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Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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26 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon LKel » Sa Dez 22, 2018 6:58

Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage an Käufer von landwirtschaftsbetrieb Fläche als Nicht-Landwirt, denen es ähnlich erging wie mir jetzt.

Ich habe mit meinen Kindern nach Jahren der Suche endlich einen Hof gefunden, welcher genau die richtige Größe für unser Vorhaben hat. Kleine Scheune und 2ha Land, davon 1,4 ha landwirtschaftliche Wiese welche noch bis 2020 an die hiesige Agraggenossenschaft verpachtet ist.
Nach dem Auslaufen des Vertrages, wollen wir die Fläche selbst als Weideland für 2 Pferde nutzen.
Jetzt kommt das Landratsamt um die Ecke, dass wegen der Größe der Fläche und weil ich kein Landwirt bin, das Vorkaufsrecht greift.
Bei „Enteignung“ wird so ein Hof nebst Scheune sinnlos, was doch nicht im Sinne des Amtes sein kann.
Unser Notar hat nicht darauf hingewiesen. Er meinte nur bei Unterzeichnung, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.

Nun meine Frage, wie ich meine Stellungnahme formulieren soll. Hat hier jemand Erfahrung damit bzw. ist jemand da der trotz dass er noch kein nebenerwerblicher Landwirt ist, „sein“ Land behalten durfte?

Danke Euch schon im Vorraus, für konstruktive Antworten!
LKel
 
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon stamo » Sa Dez 22, 2018 10:51

LKel hat geschrieben:
Unser Notar hat nicht darauf hingewiesen. Er meinte nur bei Unterzeichnung, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.

Damit hat er doch auf bestehende Vorkaufsrechte hingewiesen?!? Es steht so sehr wahrscheinlich auch im Kaufvertrag.

Eigentlich rate ich nicht so schnell wie die anderen hier zu Steuerberater und Anwalt, da es hier aber um sehr viel Geld geht und deine Chancen sehr schlecht stehen...

Eine Idee wäre z.B. der Kauf unter Auflagen. Du verpflichtet dich für z.B. 10 Jahre an einen Landwirt zu verpachten. Dann ist die Fläche schon mal deins und du musst warten oder dich mit dem Landwirt einigen.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon King Kong » Sa Dez 22, 2018 11:07

Nu ist die Frage, gehören die 2 HA zur Hofstelle oder nur die 6000qm?

Auch kann man die restlichen 1,4 Ha teilen 4x2500qm und 2x2000qm, muss natürlich neu eingemessen werden, was Geld kostet,
und die Parzellen bis 2020 käuflich erwerben.
Oh sorry ich habe es falsch verstanden. :klee:
Zuletzt geändert von King Kong am Sa Dez 22, 2018 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
King Kong
 
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon grün&eckig » Sa Dez 22, 2018 11:12

Hallo,
Soweit ich weis, hat eine Gemeinde oder LK immer Vorkaufsrecht. Kein Problem, wenn darauf verzichtet wird. Das hätte doch der Notar abklären müssen? Die Bescheinigung, das die Gemeinde darauf verzichtet, kostete bei uns 5-10 €.
Gruss
grün&eckig
 
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon anhilde » Sa Dez 22, 2018 12:55

Liegt der Hof im Aussenbereich? Darf sowas überhaupt für nicht landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden? Ich dachte bisher, sowas ist eh nur Zweckgebunden nutzbar. Das die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, ist doch bei jeder Immobilie so.

Viele Grüße,

André
anhilde
 
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon Fassi » Sa Dez 22, 2018 13:21

Hier geht es nicht um die Gemeinde, sondern um das Grundstücksverkehrsgesetz. Darin soll eine ungerechte Landverteilung verhindert werden und Landwirte haben ein Vorkaufsrecht. Bei Ausübung muss allerdings in den kompletten Vertrag eingestiegen werden und der Interessent käuft auch das Haus mit, außer es gibt zwei Verträge, einen über die Hofstelle und einen über die anderen Grundstücke. Es muss als also der aktuelle Bewirtschafter Bedarf angemeldet haben, sonst würde es durchgehen.

Wir hatten vor ein paar Jahren nen ähnlichen Fall im Dorf mit einem Milchschafbetrieb im Aufbau und einem Mukuhalter im Nebenerwerb mit Interesse an deren Flächen. Die haben dann ein Betriebskonzept mit Wirtschaftlichkeitsberechnung eingereicht und darauf hin wurde das Vorkaufsrecht vom Land abgelehnt. Mit reinem Hobby hat man eher wenig Chancen. Ich würde da auch zum Anwalt raten, alleine schon wegen evtl. Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Notar und Prüfung, ob die Mindestfläche für das Grundstücksverkehrsgesetz vorliegt. Die ist Länderspezifisch, und liegt zwischen, vereinfacht gesagt, 0,5 und 2ha.

