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Landwirt

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Landwirt

Beitragvon Warsteiner » Mo Jul 28, 2008 9:30

Hallo,
bin neu hier und weiß nicht ob die Frage in dieser Abteilung richtig ist.
Ab wann ist man denn Landwirt?? Was braucht man für Vorraussetzung?? Wieviel Tiere braucht man?? Gibt es irgendwo Gesetzte/Vorschriften die ich herunterladen kann?

Da Ihr hier alle Experten seid, könnt Ihr mir bestimmt helfen. Danke
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Beitragvon Schlepperfan83 » Mo Jul 28, 2008 11:06

ehm also wenn man eine Lehre zum Landwirt abgeschlossen hat ist man ein gelernter Landwirt :D!



Wenn jemand nen Hof hat ist man auch Landwirt ! da kann man 5 oder 200 Tiere haben !

Es gibt ja auch Betriebe die haben nur Ackerland und keine Tiere !

Aber wenn eine Lehre absollviert hat und die Prüfungen bestanden hat ist man ausgelernter Landwirt !


Wenn du infos möchtest schreibe doch mal die Landwirtschaftskammer an ! Die können dir au weiter helfen !
Da gibt auch Infomationsmaterial !!
:D
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Beitragvon SHierling » Mo Jul 28, 2008 18:30

Genau, Landwirt ist eine Berufsbezeichnung, und deswegen darf sich diesen sogenannten Titel auch nur der geben, der eine abgeschlossene Ausbildung hat (so, wie sich auch nicht einfach jeder Bürokaufmann, Elektriker oder Arzt nennen darf).
Mit dem Besitz oder dem Bewirtschaften eines Betriebes hat das erstmal gar nichts zu tun, es gibt sowohl Leute, die (gelernter) Landwirt sind, aber keinen Betrieb haben, wie auch Bauern, die einen Betrieb z.B. geerbt (oder gekauft) haben, aber keine Ausbildung, und sich deswegen halt auch offiziell nicht "Landwirt" nennen dürfen.

Wieder was anderes sind die STEUERLICHEN Gepflogenheiten, nach denen etwas ein "landwirtschaftliches Kleingewerbe" ist, oder ein "landwirtschaftlicher Betrieb", oder eben ein Gewerbebetrieb.

Und noch wieder anders definiert die EU Landwirt, wenn sie Ausgleichszahlungen verteilt. Es kommt also drauf an, in welcher Besziehung Du den Titel definiert haben willst.
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Beitragvon bulldogfan » Mo Jul 28, 2008 18:45

höh? ich kenne einige landwirte die keine landwirtschaftliche ausbildung haben. sind aber trotzdem landwirte.
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Beitragvon Ivan on tour » Mo Jul 28, 2008 19:00

das sind dan keine landwirte das sind möchtegern bauern,die kein abschluss haben.
wo für setzt man sich dan drei jahre auf die schulbank wenn man sich auch so einfach landwirt nennen darf, is ja fast schon beleidigent für den gesamten berufsstand wenn sich jeder landwirt nennt
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Beitragvon SHierling » Mo Jul 28, 2008 19:23

bulldogfan hat geschrieben:höh? ich kenne einige landwirte die keine landwirtschaftliche ausbildung haben. sind aber trotzdem landwirte.

TTja,. das kann schon sein, wer seinen Beruf nicht gelernt hat, der hat eben auch nicht gelernt, wie er sich nennen darf und wie nicht ;)

Es kann ja sein, daß sie nach Steuerrecht wie Landwirte behandelt werden, oder als Bauern die CC-Regeln einhalten müssen, um Fördermittel zu bekommen. Aber offiziell Landwirt NENNEN dürfen sie sich ohne Ausbildung nicht, weder im Telefonbuch, noch auf dem Briefpapier oder sonst irgendwo und wie (zum Beispiel auch nicht auf einer Webseite)

Wenn ihnen was an einem Titel liegt, können sie aber "Tierheilpraktiker" oder "Bodenpsychologe" an ihre Tür schreiben, DAS darf jeder ;-)
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Beitragvon meyer wie mueller » Mo Jul 28, 2008 20:18

Hallo

Ich lern ja gerne etwas dazu. Landwirt ist also eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, so wie Diplom-Agraringenieur, medizinische Fachangestelle, Krankenpfleger, Diplom-Physiker, medizinisch-technische Röntgenassistentin (MTRA, laut MTA-Gesetz)?

Gruß
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Beitragvon SHierling » Mo Jul 28, 2008 20:28

Rechtlich ist das imho ein "Titel", den Du nach abgeschlossener Berufsausbildung tragen darfst, wie nach jeder anderen abgeschlossenen Berufsausbildung den dort erworbenen Abschluß auch.

Die Berufsbezeichnung Landwirt ist ein Titel, zu dessen Führung die entsprechende Qualifikation nachzuweisen ist. Staatlich geprüfte Landwirte erwerben ihre Qualifikation an einer unteren und höheren Landwirtschaftsschule, die mindestens zwei Jahre umfasst. Sie endet mit einer staatlichen Prüfung. Voraussetzung für den Besuch der Schule ist die absolvierte Ausbildung zum Landwirt, die in Deutschland in der Regel drei Jahre dauert. Ein Jahr Vollzeitunterricht an der Berufsschule. Es folgen zwei Jahre Ausbildung im Dualen System.
(wiki)
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Beitragvon meyer wie mueller » Mo Jul 28, 2008 20:32

"Ach ja. Hab vergessen, dass die neuen Bundesländer mit interessanten Berufsbezeichnungen dazugekommen sind, so wie Traktorist.

Aus einem LKW-Fahrer ist ja auch schon ein Berufskraftfahrer mit 3-jähriger Ausbildung geworden.

