angeblich wollte ja Seehofer für eine Aufweichung der Vorschriften im Bundesrat sorgen. Da hört man nichts mehr davon.
Die Gesundheitsämter in Bayern haben jetzt jedenfalls ein Meldeformular ins Netz gestellt, mit dem alle Vermieter mit Mehrfamilienhäusern den Status zur Warmwassererwärmung anzeigen müssen. Ganz so nebenbei wird auf erhebliche Bußgelder hingewiesen, wenn man seiner Meldepflicht nicht nachkommt.
Die Firma Bru..../Metr...., die in meinem Haus die Verdampferröhrchen abliest und auswertet, hat mir jetzt ein Angebot zur Legionellentestung geschickt. Wenn ich nur 3 Proben (am Boiler-Vorlauf und -Rücklauf, und an einer Zapfstelle) untersuchen lasse, kommt mich die Aktion auf über 200 Euro netto. Die Meldung ans Gesundheitsamt kostet noch extra (12,60 Euro netto). Da hab ich schon was Günstigeres gefunden. Wer "Legionellen Labor" unter Google eingibt, findet einige gute Angebote. Die Preise, die auf den Seiten der Labore genannt werden, sind für mich bis zu 25% günstiger.
Wir werden wohl nicht darum herumkommen, diese Legionellentestung machen zu lassen.
Und noch ein Tip: Falls Absperrhähne am Warmwasser-Vorlauf und am Warmwasserrücklauf mit einem kleinen Auslasshahn eingebaut sind, so kann man den Auslasshahn gegen einen ablammbaren Probemahmehahn austauschen. Dann muss der Wasserinstallateur nicht die Leitung aufschneiden, ein T-Stück und einen Probenahmehahn einsetzen. Kosten ca. 200 Euro pro Heizungsanlage, die NICHT auf den Mieter umgelegt werden können.
Stimmt: 2. Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung mit Inkraftreten zum 1. Nov. 2012.
-Wesentliche Änderungen: - Konkretisierung des Begriffs gewerbliche Nutzung = darunter ist jede Art der Vermietung zu vestehen - in reinen Mietshäusern verlängert sich die Frist zur Testung bis zum 31.12.2013 (Vorsicht: gegen Ende des Jahres wird es sehr eng mit Terminen werden und die Labore, die noch Kapazitäten haben, können die Preise sehr rentabel gestalten) - Mitteilungspflicht ans Gesundheitsamt nur noch bei erhöhten Legionellenwerten - Meldepflicht für Warmwasserversorgungsanlagen entfällt (die wissen sowieso, wer eine Zentrale Wasserversorgung hat) - Wiederholungspflicht alle 3 Jahre (das heisst die Labore haben ein Jahr lang voll zu tun, dann ist wieder 2 Jahre Pause, und dann geht der Run wieder los) - andere Abgeber von Warmwasser, wie Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Sportvereine (ja auch die, weil die nicht nur von Mitgliedern genutzt werden, denkt mal an Spiele mit anderen Mannschaften) oder Fitnessclubs, Hotels, Pensionen, private Zimmervermieter, Vermieter von Ferienwohnungen müssen weiterhin jährlich testen und es verlängert sich auch die Erstbeprobungsfrist nicht! - Aufbewahrungspflicht der Testergebnisse für 10 Jahre - weiterhin Pflicht zur Information der Mieter (mündlich oder per Aushang)
Das waren die wichtigsten Neuerungen.
Noch mal ein Tip: Wer sicher gehen will, dass er wegen erhöhter Werte nicht einen vom Gesundheitsamt beaufsichtigten Sanierungsplan durchziehen muss, sollte vorher eine orientierende Messung im Rahmen einer Eigenkontrolle machen. Gute Labore bieten so was an - das ist eben formal dann KEINE Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung. Und wer schlau ist, heizt vor der Probennahme sein Wasser auf deutlich über 60 Grad auf und spült die Rohre bis zu den Zapfstellen- mit kanllkeißem Wasser guit durch. Und wenn der Installateur schon mal im Haus ist wegen der Probennahmehähne: Absperrventile für die wenig gebrauchten Leitungen reinmachen lassen und zwar an so einer Stelle, wo immer Wasser durchfließt (keine toten Stränge). Bitte auch an die Warmwasserleitung in den Waschkeller denken. Da wird meist nur 1 x pro Woche ein wenig Warmwasser entnommen, und dann steht das handwarme Wasser wieder lange, Legionellen vermehren sich und das fürht zur Rückverkeimung.