Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 9:45

Landkauf für Minderjährige

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
Antwort erstellen
23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Homer S » Do Dez 30, 2021 20:02

Hallo,
bin gerade dabei 4ha Land zu kaufen. Preis usw. alles mit dem Verkäufer geklärt. Wenn es ginge würde ich gerne den Kauf auf mein Tochter machen, heißt, sie würde dann im Kaufvertrag stehen. Weiß jemand ob und ab wann sie kaufen dürfte? Aktuell ist sie 15 Jahre.
Zuletzt geändert von Falke am Fr Dez 31, 2021 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Thementitel geändert.
Homer S
 
Beiträge: 2228
Registriert: So Feb 17, 2008 11:21
Wohnort: LM Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon Trecker-fahrer » Do Dez 30, 2021 20:51

Bitte achte auch darauf das deine Tochter als Nichtlandwirt zählt und deshalb gemäß dem Grundstückverkehrsgesetz andere Landwirte ihr Vorkaufsrecht nutzen könnten.
Benutzeravatar
Trecker-fahrer
 
Beiträge: 3193
Registriert: Fr Okt 29, 2010 20:57
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon julius » Do Dez 30, 2021 21:00

Ja das stimmt, hat die Tochter keinen aktiven landw. Betrieb kann jeder Landwirt zum selben Preis das Vorkaufsrecht ausüben und in den bestehenden Kaufvertrag zum selben Preis einsteigen. Dann ist die Fläche weg.
Bei uns in Bayern geht das über Landratsamt, BBV und Landsiedlung die das prüfen.

Hier kann man nachlesen :
http://media.repro-mayr.de/02/559302.pdf

Aber Achtung, vor dem Kauf die Fläche vermessen und teilen unter 2 ha Teilstücke um das Vorkaufsrecht zu umgehen funktioniert auch nicht mehr. Hatten mal welche versucht.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon allgaier81 » Do Dez 30, 2021 21:13

Du kannst bzw. solltest das aus oben genannten Gründen kaufen und ihr dann schenken.
ist man mit 15 schon geschäftsfähig genug um einen notariellen Vertrag zu unterzeichnen?
Gruß, allgaier
allgaier81
 
Beiträge: 2872
Registriert: Di Dez 11, 2012 19:04
Wohnort: nördliches Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon GeDe » Do Dez 30, 2021 23:05

Ich war auch noch lang nicht volljährig als ich meinen ersten Acker "gekauft" habe.
Vater hat das alles geklärt und dafür gesorgt, daß mein Name eingetragen wird. Er war natürlich beim Notar dabei.
Wenn ich mich recht erinnere, mussten wir beide auf dem Kaufvertrag unterschreiben.
Ein Anderer LW im Nachbarort hat es mit seiner damals auch erst 15 oder 16jährigen Tochter genau so gemacht.
Ist bei uns eigentlich nicht ungewöhnlich daß ein LW eine Fläche die er erwerben kann auf den Sohn/Tochter einschreibt.
GeDe
 
Beiträge: 2311
Registriert: Mo Dez 23, 2013 20:16
Wohnort: Gäu/Nordschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 30, 2021 23:22

Wie schon vorher geschrieben dürfen die Erziehungsberechtigten alle legalen Rechtsgeschäfte für ihre Kinder abschließen.
Das Thema mit dem Vorkaufsrecht ist auch über einen Kauf als Landwirt und direkte Schenkung an das Kind vor anderen sicher zu gestalten.
Das ganze sollte jeder Notar auch wissen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12596
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 30, 2021 23:25

Ps.:
Bitte das Thema in " Landkauf für Minderjährige " andern!
Dann kann das auch über die Suchfunktion mal wiedergefunden werden. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 12596
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon T5060 » Do Dez 30, 2021 23:27

In so Fällen immer vorab Rücksprache mit der zuständigen Stelle nehmen.
Die erteilt dann die Genehmigung mit einer "Verpachtungsauflage".
So ganz liegt die Sache ja nicht daneben.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34732
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon wastl90 » Fr Dez 31, 2021 8:57

Wie machst du das mit der Bezahlung? Hat die Tochter das Geld bereits auf den Konto? Woher kommt das Geld für den Kauf?
wastl90
 
Beiträge: 4466
Registriert: So Aug 04, 2013 16:04
Wohnort: Dachauer Hinterland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon Trial_and_Error » Fr Dez 31, 2021 11:49

T5060 hat geschrieben:In so Fällen immer vorab Rücksprache mit der zuständigen Stelle nehmen.


Nö, in solchen Fällen erstmal den eigenen LoF-Status nutzen um die Fläche auf eigene Rechnung zu kaufen, anschließend kann man sich immer noch um die wasserdichte Übertragung auf die Tochter kümmern....zuständige Stellen werden nicht vorab informiert...die zuständigen Stellen haben die Angewohnheit nicht wasserdicht sondern höchst undicht zu sein.....und Vorabanfragen haben die Angewohnheit auf einmal neue Interessenten auf den Plan zu rufen die dann den Preis auf einmal in Regionen treiben wo das Geschäft keinen Spass mehr macht.
Trial_and_Error
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Estomil » Fr Dez 31, 2021 12:32

Da würde ich nicht lange fakeln und erstmal selbst kaufen. Wie man das dann regelt muss halt mit dem Steuerberater geklärt werden.
Ich würde da aber niemals dritte mit ins Boot holen wollen. Weder der Verkäufer noch irgendwelche Ämter haben da was zu suchen. Das macht das Thema nur komplex und teuer.

