Falsch, die Eltern benötigen für einen simplen Landkauf keine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Dies benötigt nur ein bestellter Vormund.
Nichtsdestotrotz wurde hier genug drauf hingewiesen, dass die Tochter aus verschiedenen Gründen nicht kaufen soll, ich verstehe nicht warum man sich bei der Investition von einer fast 6stelligen Summe nicht mal an einen Fachanwalt und Notar wenden kann und alle Warnungen in den Wind schlägt und nur um Zustimmung zur eigenen Meinung heischt...