbeiter zwischen 12 und 15 Uhr die Arbeit ruhen lassen, damit der Herr Lehrer sich ausruhen kann? Mittagsruhe bezieht sich nur auf vermeidbaren Lärm in Wohnungen oder auf Grundstücken in Wohngebieten, nicht aber auf Lärm durch Arbeit auf Grundstücken und Feldern außerhalb des Ortes.
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Re: Land und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei

Beitragvon Unimog 411 » Di Sep 30, 2008 21:19

Sauerländer-2 hat geschrieben:...Nun meint ein aufgebrachter Anwohner, zufälligerweise Pädagoge :!:, das ich mein eigenes Grundstück nicht anfahren darf, da ich :
1. Keinen Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb habe
2. Diesen Weg nur mit einem Trecker befahren darf, aber nicht mit einem PKW
3. Die Lagerung von Brennholz im Außenbereich illegal ist
4. Ich die Mittagsruhe einzuhalten habe
5. Und hauptsächlich jedesmal an seinem ,,Anwesen,, vorbeifahre.

Hallo,

also das Zusatzzeichen 1026-38 gibt "land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei"

zu 1. der Berechtigte braucht keinen eigenen Betrieb zu haben

zu 2. die Rede ist von lof Verkehr und nicht lof-Fahrzeugen, folgtlich kann mit jedem Fahrzeugtyp dort gefahren werden, solange die Fahrt einen lof-Zweck dient.

zu 3. kann durchaus sein, das Ordnungamt kann Dir da bestimmt Auskunft geben

zu 4. siehe zu 3.

zu 5. Pech für Anwohner, wenn der Weg dort langführt.

Jetzt wäre noch zu klären, ob Dein(e) Wiese/Holzlagerplatz ein lof-Zweck dient?
Bei rein private Nutzung/Lagerung kann ich mir vorstellen, dass das nicht so ist.
Da Du aber zu Deinen Grundstück kommen muss, wäre noch die Idee ein zweites Zusatzzeichen "Anlieger frei" zu beantragen.

Gruss Lutz
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Leerer

Beitragvon Anja Ranke » Di Sep 30, 2008 22:10

Hallo,
da hast Du echt die Arschkarte gezogen..... ich hab auch das "glück" eines penisonierten Pädagogen.... Ergebnis: Ich hatte zufälligen Besuch der folgenden Institutionen:
a: Ordnungsamt
b: Finanzamt (Umsatzsteuerprüfung)
c: Zoll Dieselprüfung
d: Kreisbauamt (illegaler Holzlagerplatz im Außenbereich)
e: Finanzamt (Einkommensteuerprüfung und Prüfung von Liebhaberei)
Ergebnis: Ich hab nen Schuppen auf nem Anderen Grundstück abreißen dürfen, und bin mit meinem Holzplatz "ausgewandert".
Mein Rat: Erschlag ihn oder wander aus- sonst bekommst Du keine Ruhe.....ich hoffe dass er meinen neuen Platz nicht findet, sonst rechne ich mit dem nächsten Ärger....
MfG
Jens
Holz macht warm.
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Beitragvon ChrisB » Mi Okt 01, 2008 5:37

Hallo Jens,
habe auch so einen "netten" Nachbarn (Renter ehem. Versicherungskaufmann)
Ich habe mich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung über meine Pflichten und auch Rechten informiert und versuche mich daran zu halten :wink:
Vor einer Dieselprüfung hätte ich keine Bedenken.
Das Finanzamt ärgert mich schon Jahrzehnte hat nichts mit dem Nachbarn zu tun :roll:
@ Sauerländer,
kennst du keinen Schafhalter, Landwirt, der seine Schafe bei dir zeitweise deine Wiese abweiden läst?
Dann muß Du (Landwirt) natürlich deine Wiese mit einem festen Maschenzaun versehen :wink:
Bei Holz gibt es Höchstmengen, Auskunft wieder die Gemeinde
Bleibe immer freundlich :D , die Gedanken sind frei :evil:
Einem Arbeitskollegen wollte das Landratsamt seine Hütte im Außenbereich abreißen.
Er hat die Hütte nach Absprache seinem Pächter mit verpachtet, Sie steht heute noch :wink:
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Beitragvon Isler » Mi Okt 01, 2008 5:54

