Nach meinem Empfinden ist auch das Ausbringen von gewerblichem BGA-Substrat eine der Landwirtschaft dienende Tätigkeit. Sonst dürften z.B. Carbokalk-Haufen nur an öffentlichen Straßen abgesetzt werden. Und auch nicht von einem gewerblichen Lohnunternehmer übers Feldwegnetz auf die Äcker werden.
Ich denke, dass innerörtliche "Landwirtschaft frei" Straßen genauso einzuordnen sidn wie "Landwirtschaft frei"-Feldwege. Im geschilderten Fall mit landwirtschaftlichem Mist scheint die Lage ja noch klarer. Die Frage ist nun: Wenn da die folgenden Fuhren über einen Umweg ausgebracht werden mußten aufgrund einer falschen Behauptung eines Sheriffs... wer kommt für die (wahrscheinlich erheblichen) Mehrlosten auf?
Nach eigenen leidigen Erfahrungen kann man sich diesbezüglich vermutlich nichtmal auf die Einschätzung eines Anwalts verlassen. Viele der Anwälte sind nur an einem möglichst hohen Streitwert interessiert und ergreifen absichtlich wenig erfolgversprechende Maßnahmen, um die Sache für sich gewinnbringend in die Länge zu ziehen.
