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Landkauf für Minderjährige

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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23 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Trial_and_Error » Mi Jan 05, 2022 21:43

Falsch, die Eltern benötigen für einen simplen Landkauf keine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dies benötigt nur ein bestellter Vormund.


Nichtsdestotrotz wurde hier genug drauf hingewiesen, dass die Tochter aus verschiedenen Gründen nicht kaufen soll, ich verstehe nicht warum man sich bei der Investition von einer fast 6stelligen Summe nicht mal an einen Fachanwalt und Notar wenden kann und alle Warnungen in den Wind schlägt und nur um Zustimmung zur eigenen Meinung heischt...
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Trecker-fahrer » Mi Jan 05, 2022 21:56

Trial_and_Error hat geschrieben:Falsch, die Eltern benötigen für einen simplen Landkauf keine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dies benötigt nur ein bestellter Vormund.
…..

Ich weiß nicht wie du zu deiner Meinung kommst, aber ich glaube sie stimmt nicht ganz.

Hier mal ein Auszug aus einem sehr interessanten Immothema in dem es nur um Immobilien in Korrelation mit Minderjährigen geht:
„Während Eltern für eine Veräußerung und einen entgeltlichen Immobilienerwerb für ein minderjähriges Kind eine familiengerichtliche Genehmigung gem. § 1821 BGB bedürfen, ist der unentgeltliche, also schenkweise Immobilienerwerb durch den Minderjährigen genehmigungsfrei.“
https://www.cmshs-bloggt.de/rechtstheme ... eberblick/
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon julius » Mi Jan 05, 2022 22:39

Hier ist der Fall doch klar.
Kauft die Tochter, wird von den Behörden geprüft ob sie eine Landwirtin mit landw. Betrieb ist.
Ist das nicht der Fall kann jeder Landwirt zum gleichen Preis in den Kaufvertrag einsteigen und die Fläche zum gleichen Preis über das gesetzliche Vorkaufsrecht kaufen.
Es muss aber 2 x also doppelt die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und Notar bezahlt werden.
https://www.bbv-ls.de/allgemeines?redid=626798&seite=1

Der erwerbswillige Landwirt hat allerdings zweimal die Grunderwerbssteuer sowie Notar und Grundbuchkosten zu tragen (Ankauf durch die BBV LandSiedlung und Weiterverkauf an ihn)

Das Finanzamt ist dann wieder ein anderes Problem was kommen kann. Wer noch nie Steuern bezahlt hat und plötzlich viel Geld auf dem Konto hat und kauft Grundstücke da wird schonmal genauer nachgeforscht wo das Geld herkommt. Den Kaufvertrag bekommt ja das Finanzamt.
julius
 
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Neo-LW » Mi Jan 05, 2022 23:29

Moin,

ich habe mal versucht, für meinen damals minderjährigen Sohn ein Stück Wald zu kaufen.

Der Hintergrund war, dass er in die örtliche Jagdgenossenschaft als Mitglied
aufgenommen worden wäre.

Ende vom Lied:
Das Vormundschaftsgericht hat es verboten.
Begründung:
Mit dem Waldbesitz wären auch Verpflichtungen verbunden.
Z.B. Haftpflichversicherung, BG-Beiträge, usw.
Die dürfte ich als Erziehungsberechtigter ihm nicht mittelbar auferlegen.

Es ging immerhin um 136 m² Wald.
Das Gesamtinvest betrug etwa 40,- EUR.


Olli
Chief Executive Officer of Agriculture
Neo-LW
 
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Westi » Do Jan 06, 2022 7:31

julius hat geschrieben:Hier ist der Fall doch klar.
Kauft die Tochter, wird von den Behörden geprüft ob sie eine Landwirtin mit landw. Betrieb ist.
Ist das nicht der Fall kann jeder Landwirt zum gleichen Preis in den Kaufvertrag einsteigen und die Fläche zum gleichen Preis über das gesetzliche Vorkaufsrecht kaufen.
Es muss aber 2 x also doppelt die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und Notar bezahlt werden.
https://www.bbv-ls.de/allgemeines?redid=626798&seite=1

Der erwerbswillige Landwirt hat allerdings zweimal die Grunderwerbssteuer sowie Notar und Grundbuchkosten zu tragen (Ankauf durch die BBV LandSiedlung und Weiterverkauf an ihn)

Das Finanzamt ist dann wieder ein anderes Problem was kommen kann. Wer noch nie Steuern bezahlt hat und plötzlich viel Geld auf dem Konto hat und kauft Grundstücke da wird schonmal genauer nachgeforscht wo das Geld herkommt. Den Kaufvertrag bekommt ja das Finanzamt.