kenne ich auch zu gut. Ich wurde immer beim Güllefahren von so einer Großstadtlehrerin die meinte in ein 5 Häuser kaff zu ziehen in dem natürlich eigene Gesetze Gelten angenervt. Und ich habe es schon immer an schlechtwetter tagen gemacht. Zufällig haben wir auch die Wiese um ihr Haus bewirtschaftet. Ich habe es mir nicht nehmen lassen mal ein Fässchen Schweinescheiße bei 35° um ihr Haus zu fahren. Seitdem ist Ruhe.
Heizung Live

http://solstat.dkt204.de/
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Beitragvon Shortcut » Mi Okt 01, 2008 8:00

Hi,

also bei den Holzmengen gibts Grenzen die du lagern darfst, meines Wissen meist der Vorrat für 3 Jahre. Ansonsten kann und darf dir der Zugang zu deinem Grundstück nicht verwehrt werden, egal ob du deine Wiese mit dem Auto oder dem Schlepper anfährst.

Ich denke ein klärendes Gespräch mit der Gemeinde dürfte das Problem beheben. Stress wirst aber mit solchen Nachbarn immer haben.
Ich würde meinen Holzlagerplatz wenn möglich verlegen, ich weiß nämlich nicht genau wie es mit der Umnutzung einer Wiese aussieht. Ach ja...vielleicht machst mal ein Bild wie es dort aussieht. Wenn du nur am Rand entlang Holz gestapelt hast dürfte es in keinem Fall ein Problem sein.

Und noch was..die Idee mit dem Schäfer finde ich sehr gut...unbedingt machen, weil dann kanns dir gar nix.

Gruß
Carsten
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Beitragvon Sauerländer-2 » Mi Okt 01, 2008 8:28

Danke für eure Kommentare

Wie schon gesagt, ist die Sache jetzt erst hochgekommen, nachdem dieser Weg von immer mehr Personen als Abkürzung genutzt wird.
Und ich natürlich am häufigsten dort vorbeikomme.

Zu Holzlagerplatz:
Wenn ich mein Holz (Am Rand aufgepackt-die Wiese brauche ich ja für die Schafe :wink: , nein im ernst, sie wird regelmäßig von einem Landwirt zur Grünfutterbergung gemäht) nicht mehr lagern dürfte, hätten dann viele andere bei uns dann das gleiche Problem, ihre Plätze wieder abräumen zu dürfen. :wink:
Und das macht Pädagogen keine Freunde. :D
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Beitragvon spool » Mi Okt 01, 2008 8:53

Bei meinem letzten Bauvorhaben (Terasse zum Nachbarn) hatte ich ein Gespräch mit dem Leiter des Bauamtes, da meinen Nachbarn das Ersetzen und evtl. Vergrössern der alten Terasse störte.
In diesem Gespräch teilte er mir mit, das ich mein Holz an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn so hoch und so breit aufsetzen könne, wie ich wolle, da es sich nicht um eine bauliche Massnahme handelt.
Ich habs natürlich nicht gemacht, aber die Möglichkeit bestände .....

Vielleicht hilft dir das weiter.

...und es stimmt, auch die Grünen (demnächst Blauen) sind von solchen Dauermeldern total begeistert.
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Beitragvon Sauerländer-2 » Mi Okt 01, 2008 11:48

Habe da ein Urteil vom OVG NRW von 2002 gefunden:

Das Befahren von Wirtschaftswegen die nur für LOF freigegeben sind, gilt nicht für solche Eigentümer die nur hobbymäßig ihre Flächen bewirtschaften.

Somit mußte der Klagende die zur Bewirtschaftung benötigten Geräte und Mittel von Hand bzw. zu Fuß und mit Schubkarre auf seine Flächen bringen. :evil:

Zu finden beim Googeln unter den Stichwörtern: Land und forstwirtschaftlicher Verkehr frei und Rheinwiesen.

Gruß

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