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Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon deutz450 » Fr Mai 09, 2025 16:24

Über die Deppenleuchte braucht man eigentlich gar nichts mehr sagen, eigentlich darf sie nichtmal angebaut sein sofern sie nicht gebraucht wird, und da die Benutzung nur in einem sehr engen Rahmen erlaubt und immer an Auflagen geknüpft ist wird sie am Schlepper nunmal so gut wie nie gebraucht. Aber sowohl Polizei als auch der Überwacher hat hier resigniert, es interessiert weder Polizei noch TÜV weil jeder weiß dass sie sowieso wieder drauf gesteckt werden sobald man ausser Sichtweite ist.
Zuletzt geändert von deutz450 am Sa Mai 10, 2025 13:24, insgesamt 1-mal geändert.
http://de.youtube.com/watch?v=iGE8vujaDUA
Unterschätze nie einen Mann der einen Schritt zurück geht, es könnte sein dass er gerade Anlauf nimmt...
deutz450
 
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon DST » Sa Mai 10, 2025 6:44

Warum werden die Vorschriften und Kontrollen immer mehr?

Weil es leider besonders in der Landwirtschaft zu viele Bauernschlaue und Schlamperer gibt.

Würden keine Unfälle passieren so bräuchte es auch keine Vorschriften.

Mir wurde früher beigebracht beim verlassen des Feldes zb am Grubber/Pflug den losen Dreck und Grasbüschel zu entfernen.

Heutzutage ist das anscheinend unnötig.
Da hängen drei Schubkarren voll Dreck an den Scharen,... macht nix - ist ja bereits Dunkel, da sieht's keiner.
Da aber jegliche Beleuchtung und Warntafeln am Grubber fehlen wird mit der verdoppelten LED-Arbeitsbeleuchtung auf der Bundesstraße gefahren.
Ach ja, Rundumleuchte(n) sind auch ein, sieht man aber durch die Blendwirkung der Arbeitsscheinwerfer nicht mehr.

Ein anderer fährt mit der Seilwinde in der Fronthydraulik.
Da die Hauptscheinwerfer verdeckt sind wird mit voller Arbeitsbeleuchtung gefahren.
Aus welchen Grund auch immer muß die hintere Arbeitsbeleuchtung den beladenen Rückewagen erhellen.
Das Ganze im Herbst, bei Dunkelheit und Nieselregen....

Wenn solche Kandidaten von der Rennleitung abkassiert werden hab ich absolut kein Mitleid.

Im Gegensatz dazu tuckern alte kleine Schlepper im Hobbybereich oft in der Dämmerung noch ohne Beleuchtung, oder im Dunkeln mit uralten Lampen und miserabler Leuchtkraft herum.

Wenn so 20 - 45 PS Hinterradschlepperchen, ohne Vollkabine, mal von einem SUV gerammt werden bleibt nicht mehr viel übrig - weder vom Schlepper - noch vom Fahrer.

So ein kleiner Schlepper hat selbst gegen einen lächerlichen VW Polo mit 1,2 To keine Chance.

Es gibt in der Bucht Reflektorfolien auf der Rolle, in weiß, gelb und rot - für vorn, seitlich und hinten.
Die kosten Peanuts, sind schnell angebracht, und haben eine gute Wirkung.

Es gibt fertige Beleuchtungssätze, mit Magnetfuß, für unter 50.-€.

Es gibt Warntafeln als Magnetfolie, die schmeiß ich aufs Schild der Seilwinde, und Magnetbeleuchtung dazu.
Das mach ich nicht weil ich ein gesetzestreuer Bürger bin, und auch nicht weil ich bunte Sachen mag.

Nein, da die Winde die Rückstrahler und Beleuchtung des Schleppers verdeckt werden die Warntafeln und Magnetbeleuchtung zu meiner Lebensversicherung, da ich einen Plantagenschlepper ohne Kabine fahre....


So wie @Langholzbauer schreibt ist an trüben Tagen oder bei wechselnden Lichtverhältnissen das Fahren mit Licht und/oder mit Arbeitsscheinwerfern durchaus vorteilhaft, sofern niemand geblendet wird.

Der Gegenverkehr erkennt die Situation früher, und kann dementsprechend reagieren, dann kommen beide Seiten zügiger voran.

Warum fahren Motorräder tagsüber mit Licht?
Warum haben Neuwagen seit etlichen Jahren LED-Tagfahrlicht?

Weils besser für die EIGENE Sicherheit ist.

Das muss auch ins Hirn der Schlepper Fahrer!

Man sieht schon mehrheitlich korrekt beleuchtete LoF Fahrzeuge auf den Straßen, aber leider sind in diesem Bereich immer noch zu viele Gehirnamputierte unterwegs.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon Ronnie » Sa Mai 10, 2025 7:24

Nüüü,

mal ganz ruhig, sonst platzt du noch ;-)

Es gibt in der Bucht Reflektorfolien auf der Rolle, in weiß, gelb und rot - für vorn, seitlich und hinten.
Die kosten Peanuts, sind schnell angebracht, und haben eine gute Wirkung. Halten von 12:00 bis mittag

Es gibt fertige Beleuchtungssätze, mit Magnetfuß, für unter 50.-€. Nicht zugelassen, müssen fest montiert sein



Und damals war eben Bilux das Maß der dinge, 6V, kannst damit keine Ufo`s zum Landen anlocken, aber es reicht aus.

Guddie Ronnie
Vorwärts immer, Rückwärts nimmer
Deutschland wehre dich, ansonsten bist du verloren!
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon schdoggi » Sa Mai 10, 2025 9:01

Zum Thema Arbeitscheinwerfer und Beleuchtung im Straßenverkehr:
Das Problem beginnt bei einem Unfall! Wer Schuld hat ist völlig egal, wenn die Versicherung feststellt, dass was nicht konform war, ist doch schnell ma ein Acker/Haus weg. Auch wenn die Höhe gedeckelt sein soll, wird das kein Spaziergang.
Und die Schlaflosen Nächte.
Alles wegen vielleicht einmalig 100 € und evtl für 5 Minuten absteigen.