Ökonom scheint eine noch freie Berufsbezeichnung für einen selbstständigen Hofbesitzer, Land- und Forstbewirtschafter zu sein, kurz Bauer genannt."

Ironiemodus aus.

Um auf die Frage, wann man ein Landwirt ist, eine vernünftige Antwort in diesen Forum zu bekommen, ist es wichtig, klarzustellen, für was das wichtig ist.
- Telefonbucheintrag?
- Steuererklärung?
- Subventionsantrag?
- Remnten-, Krankenversicherung?
- Berufsgenossenschaft?

Gruß
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Beitragvon SHierling » Mo Jul 28, 2008 20:37

Du scheinst irgendwie aus dem Ausland zu kommen? Ösi? Bayer? Wie unterscheidet man denn bei euch zwischen Leuten mit und ohne Ausbildung?
Darf sich da jeder einfach so nennen wie er gerade lustig ist?

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes "Landwirt" ist die WEST-Seite der ganzen Sache, ich zum Beispiel bin staatlich geprüfter Landwirt mit Abschluß von 1981 , Niedersachsen. Im Osten gab es diese Ausbildung nicht, sondern die Fachbereiche Pflanzenbau, Tierproduktion und Futterbau waren eigene Lehrberufe, mit je Fachbereich entsprechend höheren Anfordernugen als die "Allgemeinausbildung" im Westen.

Guckst Du auch da:
http://bundesrecht.juris.de/lwausbv_199 ... ormel.html
Auf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch § 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3667) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ....:
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Beitragvon Warsteiner » Mo Jul 28, 2008 21:10

Hallo,
ich finde es richtig süß, wie Ihr Euch über das Wort "Landwirt aufregt". Also, ich möchte es eigentlich darum wissen: Wir möchten uns eine kleine Hofstelle mit insgesamt 4 ha Land kaufen. Jetzt hat uns ein Beamter vom Landwirtschaftsamt gesagt, wir können uns auch 25 Pferde anschaffen, dann gelten wir als Landwirt und dürfen den Hof umbauen. (Es wird natürlich vorher geprüft, ob ein anderer Landwirt das Anwesen haben will.) Ohne Landwirt zu sein, dürfen wir den Hof nur renovieren, aber nichts anbauen.

Aber wir haben nur 2 Pferde, und was sollten wir dann mit 25 Pferden. Unsere Überlegung galt dann Schafen oder Puten o.ä. Wieviele Tiere bräuchte man dann? Ach ja, wir sind in BW. Danke
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Beitragvon meyer wie mueller » Mo Jul 28, 2008 21:12

Danke

wieder etwas gelernt.

Wie nennt man eigentlich POLITISCH KORREKT einen Bauernknecht? Oder eine Magd? Staatlich geprüfter Landwirt ohne Land? (Bitte nicht persönlich nehmen, denn ich bin ein bisserl deppert, und muß mir das von den Fachleuten erklären lassen)

Gruß


Anmerkung 1:
Übrigens bin ich wirklich ein Ausländer (aus der Gegend, wo die zivilisierte Welt aufhört und der Balkan noch nicht ganz anfängt, Bayer, Franke, Ösi oder sonstiges Geschwerl) und alle Anderen sind ....... (das Wort das mit einem großen S anfängt und mit preißn aufhört, darf man hier nicht benutzen). Und auf meiner Fahne steht "Rebubligg Frangn").
Anmerkung 2: Für die, die jetzt noch nachdenken, ob sie eine scharfe Erwiderung schreiben sollen oder sich beleidigt fühlen sollen: DAS IST NICHT ERNST GEMEINT
Anmerkung 3: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten. Ich hab sie mir nicht patentieren lassen.
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Beitragvon Kaninchen » Mo Jul 28, 2008 21:20

meyer wie mueller hat geschrieben:Danke

wieder etwas gelernt.

Wie nennt man eigentlich POLITISCH KORREKT einen Bauernknecht? Oder eine Magd? Staatlich geprüfter Landwirt ohne Land? (Bitte nicht persönlich nehmen, denn ich bin ein bisserl deppert, und muß mir das von den Fachleuten erklären lassen)



ohne Ausbildung ist es eben ein Knecht/ Magd.
Oder auch einfach jemand ohne Ausbildung - ungelernt eben .
Aushilfe.
Oder Hilfsarbeiter.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon SHierling » Mo Jul 28, 2008 21:33

Nun fehlt nur noch die Information, wie es denn nun bei Meiers und Müllers zu Hause gehandhabt wird. Darf sich da jeder nennen wie er will?

Weil - dann mach ich da sofort Urlaub, und wenn ich wiederkomme, bin ich Elektroinstallateur, Dachdecker, Lokführer, ha, und als erstes werd ich LKW-Fahrer - die werden grad gesucht, und hier würde mich der Führerschein ja nur überflüssiges Geld kosten! :wink:

Aber wahrscheinklich leben sie da unten ja noch im tiefsten Feudalismus, und die anderen Berufe werden wie bei den Bauern einfach vererbt.... 8)
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Beitragvon Kaninchen » Mo Jul 28, 2008 21:48

[quote="Warsteiner"] Ohne Landwirt zu sein, dürfen wir den Hof nur renovieren, aber nichts anbauen.

Aber wir haben nur 2 Pferde, und was sollten wir dann mit 25 Pferden. Unsere Überlegung galt dann Schafen oder Puten o.ä. Wieviele Tiere bräuchte man dann? Ach ja, wir sind in BW. Danke/[quote]

Lass dich beraten von deiner Landwirtschaftskammer! Dafür sind die da. :wink:
Grüßle,
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