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Landverkauf und Betriebsprämie

Wie der Name schon sagt ein Treffpunkt für unsere Erwachsenen Mitglieder wo über Gott und die Welt gequatscht werden kann.
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28 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Nijura » Fr Jun 20, 2014 13:31

So muss den Beitrag nochmal hochholen.

Ich war heute beim Landwirtschaftsamt.
Nun habe ich nochmal eine Frage wegs Antragsabgabe. Diese Anträge müssen doch jährlich neu gestellt werden oder? Die laufen nicht einfach so weiter wie im letzten Jahr. Nicht dass der Verkäufer sich rausreden kann: "Ups das habe ich vergessen."

Fakt ist der Verkäufer hat 2012, 2013 Subventionen für meine gekauften Flächen beantragt und erhalten. 2014 beantragt. Das Landwirtschaftsamt sieht keinen Handlungsbedarf*lol*

Welche Strafen drohen Ihm ausser die Rückzahlung? Vielleicht kann jemand aus dem Nähkästchen plaudern, gerne per PN.

Dass es Ärger gibt, weiss ich auch. Den Ärger habe ich schon seit dem Verkauf von seiner Seite aus.Ich habe bis jetzt nur einstecken dürfen, weil keine Handhabe, bzw rechtliche Grundlage.


Gruss
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Fr Jun 20, 2014 19:09

Zumindest einen Vorteil hast du wenn er deine Flächen weiterhin beantragt: Du zahlst dafür keine Berugsgenossenschaftsbeiträge, da die BG die Flächendaten von der Landwirtschaftsverwaltung abruft zur Beitragsermittlung :wink:

Jetzt im Ernst, normalerweise müsste das Amt dem nachgehen, da dieser Landwirt nur Flächen beantragen darf, für die er auch das Nutzungsrecht hat.
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon automatix » Fr Jun 20, 2014 21:14

Nijura hat geschrieben:So muss den Beitrag nochmal hochholen.

Ich war heute beim Landwirtschaftsamt.
Nun habe ich nochmal eine Frage wegs Antragsabgabe. Diese Anträge müssen doch jährlich neu gestellt werden oder? Die laufen nicht einfach so weiter wie im letzten Jahr. Nicht dass der Verkäufer sich rausreden kann: "Ups das habe ich vergessen."

Fakt ist der Verkäufer hat 2012, 2013 Subventionen für meine gekauften Flächen beantragt und erhalten. 2014 beantragt. Das Landwirtschaftsamt sieht keinen Handlungsbedarf*lol*

Welche Strafen drohen Ihm ausser die Rückzahlung? Vielleicht kann jemand aus dem Nähkästchen plaudern, gerne per PN.

Dass es Ärger gibt, weiss ich auch. Den Ärger habe ich schon seit dem Verkauf von seiner Seite aus.Ich habe bis jetzt nur einstecken dürfen, weil keine Handhabe, bzw rechtliche Grundlage.


Gruss


hast du für die Fläche ZA? Hast du die Flächen in deinem Antrag angegeben? Wenn ja, dann kann das doch dem Landwirtschaftsamt nicht egal sein, wenn da eine Fläche zweimal beantragt wird.
Ich würde den einfach wegen Subventionsbetrug anzeigen.
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Frankenbauer » Fr Jun 20, 2014 22:15

Nijura hat geschrieben:So muss den Beitrag nochmal hochholen.

Ich war heute beim Landwirtschaftsamt.
Nun habe ich nochmal eine Frage wegs Antragsabgabe. Diese Anträge müssen doch jährlich neu gestellt werden oder? Die laufen nicht einfach so weiter wie im letzten Jahr. Nicht dass der Verkäufer sich rausreden kann: "Ups das habe ich vergessen."

Fakt ist der Verkäufer hat 2012, 2013 Subventionen für meine gekauften Flächen beantragt und erhalten. 2014 beantragt. Das Landwirtschaftsamt sieht keinen Handlungsbedarf*lol*

Welche Strafen drohen Ihm ausser die Rückzahlung? Vielleicht kann jemand aus dem Nähkästchen plaudern, gerne per PN.

