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Landwirtschaftlich genutzte Halle teilweise f Gewerbe nutzen

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Re: Landwirtschaftlich genutzte Halle teilweise f Gewerbe nu

Beitragvon 15er » So Sep 13, 2015 8:23

Ich frag nochmal ganz ernsthaft nach, ist es ausserhalb von Bayern nicht möglich im Aussenbereich ein Gewerbe zu errichten? Und mit nicht möglich meine ich dass es sowas defenitiv nicht gibt.
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Re: Landwirtschaftlich genutzte Halle teilweise f Gewerbe nu

Beitragvon LUV » So Sep 13, 2015 8:50

Wenn die Genehmigungsbehörde keine Verletzung öffentlicher Belange feststellt und die Privilegierung vorliegt, oder wenn die sog. "mitgezogene "Privilegierung greift oder wenn die Gemeinde ein Sondergebiet oder Gewerbegebiet ausweist, dann kann es überall gehen. Voraussetzung ist das Wohlwollen der Genehmigungsbehörde.
Wenn die Gemeinden eine Genehmigung aussprechen, ohne die Außenbereichsbelange zu prüfen, dann kann das sehr teuer werden für die Gemeinde.
Unsere Gemeinde meinte auch mal einen Hundeübungsplatz so zwischen Tür und Angel bzw. beim Bier genehmigen zu dürfen.....ein Nachbar hat sich beschwert und siehe da, der Landkreis entzog dem Betreiber die Genehmigung, bzw. stellte fest, dass er die Anlage ungenehmigt betrieb. Damit die Gemeinde keine hohen Schadensersatzzahlungen leisten musste, hat es einen deal gegeben, der im nachhinein eine Genehmigung durch den Landkreis bewirkte. Man weiß heute noch nicht, wer welchen deal wie ausgehandelt hat.... :roll:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Landwirtschaftlich genutzte Halle teilweise f Gewerbe nu

Beitragvon 15er » Mo Sep 14, 2015 7:03

LUV hat geschrieben:Wenn die Genehmigungsbehörde keine Verletzung öffentlicher Belange feststellt und die Privilegierung vorliegt, oder wenn die sog. "mitgezogene "Privilegierung greift oder wenn die Gemeinde ein Sondergebiet oder Gewerbegebiet ausweist, dann kann es überall gehen. Voraussetzung ist das Wohlwollen der Genehmigungsbehörde.
Wenn die Gemeinden eine Genehmigung aussprechen, ohne die Außenbereichsbelange zu prüfen, dann kann das sehr teuer werden für die Gemeinde.
Unsere Gemeinde meinte auch mal einen Hundeübungsplatz so zwischen Tür und Angel bzw. beim Bier genehmigen zu dürfen.....ein Nachbar hat sich beschwert und siehe da, der Landkreis entzog dem Betreiber die Genehmigung, bzw. stellte fest, dass er die Anlage ungenehmigt betrieb. Damit die Gemeinde keine hohen Schadensersatzzahlungen leisten musste, hat es einen deal gegeben, der im nachhinein eine Genehmigung durch den Landkreis bewirkte. Man weiß heute noch nicht, wer welchen deal wie ausgehandelt hat.... :roll:


Was bringst du denn da alles durcheinander?

Keine Gemeinde wird wegen einer einzelnene Gewerbefläche ein Gewerbegebiet ausweisen, da gehts ja bei der Erschliessung an und hört beim Verwaltungsaufwand auf.

Was willst du denn mit der Privilegierung? Das Gebäude wurde landwirtschaftlich privilegiert genehmigt und steht ja längst. Es geht rein um eine Umnutzung!

Es geht doch rein um den Aussenbereich, da kann die Gemeinde überhaupt nichts machen, die können darüber abstimmen wie sie wollen die Genehmigungsbehörde ist bei uns das LRA und das denke ich mal das ist kein Alleinstehungsmerkmal von uns Bayern. Du gibst deinen Plan in der Gemeinde ab, die stimmen darüber ab schicken das ans LRA und die geben es an alle betroffenen Ämter zur Stellungnahme weiter.
Einen rechtlichen Anspruch hast du an diese Umnutzung natürlich nicht, da bist du auf die gute Laune des LRA angewiesen, aber ein langer Atem hilft da oft schon. Hast du mal ein Gewerbe besteht auch ein rechtlicher Anspruch auf eine Betriebserweiterung, aber das ist ein anderer Punkt.
15er
 
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