Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage an Käufer von landwirtschaftsbetrieb Fläche als Nicht-Landwirt, denen es ähnlich erging wie mir jetzt.
Ich habe mit meinen Kindern nach Jahren der Suche endlich einen Hof gefunden, welcher genau die richtige Größe für unser Vorhaben hat. Kleine Scheune und 2ha Land, davon 1,4 ha landwirtschaftliche Wiese welche noch bis 2020 an die hiesige Agraggenossenschaft verpachtet ist.
Nach dem Auslaufen des Vertrages, wollen wir die Fläche selbst als Weideland für 2 Pferde nutzen.
Jetzt kommt das Landratsamt um die Ecke, dass wegen der Größe der Fläche und weil ich kein Landwirt bin, das Vorkaufsrecht greift.
Bei „Enteignung“ wird so ein Hof nebst Scheune sinnlos, was doch nicht im Sinne des Amtes sein kann.
Unser Notar hat nicht darauf hingewiesen. Er meinte nur bei Unterzeichnung, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
Nun meine Frage, wie ich meine Stellungnahme formulieren soll. Hat hier jemand Erfahrung damit bzw. ist jemand da der trotz dass er noch kein nebenerwerblicher Landwirt ist, „sein“ Land behalten durfte?
Danke Euch schon im Vorraus, für konstruktive Antworten!