Gruß
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon T5060 » Sa Dez 22, 2018 13:32

Das ist die Arbeit eines Juristen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon LKel » So Dez 23, 2018 3:23

Danke für jeden Eurer Kommentare!
Das Flurstück nebst Hof ist quasi aus einem Guss und der „Interessent“ müsste quasi in den bestehenden Notarvertrag eintreten. Für 1,5ha Wiese müsste er über meinem Kaufpreis liegen und doppelte Notargebühren einkalkulieren. Das scheint mir eher unwahrscheinlich aber ausgeschlossen wäre es nicht.
Bei meinem Notartermin wurde nur auf meine Nachfrage erläutert, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat und dies nur, wenn öffentliches Interesse besteht. (Hochwassergebiete, Straßenbau,...) Der Notar meinte noch, dass dies in meinem Fall bzgl. der Lage des Hofes sehr unwahrscheinlich wäre. Von Landratsamt und diesem Gesetzt habe ich vor dem Schreiben gestern nie etwas gehört. Man kauft ja auch nicht alle Tage solch ein Objekt...
Ich werde wohl wirklich einen Anwalt zu Rate ziehen müssen, um abzuklären, wie ich meine Stellungnahme am geschicktesten formuliere. Wenn das überhaupt Einfluss hat.

Mir ging es mit meiner Frage hier darum, Leute zu finden die explizit mit dem Landratsamt Mittelsachsen Erfahrungen haben.
Und Kauf unter Auflagen kommt nicht in Frage, weil wir natürlich die Wiese selbst nutzen möchten, wenn der Pachtvertrag 2020 ausläuft. Deshalb haben wir uns ja für den Hof entschieden.
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon stamo » So Dez 23, 2018 9:18

Er steigt zu deinen Bedingungen in den Vertrag ein. Er muss dich nicht überbieten.
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon CarpeDiem » So Dez 23, 2018 9:30

Bevor hier irgendwelche Stellungnahmen abgefeuert werden, wäre doch einmal zu klären, nach welcher Vorschrift hier denn die Verwaltung die Untersagungsverfügung entweder bereits erlassen, oder aber in Aussicht gestellt hat.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass in diesen neuen Bundesländern, solche Siedlungs- und Verwertungsgesellschaften bestehen, die es teilweise im Westen ja auch gibt. Diese können, so mein Wissen, zu den gleichen Bedingungen in den Vertrag eintreten und die Obliegenheit dann später an einen anderen Interessenten weiter veräussern. In diesem Fall hat der TE wohl schlechte Karten, wenn er kein privilegierter Lw ist.

Die Notare haben hüben wie drüben von diesen, oft recht komplizierten Dingen, wenig Ahnung, da muss man diese in Schutz nehmen.
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon DST » So Dez 23, 2018 10:25

Ist der Kaufvertrag schon rechtsgültig unterschrieben?

Also hier in Bayern werden solche Vorkaufsrechte im Vorfeld vom Notar geklärt.

Sind die Hofstelle und Landw. Fläche in einem Notarvertrag zusammengefasst, so bezieht sich das Vorkaufsrecht auf diesen kompletten Vertrag.
Einzelne Flächen können nicht herausgenommen werden.

Entweder bekommst du alles oder nichts.

Rechtsanwalt sind sinnlose Kosten.
Das Vorkaufsrecht hat der Notar zu klären, da gibt es festgelegte Kostensätze.

Vorkaufsrechte, Nießbrauch, Grundschulden löschen, usw, hab ich schon einige Male durch,
Kostet alles im zweistelligen €- Bereich beim Notar.

Der Rechtsanwalt will 150€ pro Stunde!

Solche Vorkaufsrechte werden hie und da von den Kommunen schon mal wahrgenommen, aber dann sind die Grundstücke an neuralgischen Stellen, zwecks Straßenbau, Dorferneuerung, Erschließung und dgl.
Evtl. noch wenns ein NPD oder Hells - Angels Vereinsheim werden sollte,
ansonsten haben die Kommunen doch Chronischen Geldmangel und binden sich keine, für Sie nutzlose, Hofstelle ans Bein.

Ruhe bewahren und die Feiertage genießen.
Das ganze wird sich erst um neuen Jahr aufklären.


Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon DST » So Dez 23, 2018 10:31

CarpeDiem hat geschrieben:.....
Die Notare haben hüben wie drüben von diesen, oft recht komplizierten Dingen, wenig Ahnung, da muss man diese in Schutz nehmen.


Sorry, aber wenn ein Örtlicher Notar von den rechtlichen Regelungen bei einem Grundstücksverkauf keine Ahnung hat - Wer dann??
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon Fassi » So Dez 23, 2018 11:00

DST hat geschrieben:

Also hier in Bayern werden solche Vorkaufsrechte im Vorfeld vom Notar geklärt.


Auch in Bayern muss der Notar nach Unterschrift den Kaufvertrag dem Landwirtschaftsamt anzeigen. Und auch in Bayern klärt dieses dann, ob der Käufer Landwirt ist und wenn nicht, ob ein Landwirt Kaufinteresse hat. Kein Notar prüft das im Vorfeld, der ruft maximal die Gemeinde und den Landkreis, aber nicht alle Landwirte der Gemarkungen/Gemeinde. Ist er gut, weist er den Käufer im Vorfeld evtl. darauf hin und der kann sich selbst vor Unterschrift drum kümmern. Die meisten Notar jedoch haben vom Grundstücksverkehrsgesetz keine Ahnung und vergessen das bzw. weisen da auch gar nicht drauf hin. Da herrscht auch gerne der Irrglaube wie hier, dass es nur das Vorkaufsrecht der Gemeinden und Landkreise gibt. Unser Amt führt im Jahr zwischen 10 und 20 Prozesse rund um dieses Thema, das Gesetz greift nämlich auch bei manchen Erbangelegenheiten.