Dass es Ärger gibt, weiss ich auch. Den Ärger habe ich schon seit dem Verkauf von seiner Seite aus.Ich habe bis jetzt nur einstecken dürfen, weil keine Handhabe, bzw rechtliche Grundlage.


Gruss


Schon die Auskunft, dass der xy Prämien für die Flächen erhalten hat kann dem Beamten den Kopf kosten, hätte er Dir auch noch die Maßnahmen, die er jetzt ergreifen MUSS preisgegeben, wäre er morgen schon weg vom Fenster. Erzählt bekommst Du nur das, was Du selbst nachvollziehen könntest, also ob die Flächen beantragt sind, der Rest fällt unter den Datenschutz.

Gruß

Werner
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Nijura » Sa Jun 21, 2014 7:11

Wie hier auf eine Frage eingegangen wird.......

zum drittenmal

NEIN ich habe keine ZA!!!!
NEIN ich habe keine Anträge gestellt!!!!
Wenn man nicht mitten drinn anfangen würde und einfach mal was in den Beitrag posten würde.....

Ja der Beamte hat mir nur gesagt, dass für meine Flächen von dem Herr beantragt wurde. Da hast du Recht Werner, mehr darf er nicht sagen. Auch keine anderen beantragten Flächen.Zum Beispiel: Was hat den Herr XY beantragt. Wenn ich aber die und die Flurnummer wissen will, dass kann und darf er. Zumal ich den Eigentumsnachweis dabei hatte.
Man kann selberschauen wie viel Förderungen XY bekommen hat. Ist für jeden zugänglich.
Da ich 2011(sein Land) 2012 & 2013(mein Land) verglichen habe......und die Auskunft vom netten Herrn beim Landwirtschaftsamt kann ich sagen, er hat für meine Flächen Agrarförderungen bekommen, WAS und WIEVIEL genau habe ich mit keinem Wort erwähnt und kann ich nirgends einsehen.


MEIN FRAGEN NOCHNMAL:

Muss man die Anträge jährlich stellen??? Sprich Vorsatz? (Hatte ich vergessen zu fragen beim LA)

Was für Strafen sind zu erwarten? Ausser Rückforderung der Förderung(Auskunft LA)
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jun 21, 2014 8:51

@Frankenbauer,
so schnell kostet das den Beamten nicht den Kopf. Ganz im Gegenteil, wenn er glaubhaft Kenntnis davon erhält, dass jemand Prämien beantragt ohne dass die entsprechenden Voraussetzungen vorzuliegen scheinen, dann müsste er tätig werden. Nachdem die Anträge jährlich neu zu stellen sind, liegt seitens des Antragstellers zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz vor.

Einfach wäre es wenn der Eigentümer der Flächen ZAs hätte, dann läge eine Doppelbeantragung vor, die zwangsläufig entsprechende Ermittlungen zur Folge hätte. Datenschutz spielt bei diesen EU-Verfahren nur eine höchst untergeordnete Rolle!
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Pinzgauer56 » Sa Jun 21, 2014 8:54

Tija, Nijura, leider leider bist du ja nun seit 15. Mai etwas zu spät dran......
Wer sich vorne weg kundig macht und lesen kann ist klar im Vorteil.....
JA, den gemeinsamen Antrag muss jeder JÄHRLICH stellen !!!
Mit deiner jetzigen DRECK umher Schleuderei deinem Grundstücksvorbesitzer gegenüber habe ich so meine Probleme, anscheinend hast du aber auch keinerlei Dreck am Stecken, also ein wahrlicher SAUBERMANN ?!!!
Grüße aus Oberschwaben..... :?
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Fassi » Sa Jun 21, 2014 13:29

Nein, den Antrag muss nicht jeder stellen. Soll immer noch welche geben, die drauf verzichten können/wollen. Und wenn jemand, wie im vorliegenden Fall, ZAs und Programme der zweiten Säule aktiviert ohne die betreffenden Flächen selbst zu bewirtschaften, dann begeht derjenige schlicht und ergreifend Subventionsbetrug. Da muss das Amt eigentlich tätig werden. Das hat mit Dreck werfen nichts zu tun. Ich kann ja auch nicht meine Nachbarflächen in meinem Antrag nehmen, bloß weil deren Besitzer keine Anträge stellen.

