stundensätze und nebenleistungen sind ja vorher bekannt,aber wie ist das mit dem zeitaufwand??
muss man das so hinnehmen??
Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 15:57
T5060 hat geschrieben:Basis ist immer die Entlohnung eines Landwirtschaftsoberrats einschl. Altersversorgung.
T5060 hat geschrieben:Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... ...
DWEWT hat geschrieben: Sofern der Auftraggeber bei der Tätigkeit des Sachverständigen nicht anwesend ist, gilt der Plausibilitätsgrundsatz für den berechneten Zeitaufwand. Ist der in Rechnung gestellte Zeitaufwand nicht nachvollziehbar und der Sachverständige nicht in der Lage, oder nicht bereit, seinen Zeitaufwand zu belegen, kann man sich auch beim DGuSV informieren.
Wichtig ist, dass vor der Auftragsannahme durch den Sachverständigen, dieser seinen Stundensatz mitteilt. Welche Nebenkosten noch in Rechnung gestellt werden könnten, sollte ebenfalls mitgeteilt werden.
bauer hans hat geschrieben:alles wurde vorher besprochen,einzig die aufgeschriebenen stunden sind für mich nicht nachvollziehbar und bei nachfrage meinerseits kam eine unverhältnismäße drohung.
T5060 hat geschrieben:
Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... ... müssen halt die Aktien noch was volatiler werden, seine Schweine sind ja schon ganz gut im Preis und das Getreide spottbillig.
DWEWT hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:
Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... ... müssen halt die Aktien noch was volatiler werden, seine Schweine sind ja schon ganz gut im Preis und das Getreide spottbillig.
Wie kannst du überhaupt auf die Idee kommen, hier einen Namen zu nennen?
Warum muss man, trotz beengter räumlicher Verhältnisse, wieder mit Kühe beginnen, wenn man eine Gutachtertätigkeit ausübt und in einer solchen Funktion auch noch fest angestellt ist? Ohne dir zu nahe treten zu wollen, kann es sein, dass du in all diesen Funktionen nicht wirklich fähig bist?
landwirt 100 hat geschrieben:Dann ich verbringe im Jahr 10 Gerichtstermine als Zeuge,....
Die arme Gerichtsprotokollantin....
eclipso hat geschrieben:Die begutachtende Tätigkeit ist an keine Genehmigung oder Zulassung gebunden und steht jedermann ebenso frei wie die Führung der Bezeichnung „Gutachter“ oder „Sachverständiger“. Jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, darf sich diesen Titel selbst verleihen und unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle.
Der Gesetzgeber hat weder bestimmt, wer sich als Sachverständiger bezeichnen kann, noch die Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises geregelt.
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