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Landwirt oder nicht?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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29 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Landwirt oder nicht?

Beitragvon edo » Do Mai 03, 2012 15:10

Hallo,

ich besitze seit 5 Jahren ein altes Bauernhaus mit ca. 4000 qm Grundstück.

Die Fläche wird von Schafen beweidet, also landwirtschaftlich genutzt, zudem stehen da 8 Obstbäume mit reichlich Ertrag.

Jährlich erhalte ich von der Berufsgenossenschaft eine Beitragsrechnung: Diesmal ca. 82 Euro.

Aber was habe ich davon?

1. Bin ich nun deshalb schon "Landwirt"?
2. Könnte ich Subventionen beantragen? Falls ja, wo?
3. Könnte ich steuerbegünstigt einen Traktor zulassen?

Gruß edo
edo
 
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Haribo » Do Mai 03, 2012 16:47

schimmel hat geschrieben:Wie kommt die Landw. BG auf dich?
Wenn das Schule machen würde, wäre hier jeder 2te BG - pflichtig...ich eingeschlossen... :mrgreen:


So stehts in der Satzung der Land- und forstwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
§ 57
(1) 1Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII werden auf schriftlichen Antrag Unternehmer
landwirtschaftlicher Unternehmen i. S. d. § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bis zu einer
Größe von 0,25 Hektar und ihre Ehegatten unwiderruflich befreit. 2Dies gilt nicht für die in den
Risikogruppen nach § 45 Abs. 1 Buchst. b und c enthaltenen Produktionsverfahren.


Mit anderen Worten, ist dein Grundstück größer als 0,25 ha, bist du beitragspflichtig.
Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- oder Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfasst
Haribo
 
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Haribo » Do Mai 03, 2012 17:39

schimmel hat geschrieben:
Haribo hat geschrieben:
schimmel hat geschrieben:Wie kommt die Landw. BG auf dich?
Wenn das Schule machen würde, wäre hier jeder 2te BG - pflichtig...ich eingeschlossen... :mrgreen:


So stehts in der Satzung der Land- und forstwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
§ 57
(1) 1Von der Versicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII werden auf schriftlichen Antrag Unternehmer
landwirtschaftlicher Unternehmen i. S. d. § 123 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bis zu einer
Größe von 0,25 Hektar und ihre Ehegatten unwiderruflich befreit. 2Dies gilt nicht für die in den
Risikogruppen nach § 45 Abs. 1 Buchst. b und c enthaltenen Produktionsverfahren.


Mit anderen Worten, ist dein Grundstück größer als 0,25 ha, bist du beitragspflichtig.
Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- oder Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfasst


....4000m² nutzbare Fläche....oder wie darf ich das verstehen...ansonsten wäre ja jede größere Baugrundfläche betroffen...ich denke, da kann man flugs raus, wenn man nachweisen kann, dass weniger als 4000m² bewirtschaftungsfähig sind.....wie gesagt in Niedersachsen hab ich so was noch nie gehört...ich höre aber auch nicht alles :wink:


Guckst du in der Satzung LBG Niedersachsen-Bremen unter § 48.
...oder fragst mal für dein Grundstück bei der Berufsgenossenschaft an :D :D
Haribo
 
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Fassi » Do Mai 03, 2012 19:34

In dem Fall wird die BG aktiv, weil da ne handvoll Schafe drauf laufen. Dafür muß man ne HIT- Nummer beantragen und die Tiere da registrieren. Und schon hat man in den Augen der BG 40ar landwirtschaftliche Nutzfläche :wink: .

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Haribo » Do Mai 03, 2012 19:39

schimmel hat geschrieben:Na, dann lies mal genau.....die Satzung der LBG gilt gem. §2 für Unternehmen nach §123 SGB VII....du bist doch kein Unternehmen in dem Sinne, denke ich....oder doch?


