beihei hat geschrieben:Hallo Leute ,
hol das Thema nochmal hoch .
Wenn ich auf die Idee komme an meinem PKW- Anhänger selbstkonstruierte Laubgitteraufsätze zu montieren, hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Zulassung? Muß es vom TÜV abgenommen werden und in die Papiere eingetragen werden?
Danke und Gruß
Bei meinem Hänger sind Werksseitig 35cm + 65cm Bordwände drauf, plus Spriegel und Abdeckplane,
die Eckrungen für die 65cm Aufsätze sind gesteckt und mit einer M6 Schraube gesichert.
Davon ist nichts eingetragen.
Aber die Fahrzeughöhe ist mit 1821mm eingetragen, das ist die tatsächliche Endhöhe mitte Spriegel.
Ob die Laubgitteraufsätze Eigenbau oder vom Hersteller sind, ist vermutlich nicht das große Thema, aber die Abmaße des "Fahrzeugs" werden dadurch maßgeblich verändert, diese veränderten Abmaße müßten eigentlich in den Fahrzeugpapieren geändert werden.
Die Frage ist ob das jemals kontrolliert wird?
Wenn ich Samstags auf der Kompostieranlage die ganzen "Europaletten auf Rädern" sehe, mit Habgierbrettern aus OSB oder rauhen Fichtenbrettern drauf, da ist mit Sicherheit nix eingetragen
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann am Besten beim Hersteller des Anhängers nachfragen wie das Thema Werksseitig behandelt wird. Die kennen die Regeln am Besten.
Gruß Daniel