Lieber Herr Gerdsen, Sie sind doch viel zu klug um nicht den Kern meiner Aussage zu verstehen. Um Renten zu bekommen, muss der Altenteiler verpachten, damit kann weder er noch seine Erben während dieser Zeit die Flächen verkaufen. Wenn das keine Verfügung über Vermögen ist dann weiss ich nicht mehr wie Sie denken.
Auf den zweiten Teil meiner Ausführungen sind Sie aus gutem Grunde, ich verstehe das schon, wohlweislich nicht eingegangen.