Nun das Problem. Ein Lu hat im Auftrag eines Landwirts mit seinem Streuer Mist ausgebracht.
Der Streuer wird auch für Substratausbringung einer BG genutzt und hat deswegen ein schwarzes Kennzeichen. Die Polizei hat ihn während des Mistausbringens auf der Straße gestoppt und ein Verfahren in Gang gesetzt weil es, nach deren Ansicht, keine LDW-Fahrt war, sondern eben gewerblich.
Ist noch offen, wie die Sache ausgeht. Aber wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt, dann sind in Zukunft kilometerlange Umwege fällig.
Hat jemand dazu Erfahrungen gesammelt ?