über 0,25 ha bist du lt. LBG Unternehmer und zahlst, auch noch zusätzlich für jeden Baum,da der Gesetzgeber die Bewirtschafter privater Streuobstwiesen ebenfalls dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, selbst wenns nur ein Hobby ist.
Haribo
 
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Heuer » So Mai 06, 2012 10:09

Haribo hat geschrieben:
schimmel hat geschrieben:Na, dann lies mal genau.....die Satzung der LBG gilt gem. §2 für Unternehmen nach §123 SGB VII....du bist doch kein Unternehmen in dem Sinne, denke ich....oder doch?


über 0,25 ha bist du lt. LBG Unternehmer und zahlst, auch noch zusätzlich für jeden Baum,da der Gesetzgeber die Bewirtschafter privater Streuobstwiesen ebenfalls dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, selbst wenns nur ein Hobby ist.



Das Problem dabei ist, das der Gesetzgeber, ja die in Bonn, und nicht die BG'en, im Bereich landwirtschaftliche Unfallversicherung den Begriff Hobby nicht kennen.
Dazu kommt, das in der Landwirtschaft, Gartenbau und Forsten der Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige pflichtversichert sind.
Deshalb muß ich Haribo widersprechen, Du bist nicht erst ab 25 ar (2500 m/2) pflichtversichert; sondern mit jeder landwirtschaftlichen Nutzfläche. Beitrags- und Leistungsbefreit bist Du erst auf schriftlichen Antrag. Und Deine bessere Hälfte (Ehefrau) muß auf dem Antrag mitunterschreiben. Ob auf der Fläche produziert wird, oder die Fläche nur gepflegt (gemulcht) wird ist unerheblich. Landwirtschaftliche Nutzfläche befindet sich regelmäßig im Baurechtl. Aussenbereich. Stichwort Grundsteuer "A" oder "B"
Ein unbebauter Bauplatz innerhalb Orts und wenn er 5ha groß ist wird nicht zum Beitrag herangezogen. Es sei den es wird hier nachgewiesenermaßen landw. Produktion betrieben. (z.B. Schafzucht :D )

Steuerlich, bzw. beim Beantragen von Zuschüssen sieht es mit Mindestgrößen, bzw. Einkommensmindestgrenzen ganz anders aus.

Die Bewirtschaftung des obengenannten Grundstückes berechtigt jedoch zur Führung eines grünen Kennzeiches am Schlepper, wenn dieser nur hierfür eingesetzt wird. (Futter und Stroh holen für die Schafe. Mist wegfahren, Nachmähen der Weide, Baumaterial holen zum Stallbau, usw.) Der Transport muß im Betrieb beginnen oder enden.

Zitat Schimmel:
"Wenn das Schule machen würde, wäre hier jeder 2te BG - pflichtig...ich eingeschlossen... "

zumindest hier in Baden-Württemberg ist es ja auch so. n8
Gruß F

PS. ob die Obstbäume tragen oder nicht, ist dabei unerheblich. Bei der Pflege der Bäume (schneiden) bist Du regelmäßig versichert, bei der Ernte wird nachgefragt was mit dem Ertrag gemacht wird. Reiner Eigenbedarf ohne Vorratshaltung führt zur Ablehnung der Versicherungsleistung. Z.B. Äpfel pflücken für einen Kuchen, der im eigenen Haushalt (also kein Verkauf) verzehrt wird. Capito? :klug:
Grüße
der Heuer
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Haribo » So Mai 06, 2012 15:58

Heuer hat geschrieben:
Haribo hat geschrieben:
schimmel hat geschrieben:Na, dann lies mal genau.....die Satzung der LBG gilt gem. §2 für Unternehmen nach §123 SGB VII....du bist doch kein Unternehmen in dem Sinne, denke ich....oder doch?


über 0,25 ha bist du lt. LBG Unternehmer und zahlst, auch noch zusätzlich für jeden Baum,da der Gesetzgeber die Bewirtschafter privater Streuobstwiesen ebenfalls dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, selbst wenns nur ein Hobby ist.




Deshalb muß ich Haribo widersprechen, Du bist nicht erst ab 25 ar (2500 m/2) pflichtversichert; sondern mit jeder landwirtschaftlichen Nutzfläche. :klug:


Du hast recht. Nach unten sind keine Grenzen gesetzt.
Haribo
 
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon meyer wie mueller » So Mai 06, 2012 16:13

Hallo,

da gibt es nur Eines. Die landwirtschaftlichen Grundstücke, auch die Streuobstwiesen verpachten. Der Pächter kann dann eventuelle Subventionen dafür einstreichen.
Wie steht es eigentlich damit, wenn der Pächter dann dem Verpächter ein Nutzungsrecht, z.B. zum Nachbeweiden einräumt? Oder der Pächter nutzt nur das Gras unter den Streuobstbäumen und das Obst für den Eigenbedarf behält der Verpächter? Da gibt es doch sicher Möglichkeiten, ohne dass jeder Grawitschko gleich BG-Beiträge zahlen muss.

Gruß
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Hauke schidt » So Mai 06, 2012 16:57

Mal eine Zwischenfrage: Ergeben sich Vorteile die die 82 Euronen rechtvertigen? Unfallversicheriungschutz, etc?
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Haribo » So Mai 06, 2012 17:36

Hauke schidt hat geschrieben:Mal eine Zwischenfrage: Ergeben sich Vorteile die die 82 Euronen rechtvertigen? Unfallversicheriungschutz, etc?


Unter Leistungen der Berufsgenossenschaft steht folgendes:

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles haben Versicherte Anspruch auf

Heilbehandlung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Geldleistungen während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Lestungen.



Näheres recherchierst du unter lsv.de
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Badener » So Mai 06, 2012 18:41

Hallo,

also zumindest bei der Privellegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst. Aber im einzelfall entscheidet das eh jemand anderes für Dich. Aus meiner Sicht bist Du kein Landwirt "Sorry" falls Du das sein wolltest.

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Frankenbauer » So Mai 06, 2012 20:38

Hauke schidt hat geschrieben:Mal eine Zwischenfrage: Ergeben sich Vorteile die die 82 Euronen rechtvertigen? Unfallversicheriungschutz, etc?

Ja, die landwirtschaftliche BG zahlt momentan noch Leistungen, die Dir noch nicht mal eine gewerbliche BG zahlt, von einer privaten Unfallversicherung für dn Beitrag ganz zu schweigen.

Gruß

Werner
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Fassi » So Mai 06, 2012 22:42

also zumindest bei der Privellegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst


Das ist ja immer der Unterschied, im Falle Beitragszahlungen will jemand was Dir, da sind die Ansprüche niedriger als wenn Du was vom Staat willst :wink: .

Gruß
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Re: Landwirt oder nicht?

Beitragvon Heuer » So Mai 06, 2012 22:56

Badener hat geschrieben:Hallo,

also zumindest bei der Privilegierung ist es so, dass Du einen Teil deines Einkommens aus der Landwirtschaft beziehen musst, zudem musst Du in die Landwirtschaftliche Pensionskasse einbezahlen musst. Aber im einzelfall entscheidet das eh jemand anderes für Dich. Aus meiner Sicht bist Du kein Landwirt "Sorry" falls Du das sein wolltest.

Gruß

Hallo Badener,
die Quelle Deiner Weisheiten würde mich doch interessieren. Die Einstufung als privilegierter Landwirt hat mit der Landw. Alterskasse überhaupt nichts zu tun. Zumal die allermeisten Nebenerwerbslandwirte hiervon befreit sind. Die Bescheinigung der Privilegierung wird vom Amt für Landwirtschaft ausgestellt. (inzwischen eine Unterabteilung der Landratsämter)

Gruß F
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