Hallo
ab 1.11.2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Basierend auf einer EU-Richtlinie müssen in allen Gebäuden mit vermieteten Wohnung und mit zentraler Warmwasserbereitungsanlage amtliche Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ein Warmwasserspeicher oder ein Boiler mit mehr als 400 l installiert ist, und/oder in den Warmwasserleitungen mehr als 3 Liter Warmwasser sind (Vor- und Rücklauf der Zirkulationsleitung zusammen). Letztendlich sind ALLE Vermieter davon betroffen, denn es genügen schon 5 m 1 Zoll-Rohr oder 15 m 1/2 Zoll Rohr mit Warmwasser im Gebäude, damit man von der Prüfpflicht betroffen ist.
Im Endeffekt sind fast alle Häuser mit Mietswohnungen von der Prüfpflicht betroffen (Ausnahme Boiler in der Wohnung an den Zapfpunkten oder Etagenheizung mit Durchlauferhitzer) Leider ist das sog. Warmwassermodul am Solarspeicher nicht ausreichend, damit man um die Prüfpflicht rumkommt)
Die Prüfung erfolgt am Warmwasserbehälter am Austritt des Warmwassers, also am Vorlauf, dann am Rücklauf und zusätzlich am entferntesten Zapfpunkt JEDER Steigleitung. Die Probennahme muss durch einen zertifizierten Probennehmer erfolgen. Dies ist meist ein Mitarbeiter des Trinkwasserlabors oder ein Wasserwart/geschulter und zertifizierter Installateur.
Da die meisten Mietshäuser keine Probennahmehähne installiert haben (da müssen Abflammhähne installiert sein), müssen bis November 2012 in den meisten Häusern diese Installationen erfolgen. Meist wird von den Handwerkern angeboten, dass ein T-Stück mit Abflammhahn in die Leitungen eingebaut wird. Abflammhähne kosten bis zu 140 Euro + MwSt in Edelstahlausführung. Die güstigsten Abflammhähne aus Messing hab ich bei BEULCO gesehen (ca. 21,- Euro). Ein Wasserwart hat mir den Tip gegeben, dass man den Abflammhahn ans Absperrventil anbauen könnte (Anstelle des kleinen Ablasshahns).
Noch eines: Niemand kann sich drücken und still verhalten. Den Aufsichtsbehörden sind seit der letzten Volkszählung ALLE Vermieter bekannt und auch ob sie eine Zentralheizung im Haus haben. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, kann mit Zwangsgeldern bis zu 25000 Euro belegt werden. Jeder muss innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung eine Bestandsmeldung ans Gesundheitsamt schicken, damit die Daten abgeglichen werden können. Formulare sind schon bei einzelnen Gesundheitsämtern auf deren Homepage runterzuladen.
Soweit die Fakten:
Jetzt meine Frage: Wie handhabt Ihr das? Ist es empfehlenswert, bis kurz vor Ablauf der Frist mit der Beprobung zu warten? Gibt es schon Erkenntnisse, wie die Verordnung in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird und wie es die Gesundheitsänter handhaben?
Gruß
MwM