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Legionellentestung in allen Mietshäusern

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Okt 28, 2011 9:17

Hallo

ab 1.11.2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Basierend auf einer EU-Richtlinie müssen in allen Gebäuden mit vermieteten Wohnung und mit zentraler Warmwasserbereitungsanlage amtliche Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ein Warmwasserspeicher oder ein Boiler mit mehr als 400 l installiert ist, und/oder in den Warmwasserleitungen mehr als 3 Liter Warmwasser sind (Vor- und Rücklauf der Zirkulationsleitung zusammen). Letztendlich sind ALLE Vermieter davon betroffen, denn es genügen schon 5 m 1 Zoll-Rohr oder 15 m 1/2 Zoll Rohr mit Warmwasser im Gebäude, damit man von der Prüfpflicht betroffen ist.
Im Endeffekt sind fast alle Häuser mit Mietswohnungen von der Prüfpflicht betroffen (Ausnahme Boiler in der Wohnung an den Zapfpunkten oder Etagenheizung mit Durchlauferhitzer) Leider ist das sog. Warmwassermodul am Solarspeicher nicht ausreichend, damit man um die Prüfpflicht rumkommt)


Die Prüfung erfolgt am Warmwasserbehälter am Austritt des Warmwassers, also am Vorlauf, dann am Rücklauf und zusätzlich am entferntesten Zapfpunkt JEDER Steigleitung. Die Probennahme muss durch einen zertifizierten Probennehmer erfolgen. Dies ist meist ein Mitarbeiter des Trinkwasserlabors oder ein Wasserwart/geschulter und zertifizierter Installateur.

Da die meisten Mietshäuser keine Probennahmehähne installiert haben (da müssen Abflammhähne installiert sein), müssen bis November 2012 in den meisten Häusern diese Installationen erfolgen. Meist wird von den Handwerkern angeboten, dass ein T-Stück mit Abflammhahn in die Leitungen eingebaut wird. Abflammhähne kosten bis zu 140 Euro + MwSt in Edelstahlausführung. Die güstigsten Abflammhähne aus Messing hab ich bei BEULCO gesehen (ca. 21,- Euro). Ein Wasserwart hat mir den Tip gegeben, dass man den Abflammhahn ans Absperrventil anbauen könnte (Anstelle des kleinen Ablasshahns).


Noch eines: Niemand kann sich drücken und still verhalten. Den Aufsichtsbehörden sind seit der letzten Volkszählung ALLE Vermieter bekannt und auch ob sie eine Zentralheizung im Haus haben. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, kann mit Zwangsgeldern bis zu 25000 Euro belegt werden. Jeder muss innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung eine Bestandsmeldung ans Gesundheitsamt schicken, damit die Daten abgeglichen werden können. Formulare sind schon bei einzelnen Gesundheitsämtern auf deren Homepage runterzuladen.


Soweit die Fakten:
Jetzt meine Frage: Wie handhabt Ihr das? Ist es empfehlenswert, bis kurz vor Ablauf der Frist mit der Beprobung zu warten? Gibt es schon Erkenntnisse, wie die Verordnung in den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird und wie es die Gesundheitsänter handhaben?

Gruß
MwM
meyer wie mueller
 
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon meyer wie mueller » Fr Okt 28, 2011 11:54

Hallo

gerade gelesen: Im Arbeitsblatt W551 der DVGW werden als Kleinanlagen Wassererwärmungsanlagen in 1- und 2-Familienhäusern unabhängig von der Speichergröße definiert. Somit brauchen in vermieteten 1- und 2-Familienhäusern KEINE Legionellenuntersuchungen gemacht werden.
Da bin ich gerade noch davongekommen. Mein Mieter wäre mir mit dem A.... ins Gesicht gesprungen, wenn ich 3 Abflammhähne und 3 Legionellenuntersuchungen auf die Nebenkosten umgelegt hätte (Summe ca. 600 Euro) , auch wenn dies vom Gesetz so vorgesehen ist.

Gruß
MwM
meyer wie mueller
 
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Manfred » Sa Okt 29, 2011 16:38

Das scheint falscher Alarm zu sein.
http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/legionellen/

Der Schlüssel steckt in §3 Abs. 2 e) der Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom Mai 2011.

Demnach trifft die Reglung nur auf gewerblich oder öffentlich Tätige zu.
Vermietung von Wohnungen an Privatleute ist keine öffentliche Tätigkeit.
Der Betrieb eines Kindergartens oder einer Schule wäre eine.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon meyer wie mueller » So Okt 30, 2011 10:29

Hallo

Vermietung ist immer eine gewerbliche Tätigkeit (auch wenn kein Gewerbe angemeldet wurde), die ja auch versteuert werden muß. Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht von der Verordnung betroffen. http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 111019.pdf

Das bedeutet, alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit Zentrallheizung müssen getestet werden, und zwar am Ein- und Auslauf des Warmwasserboilers und am Ende JEDER Steigleitung.

