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Landw.Sachverständiger

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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41 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Landw.Sachverständiger

Beitragvon bauer hans » Di Okt 08, 2019 7:35

stundensätze und nebenleistungen sind ja vorher bekannt,aber wie ist das mit dem zeitaufwand??
muss man das so hinnehmen??
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon stamo++ » Di Okt 08, 2019 11:18

Leider gehört das Schreiben von heiklen Prognosen im Landtreff (Grundnahrungsmittel sind 2018 unbezahlbar, die AfD hat in Bayern keine Chance, in Kassel war der Täter BESTIMMT kein Neonazi, wir haben eine Zinstrendwende seit Monaten uvam.) scheinbar zum Berufsethos. Muss also auch mitbezahlt werden.
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon DWEWT » Di Okt 08, 2019 14:31

T5060 hat geschrieben:Basis ist immer die Entlohnung eines Landwirtschaftsoberrats einschl. Altersversorgung.


Ist das eine allgemeine Regelung? Oder orientierst du dich ganz individuell an der Beamtenbesoldung?

Für alle normal sterblichen Sachverständigen/Gutachter gibt es, für den Fall der Beauftragung durch das Gericht/die Staatsanwaltschaft, die Honorarregelung nach JVEG. Dort sind Honorare/Entschädigungen/Erstattungen ganz klar geregelt. Für alle sonstigen Aufträge gilt die absolute Freiheit der Honorarvereinbarung. Abgerechnet wird auch da über den Stundensatz nach Zeitaufwand und auch da gibt es zusätzliche Ansprüche für Entschädigungen für Aufwand und Ersatz für zusätzliche Aufwendungen. Sofern der Auftraggeber bei der Tätigkeit des Sachverständigen nicht anwesend ist, gilt der Plausibilitätsgrundsatz für den berechneten Zeitaufwand. Ist der in Rechnung gestellte Zeitaufwand nicht nachvollziehbar und der Sachverständige nicht in der Lage, oder nicht bereit, seinen Zeitaufwand zu belegen, kann man sich auch beim DGuSV informieren.
Wichtig ist, dass vor der Auftragsannahme durch den Sachverständigen, dieser seinen Stundensatz mitteilt. Welche Nebenkosten noch in Rechnung gestellt werden könnten, sollte ebenfalls mitgeteilt werden.
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon T5060 » Di Okt 08, 2019 15:26

Pass auf man bewertet in Stendal ein Grundstück mit Einfamilienhaus mit einem Wert von 100.000 € (Bewertungsspanne 80 - 120.000 €, Delta = 40.000 €),
das technisch gleiche Grundstück in München - Grünwald hat einen Wert von 1.800.000 € (Bewertungsspanne 1.500.000 - 2.200.000 €, Delta = 700.000 €)

Für Grünwald hat man die doppelte Arbeit wie für Stendal, aber den 20-fachen Wert.
Der private Auftraggeber in Stendal hat i.d.R. etwas mehr wie HartzIV, der in Grünwald hat seine Immobilienholdig in Liechtenstein, zahlt an sich selbst die Miete und setzt alle Kosten für die Bude von der Steuer ab.

Jetzt ist es bei mir und vieler meiner Kollegen auch so, dass wir den 200 € Wildschaden eines Nebenerwerblers mit der Bewertung der Hofstelle eines Bauplatzkönigs quersubventionieren.
Mehr als 10% - 40% der Arbeit ist unrentabel, macht man aber im Interesse der Rechtsfindung. Dann ich verbringe im Jahr 10 Gerichtstermine als Zeuge, das sind 60 Std. für die man insges. 1.000 € bekommt
und wenn man nicht aufpasst, berechnet dir der Rechtspfleger nicht mal die Umsatzsteuer, die dir dann aber das Finanzamt bei der Prüfung in Rechnung stellt.
Von den Leuten die gar nicht oder irgendwann zahlen rede ich jetzt mal nicht und über Gerichtsgutachten haue ich mich nicht mehr, weil die Arbeit und den Ärger bekommst eh nicht bezahlt.
Weiter ... macht man ein Gutachten zwischen zwei Privaten oder einem Privaten und einer Behörde, hat man eine Seite verärgert, die dich dann lebenslang verfolgt, d.h. der verpachtet dir nie wieder was :-)

Als Mitarbeiter mit Zeichnungsverantwortung im öffentl. oder privaten Grunderwerb hat man ja auch mind. seine 100.000 € im Jahr, hat freundliche Mitarbeiter um sich und an 120 Std. in der Woche seine Ruhe.

Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... :mrgreen: ... müssen halt die Aktien noch was volatiler werden, seine Schweine sind ja schon ganz gut im Preis und das Getreide spottbillig.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon bauer hans » Di Okt 08, 2019 16:52

T5060 hat geschrieben:Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... :mrgreen: ...

son bisschen ahnung hab ich auch,was bei so einer einfachen sache wie bei mir an zeit anzusetzen war,aber so viele stunden,das glaube ich nicht.
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon bauer hans » Di Okt 08, 2019 16:56

DWEWT hat geschrieben: Sofern der Auftraggeber bei der Tätigkeit des Sachverständigen nicht anwesend ist, gilt der Plausibilitätsgrundsatz für den berechneten Zeitaufwand. Ist der in Rechnung gestellte Zeitaufwand nicht nachvollziehbar und der Sachverständige nicht in der Lage, oder nicht bereit, seinen Zeitaufwand zu belegen, kann man sich auch beim DGuSV informieren.
Wichtig ist, dass vor der Auftragsannahme durch den Sachverständigen, dieser seinen Stundensatz mitteilt. Welche Nebenkosten noch in Rechnung gestellt werden könnten, sollte ebenfalls mitgeteilt werden.

alles wurde vorher besprochen,einzig die aufgeschriebenen stunden sind für mich nicht nachvollziehbar und bei nachfrage meinerseits kam eine unverhältnismäßige drohung.
Zuletzt geändert von bauer hans am Fr Okt 11, 2019 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon DWEWT » Di Okt 08, 2019 19:18

bauer hans hat geschrieben:alles wurde vorher besprochen,einzig die aufgeschriebenen stunden sind für mich nicht nachvollziehbar und bei nachfrage meinerseits kam eine unverhältnismäße drohung.


Es macht keinen Sinn, das hier in der Öffentlichkeit klären zu wollen. Wenn man sich nicht einigen kann, muss man die Juristen bemühen. Ob das lohnt? Manchmal zahlt man für die Leistung und die Erkennntis, dass die Gegenseite ein A........... ist.
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon DWEWT » Di Okt 08, 2019 19:28

T5060 hat geschrieben:
Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... :mrgreen: ... müssen halt die Aktien noch was volatiler werden, seine Schweine sind ja schon ganz gut im Preis und das Getreide spottbillig.


Wie kannst du überhaupt auf die Idee kommen, hier einen Namen zu nennen?
Warum muss man, trotz beengter räumlicher Verhältnisse, wieder mit Kühe beginnen, wenn man eine Gutachtertätigkeit ausübt und in einer solchen Funktion auch noch fest angestellt ist? Ohne dir zu nahe treten zu wollen, kann es sein, dass du in all diesen Funktionen nicht wirklich fähig bist?
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon T5060 » Di Okt 08, 2019 20:38

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
Also Bauer_Hans soll froh sein, das er so weggekommen ist.... :mrgreen: ... müssen halt die Aktien noch was volatiler werden, seine Schweine sind ja schon ganz gut im Preis und das Getreide spottbillig.


Wie kannst du überhaupt auf die Idee kommen, hier einen Namen zu nennen?
Warum muss man, trotz beengter räumlicher Verhältnisse, wieder mit Kühe beginnen, wenn man eine Gutachtertätigkeit ausübt und in einer solchen Funktion auch noch fest angestellt ist? Ohne dir zu nahe treten zu wollen, kann es sein, dass du in all diesen Funktionen nicht wirklich fähig bist?


Wo habe ich hier einen Namen genannt ? .... und kann das sein das du a) weder teamfähig bist und b) nicht in der Lage bist Mitarbeiter zu motivieren ?
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon T5060 » Di Okt 08, 2019 23:20

landwirt 100 hat geschrieben:
Dann ich verbringe im Jahr 10 Gerichtstermine als Zeuge,....

Die arme Gerichtsprotokollantin.... :wink:


Die muss nur schreiben was man sagt. Die anderen im Saal müssen es sogar verstehen. :mrgreen:
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon eclipso » Mi Okt 09, 2019 9:49

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Die begutachtende Tätigkeit ist an keine Genehmigung oder Zulassung gebunden und steht jedermann ebenso frei wie die Führung der Bezeichnung „Gutachter“ oder „Sachverständiger“. Jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, darf sich diesen Titel selbst verleihen und unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle.
Der Gesetzgeber hat weder bestimmt, wer sich als Sachverständiger bezeichnen kann, noch die Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises geregelt.


Quelle https://www.hlbs.de/seminare-termine/au ... taendigen/
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon stamo++ » Mi Okt 09, 2019 11:38

Verrückt: ich wurde gerade von der Forensoftware gebeten, den Satz "Bauer sucht..." zu vervollständigen.
Ich wurde schon mal gesperrt, weil ich sagte, dass ein gewisser Hobbyholzer hier auch bisher erfolglos gesucht hat und sich deshalb im Hobbyholzertum austobt.

Ich vermute, "Gutachter sucht" lässt sich ähnlich verlängern. Unser geliebter Forengutachter lässtert über hübsche bayerische Biobauerntöchter, obwohl er mutmaßlich selbst nichts besseres zustande bekommen hat. Das ist natürlich alles Arbeitszeit.
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Re: Landw.Sachverständiger

Beitragvon bauer hans » Mi Okt 09, 2019 11:49

eclipso hat geschrieben:Die begutachtende Tätigkeit ist an keine Genehmigung oder Zulassung gebunden und steht jedermann ebenso frei wie die Führung der Bezeichnung „Gutachter“ oder „Sachverständiger“. Jeder, der sich am Gutachtenmarkt betätigen möchte, darf sich diesen Titel selbst verleihen und unterliegt keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle.
Der Gesetzgeber hat weder bestimmt, wer sich als Sachverständiger bezeichnen kann, noch die Rechtsverhältnisse dieses Personenkreises geregelt.


ein öffentlich bestellter und vereidigter sachverständige muss seine qualifikation nachweisen.
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