DST hat geschrieben:[
Sorry, aber wenn ein Örtlicher Notar von den rechtlichen Regelungen bei einem Grundstücksverkauf keine Ahnung hat - Wer dann??


Mein Vater und Bruder haben etwa 15 Jahre als Makler gearbeitet, die können Bücher schreiben, über die Böcke, die manche Notare schießen. Inkl. rechtlicher Fehler, denn nicht jeder Kanzlei guckt der Chef vor dem Unterschriftstermin in den Kaufvertrag.

Gruß
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon CarpeDiem » So Dez 23, 2018 11:29

DST hat geschrieben:Also hier in Bayern werden solche Vorkaufsrechte im Vorfeld vom Notar geklärt.

Hier muss man anmerken, dass du grundsätzlich von der komplexen Materie Grundstücksverkehrsgesetz nicht besonders durchdrungen zu sein scheinst. Mit dem Vorkaufsrecht der Gemeinden bist du auf der völlig falschen Fährte, denn dieses besteht bei allen Verkäufen, auch von nicht landwirtschaftlichen Grundstücken.

Wie gesagt ist die Duchführung dieses Grundstücksverkehrsgesetzes nicht bundeseinheitlich geregelt. Es gibt den Fall des direkten Eintritts in den abgeschlossenen Kaufvertrag von diesen Siedlungsgesellschaften, oder aber lediglich die Untersagungsverfügung in einem ersten Schritt.
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Re: Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht Sachsen

Beitragvon DST » So Dez 23, 2018 11:50

Fassi hat geschrieben:
DST hat geschrieben:

Also hier in Bayern werden solche Vorkaufsrechte im Vorfeld vom Notar geklärt.


Auch in Bayern muss der Notar nach Unterschrift den Kaufvertrag dem Landwirtschaftsamt anzeigen. Und auch in Bayern klärt dieses dann, ob der Käufer Landwirt ist und wenn nicht, ob ein Landwirt Kaufinteresse hat. Kein Notar prüft das im Vorfeld, der ruft maximal die Gemeinde und den Landkreis, aber nicht alle Landwirte der Gemarkungen/Gemeinde. Ist er gut, weist er den Käufer im Vorfeld evtl. darauf hin und der kann sich selbst vor Unterschrift drum kümmern. Die meisten Notar jedoch haben vom Grundstücksverkehrsgesetz keine Ahnung und vergessen das bzw. weisen da auch gar nicht drauf hin. Da herrscht auch gerne der Irrglaube wie hier, dass es nur das Vorkaufsrecht der Gemeinden und Landkreise gibt. Unser Amt führt im Jahr zwischen 10 und 20 Prozesse rund um dieses Thema, das Gesetz greift nämlich auch bei manchen Erbangelegenheiten.

DST hat geschrieben:[
Sorry, aber wenn ein Örtlicher Notar von den rechtlichen Regelungen bei einem Grundstücksverkauf keine Ahnung hat - Wer dann??


Mein Vater und Bruder haben etwa 15 Jahre als Makler gearbeitet, die können Bücher schreiben, über die Böcke, die manche Notare schießen. Inkl. rechtlicher Fehler, denn nicht jeder Kanzlei guckt der Chef vor dem Unterschriftstermin in den Kaufvertrag.

Gruß


Der TE schreibt von Landratsamt, das macht m.E. der Notar.

Du schreibst Landwirtschaftsamt.
Das leuchtet mir ein.
Sind aber zwei Paar Schuhe, mit völlig unterschiedlichen Hintergründen.

Ob dies auch bei einer Hofstelle mit direkt angrenzendem Grünland greift ( die Hofstelle ist der Hauptgrund des Kaufvertrages)?

Aufgrund welcher rechtlichen Basis ist es möglich das jeglicher Landwirt Vorkaufsrecht auf eine,
im ldw Sinne, nicht mehr existenten Hofstelle bekommt?

Und ein interessierter Landwirt müßte dann auch den ganzen Kaufvertrag erfüllen und nicht nur Rosinen picken.

Bei Verkauf einer rein Landwirtschaftlichen Nutzfläche an nicht Landwirte - Ok.

Aber bei nem Anwesen mit angrenzender Wiese?

Wie groß darf ein privater Garten maximal sein damit dieser nicht die Landwirtschaftliche Ertragsfläche schwächt?

Ist mir alles etwas suspekt.
Hättewärewenn....



Zum Notar:
Wenn der keine Ahnung von Grundstücksverkäufen hat war meine Frage:

Wer dann?

Der Makler?

Das meinst nicht ernsthaft, oder?

Gruß Daniel
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