Gaststätten, die nur Warmwasser in Handwaschbecken abgeben, sind von der Legionellentestung nicht betroffen, müssen aber eine regelmäßige Trinkwasseruntersuchung auf Gesamtkeimzahl, E. coli, coliforme Keime, Pseudomonaden durchführen lassen.


Auf der Internetseite der Satdt Aachen ist auch schon ein Meldeformular runterzuladen: http://www.staedteregion-aachen.de/wps/ ... BIS9nQSEh/
Wichtig (Zitat aus dem Formular):
"Die Anzeige ist erforderlich, wenn in der
Trinkwasser-Installation (TW-I) vorhanden sind:
• Ein Trinkwassererwärmer mit einem
Speichervolumen von >400l
oder
• ein Innenvolumen der Trinkwasserinstallation ab
dem Warmwasserbehälter bis zur ersten Zapfstelle
von >3l je Rohrleitung
und
• Duschen, Whirlpools oder ähnliche Aerosol
bildende Einrichtungen"



Gruß


Nachtrag: eine gute Zusammenfassung habe ich unter http://www.trinkwasserlabor.de/ gefunden
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Obelix » So Okt 30, 2011 16:43

Reine Arbeitsplatzschaffungsmaßnahme der Bundesregierung auf Kosten der Mieter und kleinerer Vermieter in strukturschwachen Gegenden, die die Kosten selbst tragen müssen. Die großen Vermieter legen um und fertig.
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Manfred » Mo Okt 31, 2011 12:45

meyer wie mueller hat geschrieben:Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht von der Verordnung betroffen.


Wenn jede Vermietung als gewerblich gilt, dann dürften auch viele Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen sein.
Die 3 Liter Leitungsvolumen sind bei Heizung im Keller und Wasserhahn im ersten Stock oder am anderen Ende des Hauses sind bei entsprechendem Leitungsdurchmesser schnell überschritten. Bei einer 1/2" Leitung sind das grad mal 8 Meter? Bei Ringleitungen zählt angeblich deren ganzes Volumen. Also hin und zurück.
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Manfred » Mo Okt 31, 2011 12:53

Dort steht, dass Vermietung in den meisten keine gewerbliche Tätigkeit ist, sondern unter Vermögensverwaltung fällt:

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/gewerbebetrieb-abgrenzung-vermgensverwaltung.html
http://www.steuertipps.de/lexikon/vermoegensverwaltung

Wie denn nun?
Irgendwer muss doch dazu eine fundierte Aussage machen können.
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Altmeister » Mo Okt 31, 2011 13:10

Ach ja,

nun schon wieder eine Aufregung. Warum?
Warmwasser Aufbereitungsanlagen mit einer bestimmten Wassermenge
mußten schon immer in gewissen Abständen mit einer erhöhten Temperatur
gefahren werden, um diese Krankheit im Keim zu ersticken.

Aus Kostengründen haben viele Betreiber dieses nicht gemacht, somit besteht
für den Gesetzgeber ein Handlungsbedarf.

Altmeister
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon meyer wie mueller » Di Nov 01, 2011 11:07