Gruß
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Nijura » Sa Jun 21, 2014 14:20

Danke Fassi
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon kimba1809 » Sa Jun 21, 2014 14:23

Wie viel qm umfasst dein Grundstück?
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Frankenbauer » Sa Jun 21, 2014 20:53

CarpeDiem hat geschrieben:@Frankenbauer,
so schnell kostet das den Beamten nicht den Kopf. Ganz im Gegenteil, wenn er glaubhaft Kenntnis davon erhält, dass jemand Prämien beantragt ohne dass die entsprechenden Voraussetzungen vorzuliegen scheinen, dann müsste er tätig werden. Nachdem die Anträge jährlich neu zu stellen sind, liegt seitens des Antragstellers zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz vor.

Einfach wäre es wenn der Eigentümer der Flächen ZAs hätte, dann läge eine Doppelbeantragung vor, die zwangsläufig entsprechende Ermittlungen zur Folge hätte. Datenschutz spielt bei diesen EU-Verfahren nur eine höchst untergeordnete Rolle!


Der ergreift Maßnahmen, da bin ich mir sicher.
Allerdings bin ich mir beim Fragensteller nicht ganz sicher, ob der Vorpächter nicht mit Pächterschutz durchkommt. Es gab schon einmal einen Thread, wie man sich beim Kauf aus bestehenden Pachtverträgen winden kann. Ob es jetzt um die gleichen Flächen geht und ob der Pächter ordnungs- und fristgemäß vom Kauf in Kenntnis gesetzt wurde, wissen wir leider nicht. Kauf bricht nicht Pacht.

Gruß

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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon Fassi » Sa Jun 21, 2014 22:32

Allerdings bin ich mir beim Fragensteller nicht ganz sicher, ob der Vorpächter nicht mit Pächterschutz durchkommt.


Nein, kann er nicht. Bei den Prämien ist die erste Anforderung die freie Verfügbarkeit über die Fläche für min. 10 Monate im Jahr und die Bewirtschaftung auf eigenes Risiko. Ist das nicht gegeben, gibts auch kein Geld. Mit solchen Sachen stehen zB Schäfer auf Flächen mit Beweidungsauflagen regelmässig vor Gericht (wegen der freien Verfügbarkeit), trotz schriftlichen Pachtvertrag und Eigenbewirtschaftung.

Ein Pachtvertrag hat ja erstmal nichts mit der Prämienberechtigung zu tun. Er macht lediglich den Beweis der o.g. Punkte einfacher.

Gruß
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Re: Landverkauf und Betriebsprämie

Beitragvon automatix » So Jun 22, 2014 17:16

Frankenbauer hat geschrieben:
CarpeDiem hat geschrieben:@Frankenbauer,
so schnell kostet das den Beamten nicht den Kopf. Ganz im Gegenteil, wenn er glaubhaft Kenntnis davon erhält, dass jemand Prämien beantragt ohne dass die entsprechenden Voraussetzungen vorzuliegen scheinen, dann müsste er tätig werden. Nachdem die Anträge jährlich neu zu stellen sind, liegt seitens des Antragstellers zumindest grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht Vorsatz vor.

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Der ergreift Maßnahmen, da bin ich mir sicher.
Allerdings bin ich mir beim Fragensteller nicht ganz sicher, ob der Vorpächter nicht mit Pächterschutz durchkommt. Es gab schon einmal einen Thread, wie man sich beim Kauf aus bestehenden Pachtverträgen winden kann. Ob es jetzt um die gleichen Flächen geht und ob der Pächter ordnungs- und fristgemäß vom Kauf in Kenntnis gesetzt wurde, wissen wir leider nicht. Kauf bricht nicht Pacht.

Gruß

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ja, aber so wie man das liest bewirtschaftet der bisherige Pächter die Flächen nicht mehr, also kann er sie auch nicht mehr beantragen
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