Ich wiederhole mich:
"...wenn ihr von der Polizei erwischt werdet, die ~150 € Strafe zahlt ihr gerne. Bei einem Unfall -egal wer Schuld hat- wird die Versicherung -auch die eigene- einen Gutachter einsetzen. Der wird feststellen, dass die Anforderungen nicht eingehalten wurden, wird es für euch sehr schnell sehr teuer..."

@brotbeil: bei welcher Summe ist der "Eigenanteil" bei Versicherungsschaden gedeckelt? Wer sagt das? -Stammtisch?

Und zu:
Nie ohne Führerschein, nie ohne Zulassung... -wenn nicht konform, keine Betriebserlaubnis, damit keine Zulassung.

Ich hatte das auch überhaupt nicht auf dem Schirm, dass der "Schuh" vom Stehendspalter geschützt werden muss. Ich werde mir einen Steckbaren Schutz einfallen lassen.
Der Hinweis von @Zog88 und @240236 mit der Warnbake und Warntafelsatz mit Beleuchtung finde ich super und werde ich investieren und anbringen. Danke dafür.

Ich verdiene mein Geld auf der Arbeit und habe keinen lof Betrieb, mach bisschen Brennholz für Eigenbedarf. Aber ich versuche mich an die Vorgaben zu halten, auch wenn manchmal im privaten Bereich die Vorschriften lockerer sind, bemühe ich mich an den gewerblichen Vorschriften zu halten. Soweit mir bekannt ist.

Ich war der Meinung, dass ich beim Stehendspalter die Beleuchtung vom Schlepper nicht verdeckt ist und brauche alles nicht. Ich bin zufällig über diese Broschüre im link oben gestolpert und sehe viele, die ohne fahren. Jetzt bin ich schlauer und werde nachrüsten.

Auch ist mein Schlepper genau so wie der 5,7 Tonnen Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zugelassen und ich bezahle Steuern für das komplette Gespann. Gehe alle zwei Jahre -auch mit Anhänger- zur HU. Einfach um bei einer Kontrolle Ruhe zu haben und bei einem Unfall die best möglichen Vorgaben eingehalten zu haben.

Es schläft sich ruhiger.

Grüße Schdoggi
Viele Grüße aus Unterfranken
Schdoggi
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon langer711 » Sa Mai 10, 2025 10:51

Wenn man in der Dunkelheit den Feldeinsatz mit sehr guter Arbeitsbeleuchtung beendet, sollte man erstmal das ganze Licht ausschalten.
Dann gewöhnt sich das Auge an die Dunkelheit und plötzlich wird auch die Straßenbeleuchtung wieder ausreichen.
:D
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon DST » Sa Mai 10, 2025 10:56

Ronnie hat geschrieben:Nüüü,

mal ganz ruhig, sonst platzt du noch ;-)

Es gibt in der Bucht Reflektorfolien auf der Rolle, in weiß, gelb und rot - für vorn, seitlich und hinten.
Die kosten Peanuts, sind schnell angebracht, und haben eine gute Wirkung. Halten von 12:00 bis mittag

Es gibt fertige Beleuchtungssätze, mit Magnetfuß, für unter 50.-€. Nicht zugelassen, müssen fest montiert sein



Und damals war eben Bilux das Maß der dinge, 6V, kannst damit keine Ufo`s zum Landen anlocken, aber es reicht aus.

Guddie Ronnie


Die ewig gestrigen finden immer Ausreden warum etwas nicht funktionieren kann.... :roll:


Aufkleber sind wie Farbe, wo keine Bodenberührung oder Feindberührung geschieht hält an meinen Maschinen beides viele Jahre.

Ob die funktionierende Beleuchtung fest oder mit Magnet angebracht ist ändert nichts am Licht.
Gar keine Beleuchtung ist hingegen grob fahrlässig.

Und ob 6V / 12V oder 24V spielt keine Rolle mehr wenn vom Scheinwerferspiegel nach 50 Jahren die Reflektorschicht abgebröselt ist.

Im Un-Fall geht es um die Schuldfrage,
mangelnde Beleuchtung ist ein gefundenes Fressen für Polizei, Gutachter und Versicherungen.

Dabei geht es nicht nur um den Schaden des Gegners sondern auch um eigenen materiellen
Schaden und auch um eigene Genesungskosten.

Fahrlässigkeit heißt Teilschuld.

Wird ein Unfall vermieden interessiert es keine Sau ob die Beleuchtung nur Magnetfuß hat, ob die Warntafeln in der richtigen Größe und im richtigen Winkel stehen, oder ob Reflektorfolien zerkratzt sind.
ALLES war seinen geringen Anschaffungspreis wert.

Bei Usern die den Sinn und Zweck von so einfachen und günstigen Warnmaterialien anzweifeln kann ich nur mit dem Kopf schütteln :regen:
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Beitragvon langholzbauer » Sa Mai 10, 2025 12:12

So sehe ich das auch.
Und wenn mit oder ohne gute Kenntlichmachung und korrekter Abdeckung trotzdem ein Fahrzeug auffährt, dann macht es einen großen Unterschied, in welcher Höhe sich die( Werkzeuge der) Geräte befinden.
Da ist z.B. die Seilwinden oder der Holzspalter auf 20 cm Bodenfreiheit deutlich ungefährlicher, als voll ausgehoben.
Vom klassischen Ballenspieß in der Tierhaltung sollten wir lieber nicht erst anfangen! :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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