Hallo

hier der Kommentar das BMG (Bundesministerium für Gesundheit);
"Stammtext Trinkwasserverordnung und Legionellen (Stand 19.10.2011)
Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
vom 3. Mai 2011 (BGBl. Teil I, Nr. 21 vom 11. Mai 2011, S. 748 – 774) in Kraft. Diese bringt für
die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Neuregelungen u.a. in Bezug auf
Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen in der Trinkwasser-Installation
(insbesondere Neufassungen von § 9 Absatz 8, § 13 Absatz 5, § 14 Absatz 3, Anlage 3 Teil II
und Anlage 4 Teil II Buchstabe b TrinkwV).
Betroffen sind alle Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Trinkwasserinstallation, in der sich
eine Großanlage zur Trinkwasserwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten
Regeln der Technik befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder
gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die z. B.
Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des
Trinkwassers kommt (also nicht für das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale
Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder
Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle (vgl.
DVGW-Arbeitsblatt W 551*).
Der Untersuchungspflicht muss der Unternehmer und sonstige Inhaber einer
Trinkwasserinstallation selbständig nachkommen, ohne dass es einer Aufforderung durch das
Gesundheitsamt bedarf. Sie besteht ausschließlich bei Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen
einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung abgeben.
Bei Anlagen in ausschließlich selbst bewohnten Eigenheimen besteht die Untersuchungspflicht
somit nicht. Zur Einordnung als gewerbliche Tätigkeit ist die zielgerichtete Abgabe
entscheidend, d.h. die Duschen für die Mitarbeiter in der Autowerkstatt gehören nach TrinkwV
nicht dazu, unabhängig, ob aufgrund anderer Vorgaben (Hygiene, Fürsorgepflichten,
Verkehrssicherungspflichten) hier Untersuchungspflichten bestehen.
Liegt eine Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vor (z.B. Vermietung),
so ist weiter zu prüfen, ob es sich auch um eine „Großanlage“ entsprechend den allgemein
anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) handelt. Die Anlage muss die oben genannte Größe
haben. Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.
Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der
Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem
Gesundheitsamt anzuzeigen.
Die Untersuchungshäufigkeit für die systemische Untersuchung auf Legionellen ist einmal pro
Jahr. Die Untersuchung muss durch ein akkreditiertes und vom Land gelistetes Labor
durchgeführt werden. Für Nicht-Risikobereiche (z.B. gewöhnliche Mietshäuser) sind
Verlängerungen der Untersuchungsintervalle durch das Gesundheitsamt möglich, wenn die
Einhaltung der aaRdT nachgewiesen ist und die Befunde von mindestens drei jährlichen
Untersuchungen ohne Beanstandung waren. Untersuchungen nach den aaRdT, die vor dem
1. November 2011 durchgeführt wurden, können dabei anerkannt werden. Es kann erforderlich
sein, dass der Unternehmer und sonstige Inhaber nach den aaRdT geeignete
Probennahmestellen einrichtet.
Die Untersuchungsergebnisse sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Dieses stellt ggf. fest,
ob der Betreiber oder sonstige Inhaber Maßnahmen gegen eine Kontamination zu treffen hat.
Ob Maßnahmen notwendig sind, beurteilt das Gesundheitsamt nach dem technischen
Maßnahmenwert von 100 Koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Trinkwasser sowie
- 2 -
ggf. nach Ergebnissen einer vom Inhaber durchzuführenden Gefährdungsanalyse und
Ortsbesichtigung.
* DVGW-Arbeitsblatt W 551/ April 2004; Trinkwassererwärmungs- und
Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des
Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-
Installationen
Regelwerk des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs e.V.; http://www.dvgw.de
<http://www.dvgw.de/>

Da es sich bei der Trinkwasserverordnung um Bundesrecht handelt, können die Länder auch nicht davon abweichende Gesetze machen.

Explizit steht im Kommentar, dass Ein- und Zweifamilienhäuser nicht betroffen sind.
Im Sinne der Verordnung wird jedoch Vermietung als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Steuerrechtlich kann das anders sein. Im Endeffekt sind alle Vermieter von Mehrfamilienhäusern betroffen und innerhalb eines Monats müssen alle Vermieter eine Statusmeldung ans zuständige Gesundheitsamt geschickt haben.

Die Mieter werden sich über steigende Nebenkosten freuen!

Gruß
MwM


P.S.: Jeder Mieter sollte schon mal so um die 200 Euro für diese Maßnahme zurücklegen!
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon HaenschenK » Di Nov 29, 2011 13:53

Hallo miteinander,

ich las in einer Website, dass es nun Pflicht sei, in allen Häusern, die einen Warmwasseraufbereiter von mehr als 400 l, einen Legionellen-Test durchzuführen haben. Leider kann der normale Verbraucher, diese Probe nicht entnehmen. Das heißt man müsste ein geschulter Probenehmer sein. Unter http://legionellen-zentrum.de/ kann man sich noch nähere Informationen rauslesen.
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Korstilein » Mi Nov 30, 2011 8:35

So eine Legionellen Untersuchung ist aber auch extrem wichtig, wenn man mal bedenkt, wie viele Menschen eigentlich von der Legionärskrankheit betroffen sind. Von der Zahl wird einem ganz kalt. Ich habe bei einer Probenehmerschulung teilgenommen und es war einfach klasse! Das Team ist echt super und ich habe reichliche Infomrationen mitgenommen. Außerdem ist das ganze auch noch viel preisgünstiger als bei anderen Hersteklern bei denen ich mich informiert habe. Es wurde auf jeden Fall Zeit, dass diese Verordnung in Kraft tritt, denn so viele Menschen hätte man die Legionärskrankheit auch schon viel früher ersparen können!
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon HaenschenK » Mi Feb 08, 2012 10:48

Ich würde sehr aufpassen. Da Legionellen sehr gefährlich sein können, hab ich einen Test machen lassen. Die Infos hab ich hier http://legionellen-zentrum.de/. Ist eine sehr ausführliche Seite. :D
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Fassi » Mi Feb 08, 2012 12:28

Ohja, ganz kalt. 475 Fälle bei 80Mio. Einwohnern in D (also ca. 0,0006%). Eine Epidemie. Hier macht wohl einer mit nem Doppelaccount Werbung :wink: .

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon Schneehase » Mi Feb 15, 2012 8:49

Mit Legionellen sollte man nicht spaßen, ich spreche da aus Erfahrung! Aber muss man das wirklich jährlich untersuchen?
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Re: Legionellentestung in allen Mietshäusern

Beitragvon JohnDeere3040 » Mi Feb 15, 2012 8:50

Führt hier jemand Selbstgespräche? :roll:
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
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