Hier hab's vor 30jahren einen der 30ha verkaufen musste. Der eine Nachbar wollte alles kaufen. Preislich lagen die beiden 10 Pfennig pro qm auseinander.
Da fragte der Verkäufer noch andere Leute und plötzlich kamen immer mehr Interessenten. Am Ende gab's 1,50 Mark mehr für alle Flächen. So kann's gehen.

Wer ein Geschäft im kleinen Kreis machen kann sollte schnell zugreifen. Öffentliche Ausschreibungen rufen da doch meist noch ganz andere auf den Plan....
Estomil
 
Beiträge: 4034
Registriert: So Dez 19, 2010 16:06
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon Terreblanche » Fr Dez 31, 2021 19:50

julius hat geschrieben:Ja das stimmt, hat die Tochter keinen aktiven landw. Betrieb kann jeder Landwirt zum selben Preis das Vorkaufsrecht ausüben und in den bestehenden Kaufvertrag zum selben Preis einsteigen. Dann ist die Fläche weg.
Bei uns in Bayern geht das über Landratsamt, BBV und Landsiedlung die das prüfen.

Hier kann man nachlesen :
http://media.repro-mayr.de/02/559302.pdf

Aber Achtung, vor dem Kauf die Fläche vermessen und teilen unter 2 ha Teilstücke um das Vorkaufsrecht zu umgehen funktioniert auch nicht mehr. Hatten mal welche versucht.


Das ist ja von 2012.
Soweit ich weiß gibt es das Vorkaufsrecht für Landwirte nicht mehr, jedenfalls in Ba Wü.
Benutzeravatar
Terreblanche
 
Beiträge: 676
Registriert: Sa Jan 10, 2015 20:58
Wohnort: Südschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf von Minderjährigen

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Dez 31, 2021 21:11

Terreblanche hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Ja das stimmt, hat die Tochter keinen aktiven landw. Betrieb kann jeder Landwirt zum selben Preis das Vorkaufsrecht ausüben und in den bestehenden Kaufvertrag zum selben Preis einsteigen. Dann ist die Fläche weg.
Bei uns in Bayern geht das über Landratsamt, BBV und Landsiedlung die das prüfen.

Hier kann man nachlesen :
http://media.repro-mayr.de/02/559302.pdf

Aber Achtung, vor dem Kauf die Fläche vermessen und teilen unter 2 ha Teilstücke um das Vorkaufsrecht zu umgehen funktioniert auch nicht mehr. Hatten mal welche versucht.


Das ist ja von 2012.
Soweit ich weiß gibt es das Vorkaufsrecht für Landwirte nicht mehr, jedenfalls in Ba Wü.


Meines Wissens erst über 1 ha, was bei uns im Realteilungsgebiet eher seltener vorkommt und Rebfläche 50 Ar, was ja eigentlich ein Witz ist.
Hin und wieder wird im Käseblatt was vom Landwirtschaftsamt ausgeschrieben, jedesmal wenn ich mich darum bemühte, waren die Preise utopisch, da irgendwelche Investoren unrealistisch hohe Preise bezahlen.

Das Gesetz gibt's praktisch nur noch auf dem Papier.
Fendt 308 ci
 
Beiträge: 1684
Registriert: Sa Okt 20, 2018 18:54
Wohnort: Kaiserstuhl
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Homer S » Mi Jan 05, 2022 16:40

Bei uns wird das oft gemacht dass das Land vom Betriebsnachfolger gekauft wird, hier mengt sich dann normalerweise kein anderer Landwirt ein. Ob es nun der Vater kauft oder der Betriebsnachfolger ist eigentlich egal. Mir ging es drum ob meine Tochter dafür 90k auf den Tisch legen darf. Wo sie das Geld her hat spielt hier mal keine Rolle.
Homer S
 
Beiträge: 2228
Registriert: So Feb 17, 2008 11:21
Wohnort: LM Hessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Landkauf für Minderjährige

Beitragvon Trecker-fahrer » Mi Jan 05, 2022 21:34

Homer S hat geschrieben:Bei uns wird das oft gemacht dass das Land vom Betriebsnachfolger gekauft wird, hier mengt sich dann normalerweise kein anderer Landwirt ein. Ob es nun der Vater kauft oder der Betriebsnachfolger ist eigentlich egal. Mir ging es drum ob meine Tochter dafür 90k auf den Tisch legen darf. Wo sie das Geld her hat spielt hier mal keine Rolle.

Wenn das Finanzamt fragt dann solltet ihr eine plausible Erklärung für das Geld haben.
Auch Minderjährige sind Kapitalsteuerpflichtig. D.h. wenn sie es seit 1 Jahr auf ihrem Konto hatte dann hätte das Finanzamt auch etwas davon abbekommen. Wenn sie es geschenkt bekommen hat dann sollte die Summe in einer Steuererklärung des Schenkenden aufgetaucht sein. Aber das ist ein anderes Thema.

Mit dem Grundstückskauf versuche ich das mal zu erklären. Ohne Gewähr….
Ich seid der gesetzliche Vormund von eurem Kind. Also müsst ihr beide zustimmen. Das geht sowieso nur wenn es keine Nachteile für euer Kind gibt, also auch keine z.B. im Vertrag festgelegte Verpachtungspflicht an euch.
Aber Achtung, es gibt für Grundstücksgeschäfte durch Vormunde eine Besonderheit, den §1821 BGB „Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke“! Dort steht explizit drin:
„ (1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts:
..
5. zu einem Vertrag, der auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück gerichtet ist.“

Also benötigt ihr (der Vormund) eine Genehmigung vom Familiengericht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html
Benutzeravatar
Trecker-fahrer
 
Beiträge: 3193
Registriert: Fr Okt 29, 2010 20:57
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Agrarmärkte

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Mastiff

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki