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Landwirt oder nicht?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Badener » So Mai 06, 2012 18:41

Hallo,

also zumindest bei der Privellegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst. Aber im einzelfall entscheidet das eh jemand anderes für Dich. Aus meiner Sicht bist Du kein Landwirt "Sorry" falls Du das sein wolltest.

Gruß
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Frankenbauer » So Mai 06, 2012 20:38

Hauke schidt hat geschrieben:Mal eine Zwischenfrage: Ergeben sich Vorteile die die 82 Euronen rechtvertigen? Unfallversicheriungschutz, etc?

Ja, die landwirtschaftliche BG zahlt momentan noch Leistungen, die Dir noch nicht mal eine gewerbliche BG zahlt, von einer privaten Unfallversicherung für dn Beitrag ganz zu schweigen.

Gruß

Werner
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Fassi » So Mai 06, 2012 22:42

also zumindest bei der Privellegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst


Das ist ja immer der Unterschied, im Falle Beitragszahlungen will jemand was Dir, da sind die Ansprüche niedriger als wenn Du was vom Staat willst :wink: .

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Heuer » So Mai 06, 2012 22:56

Badener hat geschrieben:Hallo,

also zumindest bei der Privilegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst. Aber im einzelfall entscheidet das eh jemand anderes für Dich. Aus meiner Sicht bist Du kein Landwirt "Sorry" falls Du das sein wolltest.

Gruß

Hallo Badener,
die Quelle Deiner Weisheiten würde mich doch interessieren. Die Einstufung als privilegierter Landwirt hat mit der Landw. Alterskasse überhaupt nichts zu tun. Zumal die allermeisten Nebenerwerbslandwirte hiervon befreit sind. Die Bescheinigung der Privilegierung wird vom Amt für Landwirtschaft ausgestellt. (inzwischen eine Unterabteilung der Landratsämter)

Gruß F
Grüße
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Fassi » So Mai 06, 2012 23:02

Nicht ganz. Es ist nicht relavant, ob man einbezahlt, soweit stimmts. Ist man aber so klein, dass man eh rausfallen würde (ich mein, die Grenze liegt bei 8ha), dann wird man idR auch nicht privelligiert. Die Grenzen für die Alterskasse sind daher wichtig, nicht ob ein Beitrag bezahlt wird oder nicht.

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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Hauke schidt » Mo Mai 07, 2012 0:42

Frankenbauer hat geschrieben:Ja, die landwirtschaftliche BG zahlt momentan noch Leistungen, die Dir noch nicht mal eine gewerbliche BG zahlt, von einer privaten Unfallversicherung für dn Beitrag ganz zu schweigen.


Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe und unter Bezug der Anfangsfrage, ist eine Mitgleidschaft für 82 Euronen im Jahr lohnenswert, auch ohne grünes Kennzeichen und ohne Förderungsansprüche/Subventionsansprüche?
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Frankenbauer » Mo Mai 07, 2012 21:53

Hauke schidt hat geschrieben:
Frankenbauer hat geschrieben:Ja, die landwirtschaftliche BG zahlt momentan noch Leistungen, die Dir noch nicht mal eine gewerbliche BG zahlt, von einer privaten Unfallversicherung für dn Beitrag ganz zu schweigen.


Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe und unter Bezug der Anfangsfrage, ist eine Mitgleidschaft für 82 Euronen im Jahr lohnenswert, auch ohne grünes Kennzeichen und ohne Förderungsansprüche/Subventionsansprüche?


ICH würde das bejahen, es werden jetzt aber unzählige andere aufschreien, denen 82,-€ zuviel sind. Ich habe meinen Beitrag letztes Jahr über einen Seilwindenkurs und eine Sicherheitsberatung, bezüglich Absturzsicherungen in der Maschinenhalle wieder hereingeholt und mein Beitrag ist weit höher, als die paar Euro des TE.
Sollte eine Doppeltveranlagung vorliegen wird das Guthaben anstandslos auf das Beitragskonto des Versicherten gebucht und mit der nächsten Forderung verrechnet.

Gruß

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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Badener » Di Mai 08, 2012 7:42

Heuer hat geschrieben:
Badener hat geschrieben:Hallo,

also zumindest bei der Privilegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst. Aber im einzelfall entscheidet das eh jemand anderes für Dich. Aus meiner Sicht bist Du kein Landwirt "Sorry" falls Du das sein wolltest.

Gruß

Hallo Badener,
die Quelle Deiner Weisheiten würde mich doch interessieren. Die Einstufung als privilegierter Landwirt hat mit der Landw. Alterskasse überhaupt nichts zu tun. Zumal die allermeisten Nebenerwerbslandwirte hiervon befreit sind. Die Bescheinigung der Privilegierung wird vom Amt für Landwirtschaft ausgestellt. (inzwischen eine Unterabteilung der Landratsämter)

Gruß F


Hallo,

klar darfst Du die Quelle wissen:
Landwirtschaftsamt
Landratsamt (Wo ist egal):

Ich hab für einen bekannten angefragt ab wann man Landwirt ist die Antwort war folgende:
Im vorhergehenden Telefonat tilte mir Herr AB mir, dass auch ein Indiz für einen Landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnabsicht ist wenn man in die LAndwirtschaftliche PEnsionskasse zahlt-

Landwirtschaftsamt hat geschrieben: Sehr geehrter XY,

da Sie in Ihrem Mail § 201 BauGB genannt haben, gehe ich davon aus, dass Sie die Frage "Landwirt ja oder nein" im Zusammenhang mit dem Baurecht gestellt haben. Zuerst eine Klarstellung. § 201 BauGB beschreibt was unter Landwirtschaft zu verstehen ist und nicht wer Landwirt ist. Natürlich ist es naheliegend, dass eine Person, die die in § 201 genannten Tätigkeiten in einem nicht unbedeutenden Umfang ausübt, sich als Landwirt bezeichnet. Landwirt ist auch derjenige, der einen Berufsabschlußprüfung im Bereich Landwirtschaft abgelegt hat, unabhängig davon, ob er überhaupt landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung (LBG) ist eine Pflichtversicherung in der jeder Mitglied wird, der mehr als 25 Ar bewirtschaftet bzw. im Eigentum hat.

Ist jemand "Landwirt" im obigen Sinn, bedeutet das nicht, dass er nun Baumaßnahmen im Außenbereich durchführen kann. Nach § 35 Absatz 1 Satz 1 sind Baumaßnahmen im Außenbereich nur dann privilegiert, wenn das Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Sie sehen privilegiert ist nich der Landwirt, sondern das Bauvorhaben muss privilegiert sein, um im Außenbereich errichtet werden zu können. Diese Unterscheidung hilft Missverständnisse zu vermeiden.

Bei der Beurteilung von Baumaßnahmen stellen sich uns deshalb folgende Fragen:
1. Handelt es sich Landwirtschaft im Sinne von § 201 BauGB
2. Liegt ein landwirtschftlicher Betrieb im Sinne von § 35 Absatz 1 Nr. 1 vor und
3. dient das Bauvorhaben diesem landwirtschaftlichen Betrieb
Frage 1 ist relativ leicht zu beantworten. Schwieriger wird es bei der Frage 2. Zur Beurteilung werden deshalb verschiedene Kriterien, wie nachstehend beispielhaft genannt. herangezogen:
- Vorhandensein einer Hofstelle
- Ausreichende Flächenausstattung für überwiegend eigene Futtergrundlage
- Angemessenes Verhältnis von Eigentumsflächen zu Pachtflächen
- Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Markt
- Bedeutung des Betriebes zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
- Ausreichende Gewähr für eine ernsthafte, auf Dauer angelegte Bewirtschaftung mit der Absicht Gewinn zu erzielen
- Landwirtschaftliche Berufsausbildung/Qualifikation vorhanden
- Bisherige erfolgreiche landwirtschaftliche Tätigkeit
etc.
Zur Beantwortung der Frage 3 ist wichtiges Beurteilungs- und Entscheidungskriterium, ob ein "vernünftiger Landwirt" - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde. Aus dem sich dann ergebenden Gesamtbild lässt sich beurteilen, ob ein Bauvorhaben im Sinne von § 35 Absatz 1 Satz 1BauGB vorliegt oder nicht.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

AB
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Hauke schidt » Di Mai 08, 2012 12:01

tyr hat geschrieben:
Hauke schidt hat geschrieben:
Frankenbauer hat geschrieben:Ja, die landwirtschaftliche BG zahlt momentan noch Leistungen, die Dir noch nicht mal eine gewerbliche BG zahlt, von einer privaten Unfallversicherung für dn Beitrag ganz zu schweigen.


Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe und unter Bezug der Anfangsfrage, ist eine Mitgleidschaft für 82 Euronen im Jahr lohnenswert, auch ohne grünes Kennzeichen und ohne Förderungsansprüche/Subventionsansprüche?


Das ist die falsche Frage, da Du Dir die Mitgliedschaft in dem Verein eh nicht aussuchen kannst.... :wink:


Meinst Du nicht es würde bei Bestandsangabe des Threatstelleres eine Möglichkeit geben, die Landwirtschaft "abzumelden". Rein Steuerrechtlich "unterstelle" ich da mal eher Liebhaberei als eine Gewinnerzielung.
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon pferd20399 » Mi Mai 09, 2012 19:31

schimmel hat geschrieben:....klag doch mal, ich kanns mir immer noch nicht vorstellen, dass die Definition landw. Unternehmer gem. SGB VII das hergibt.....


ich würd auch klagen....bei der BG läuft alles über Unternehmen/nehmer.... und da würd ich einhaken. Wenn ich auf meiner Wiese 2 Schafe 3 Hühner und nen Esel laufen lasse bin ich noch lange kein Unternehmer.

Der Unternehmer ist der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt, wie es die Rechtswissenschaft teilweise anders als das Unternehmertum regelt.
Ein Unternehmer hat die Aufgabe, den Geschäftszweck des Unternehmens zu erfüllen bzw. seine Arbeitskräfte zu delegieren. Er trägt das Risiko der Verschlechterung des Geschäftes und das allgemeine Unternehmensrisiko. In Gesetzen wird der Begriff „Unternehmer“ als Bezeichnung für das Unternehmen (zum Beispiel eine GmbH) und für Personen in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (zum Beispiel Architekt) verwendet.


das is nicht von mir :klug:
Gruß Tanja
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Frankenbauer » Mi Mai 09, 2012 21:22

pferd20399 hat geschrieben:
Der Unternehmer ist der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt, wie es die Rechtswissenschaft teilweise anders als das Unternehmertum regelt.
Ein Unternehmer hat die Aufgabe, den Geschäftszweck des Unternehmens zu erfüllen bzw. seine Arbeitskräfte zu delegieren. Er trägt das Risiko der Verschlechterung des Geschäftes und das allgemeine Unternehmensrisiko. In Gesetzen wird der Begriff „Unternehmer“ als Bezeichnung für das Unternehmen (zum Beispiel eine GmbH) und für Personen in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (zum Beispiel Architekt) verwendet.


das is nicht von mir :klug:


...aber auch nicht aus der aktuellen Satzung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft!

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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon pferd20399 » Do Mai 10, 2012 18:57

Frankenbauer hat geschrieben:
pferd20399 hat geschrieben:
Der Unternehmer ist der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt, wie es die Rechtswissenschaft teilweise anders als das Unternehmertum regelt.


das is nicht von mir :klug:


...aber auch nicht aus der aktuellen Satzung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft!

Gruß

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aber selbst eine landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wird ihre Satzung nicht gegen geltentes Recht erstellen...oder ???
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