Ich habe auch landwirtschaftliche Flächen von meinen Eltern gekauft. Da gab es keine öffentliche Ausschreibung, da der Verkauf in direkter Linie innerhalb der Familie statt fand - so die Aussage meines Notars.
Wenn Grundstücke oder Teile davon innerhalb der Familie verkauft werden, können sich Außenstehende nicht per Gesetz einkaufen.

Wenn jemand auf einmal mehr als 10.000 € überwiesen bekommt, wird das sofort von der Bank an das Finanzamt gemeldet. Dann kann es sein, dass nachfragen kommen - die Gründe können vielfältig sein und in der Regel sind die auch nachvollziehbar.
Es ist schon zu oft vorgekommen, dass hohe Summen auf Konten von Familienmitgliedern gebucht wurden, damit man selbst „nichts hat“. Deswegen muss dies ab 10.000 € von den Banken gemeldet werden.

In besagtem Fall würde ich mich aber mal mit einem Notar unterhalten. Solche Beratungen sind oftmals sogar kostenfrei, wenn man schon mal das ein oder andere mal dort unterschrieben hat.
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Trial_and_Error » Fr Jan 07, 2022 13:09

Falsch die Bank muss bei Überweisungsgängen nichts ans Finanzamt melden.
Trial_and_Error
 
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon agri10 » Fr Feb 11, 2022 7:02

julius hat geschrieben:Hier ist der Fall doch klar.
Kauft die Tochter, wird von den Behörden geprüft ob sie eine Landwirtin mit landw. Betrieb ist.
Ist das nicht der Fall kann jeder Landwirt zum gleichen Preis in den Kaufvertrag einsteigen und die Fläche zum gleichen Preis über das gesetzliche Vorkaufsrecht kaufen.
Es muss aber 2 x also doppelt die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und Notar bezahlt werden.
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Der erwerbswillige Landwirt hat allerdings zweimal die Grunderwerbssteuer sowie Notar und Grundbuchkosten zu tragen (Ankauf durch die BBV LandSiedlung und Weiterverkauf an ihn)

Das Finanzamt ist dann wieder ein anderes Problem was kommen kann. Wer noch nie Steuern bezahlt hat und plötzlich viel Geld auf dem Konto hat und kauft Grundstücke da wird schonmal genauer nachgeforscht wo das Geld herkommt. Den Kaufvertrag bekommt ja das Finanzamt.



Das ist überhaupt kein Problem, Eltern dürfen ihren Kindern alle 10 Jahre 400000 € Schenken und das Steuerfrei.
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Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon agri10 » Fr Feb 11, 2022 7:03

Westi hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Hier ist der Fall doch klar.
Kauft die Tochter, wird von den Behörden geprüft ob sie eine Landwirtin mit landw. Betrieb ist.
Ist das nicht der Fall kann jeder Landwirt zum gleichen Preis in den Kaufvertrag einsteigen und die Fläche zum gleichen Preis über das gesetzliche Vorkaufsrecht kaufen.
Es muss aber 2 x also doppelt die Grunderwerbssteuer, Grundbucheintrag und Notar bezahlt werden.
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Der erwerbswillige Landwirt hat allerdings zweimal die Grunderwerbssteuer sowie Notar und Grundbuchkosten zu tragen (Ankauf durch die BBV LandSiedlung und Weiterverkauf an ihn)

Das Finanzamt ist dann wieder ein anderes Problem was kommen kann. Wer noch nie Steuern bezahlt hat und plötzlich viel Geld auf dem Konto hat und kauft Grundstücke da wird schonmal genauer nachgeforscht wo das Geld herkommt. Den Kaufvertrag bekommt ja das Finanzamt.



Ich habe auch landwirtschaftliche Flächen von meinen Eltern gekauft. Da gab es keine öffentliche Ausschreibung, da der Verkauf in direkter Linie innerhalb der Familie statt fand - so die Aussage meines Notars.
Wenn Grundstücke oder Teile davon innerhalb der Familie verkauft werden, können sich Außenstehende nicht per Gesetz einkaufen.

Wenn jemand auf einmal mehr als 10.000 € überwiesen bekommt, wird das sofort von der Bank an das Finanzamt gemeldet. Dann kann es sein, dass nachfragen kommen - die Gründe können vielfältig sein und in der Regel sind die auch nachvollziehbar.
Es ist schon zu oft vorgekommen, dass hohe Summen auf Konten von Familienmitgliedern gebucht wurden, damit man selbst „nichts hat“. Deswegen muss dies ab 10.000 € von den Banken gemeldet werden.

In besagtem Fall würde ich mich aber mal mit einem Notar unterhalten. Solche Beratungen sind oftmals sogar kostenfrei, wenn man schon mal das ein oder andere mal dort unterschrieben hat.

Die Bank muss nur bei Bareinzahlungen ab 10.000 € eine Mitteilung an das Finanzamt machen.
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