Hallo zusammen
Folgende Streitfrage:
Ich habe eine Wiese im Außenbereich, die ich auch zur Lagerung von Meterholz nutze. Ca. 100 m von dieser Wiese steht an dem Wirtschaftsweg der zu und weiter an dieser Wiese vorbeiführt, das berühmte Schild: Durchfahrt verboten. LOF frei.
Nun meint ein aufgebrachter Anwohner, zufälligerweise Pädagoge , das ich mein eigenes Grundstück nicht anfahren darf, da ich :
1. Keinen Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb habe
2. Diesen Weg nur mit einem Trecker befahren darf, aber nicht mit einem PKW
3. Die Lagerung von Brennholz im Außenbereich illegal ist
4. Ich die Mittagsruhe einzuhalten habe
5. Und hauptsächlich jedesmal an seinem ,,Anwesen,, vorbeifahre.
Übrigens: Die mobile Einsatzgruppe der Staatsgewalt ist natürlich auch schon alarmiert.
Mir geht es jetzt hauptsächlich um die Frage der Zufahrtsberechtigung.
Und nun Ihr: