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bulldogfan hat geschrieben:höh? ich kenne einige landwirte die keine landwirtschaftliche ausbildung haben. sind aber trotzdem landwirte.
(wiki)Die Berufsbezeichnung Landwirt ist ein Titel, zu dessen Führung die entsprechende Qualifikation nachzuweisen ist. Staatlich geprüfte Landwirte erwerben ihre Qualifikation an einer unteren und höheren Landwirtschaftsschule, die mindestens zwei Jahre umfasst. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Voraussetzung für den Besuch der Schule ist die absolvierte Ausbildung zum Landwirt, die in Deutschland in der Regel drei Jahre dauert. Ein Jahr Vollzeitunterricht an der Berufsschule. Es folgen zwei Jahre Ausbildung im Dualen System.
Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3667) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ....:
meyer wie mueller hat geschrieben:Danke
wieder etwas gelernt.
Wie nennt man eigentlich POLITISCH KORREKT einen Bauernknecht? Oder eine Magd? Staatlich geprüfter Landwirt ohne Land? (Bitte nicht persönlich nehmen, denn ich bin ein bisserl deppert, und muß mir das von den Fachleuten erklären lassen)
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