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Landwirte und das leidige Thema Waffen

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Re: Landwirte und das leidige Thema Waffen

Beitragvon Ford8210 » Di Nov 02, 2010 5:59

@movetosweden
Aber sicher doch ist an jeder Schußwaffe ein Flaschenöffner. Du mußt ihn nur finden. Genau so wie man an einer Schippe, einem Meter, 17er Schlüssel, Schraubendreher, Zange, usw. einen hat. Wenn du den aber nicht findest, kannst du ja auch problemlos mit dem Inhalt der Waffe eine grobere Lösung vornehmen und einfach den Hals wegschießen. Prost!
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Landwirte und das leidige Thema Waffen

Beitragvon automatix » Di Nov 02, 2010 13:01

Ford8210 hat geschrieben:@movetosweden
Aber sicher doch ist an jeder Schußwaffe ein Flaschenöffner. Du mußt ihn nur finden. Genau so wie man an einer Schippe, einem Meter, 17er Schlüssel, Schraubendreher, Zange, usw. einen hat. Wenn du den aber nicht findest, kannst du ja auch problemlos mit dem Inhalt der Waffe eine grobere Lösung vornehmen und einfach den Hals wegschießen. Prost!


kannst dich ja mal nen einen Polizisten stellen, und wahlweise eine Flasche mit einem Meter, einen 17er, einer Zange oder einer Schußwaffe aufmachen und schauen, wie der das bewertet...
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Re: Landwirte und das leidige Thema Waffen

Beitragvon Ford8210 » Di Nov 02, 2010 13:30

Und, was soll dann passieren? Es gibt keine gesetzliche Regelung, die verbietet, daß man Getränkeflaschen mit dem Gewehr oder der Pistole aufmacht. Nur Aufschießen darf mann die nicht. Es sei denn, man ist auf dem Schießstand.
Ich stelle mir das so vor: Ich befinde mich im Jagdrevier und habe meinen Repetierer dabei. Den trage ich in der rechten Hand. In der linken habe ich eine Colaflasche mit Kronkorkenverschluß. Jetzt kommt die Polizei, stellt sich vor mich und spricht mit mir. Dabei nehme ich mein Gewehr quer vor den Bauch, setze die Flasche an und mach die am Patronenauswurf auf. Was soll passieren? Meinst du, der schießt auf mich? oder der zeigt mich an, weil ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe? Der zeigt mich höchstens an, weil ich ein Jagdgewehr zweckentfremdet genutzt habe und ihm das so gequälte Gewehr leid tut.

Abgesehen davon. Wenn so Sätze wie "wenn wenigstens ein Flaschenöffner an Pistolen wäre..." fallen, darf sich keiner wundern, wenn es dann jemand gibt, der nachweist, daß man mit Schußwaffen auch Flaschen öffnen kann. Es behauptet aber niemand, daß das auch wirklich gemacht wird. Den Sarkasmus in dem Satz von movetosweden habe ich verstanden. Und dann darf es mir erlaubt sein, auch eine sarkastische Antwort zu geben, oder?
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Landwirte und das leidige Thema Waffen

Beitragvon jäckels » Mi Nov 03, 2010 12:00

Wir hatten bei unserem alten Stall unweit (ca. 20m) entfernt einen Treffpunkt für Fischer und Sportschützen.

Nach dem all-Sonntag-lichen Sportschießen auf der ca. 500m entfernten Schießanlage kam auch ein Schütze zum Treffpunkt.

Ich war gerade am Misten, als auf der anderen Seite des Zaunes, ca. 5m entfernt ein Mann mit seinem Auto anhielt.
Da ich die Treffen soweit gewöhnt war, dachte ich mir nix dabei. Da parken halt ab und zu Autos.
Der Mann stieg aus, ging zum Kofferraum, nahm seine Pistole, fuchtelte damit rum, ... und ein Schuss löste sich!

Erstaunt schaute ich ob ich irgendwo ein Loch hatte, dann ob meine Mit-Misterin noch steht.
Unser Hund hatte sich in den letzten Ecken des Stalls verzogen.
Die Pferde sind auf der Weide wild hin und her gerannt.

Zum Glück war bis auf den Schreck nix schlimmes passiert.

Gesagt hatte ich natürlich nix, wer legt sich schon mit jemandem an der eine Pistole hällt und gerade geschossen hatte.
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Re: Landwirte und das leidige Thema Waffen

Beitragvon Ford8210 » Mi Nov 03, 2010 13:01

Entschuldigung! Dem hätte ich die Mistgabel nachgeworfen. Und zwar so, daß sie stecken bleibt. So was ist Leichtsinn und nicht tolerierbar! Hier hätte sich die Waffenbehörde mal mit befassen sollen. Ein Schuß löst sich nämlich nur dann, wenn ich am Abzug ziehe. Und auch nur dann, wenn ich vorher geladen und entsichert habe. Und geladen und entsichert dürfen Waffen nur von Jägern in den Jagdbezirken geführt werden, in denen sie die Jagd per Pachtvertrag oder sonstiger Berechtigung ausüben dürfen. Sonst darf keine Privatperson außerhalb einer Schießstätte mit einer geladenen Waffe rumlaufen.
Ich sehe beim Umgang mit Waffen mit Sicherheit nicht alles ganz so eng (wie z.B. Auf- und Abbaumen mit entladener Waffe.), bewege mich jedoch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten. Aber wer so´n Scheiß macht (anders ist das nicht zu nennen), der gehört zur Verantwortung gezogen.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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