zugegeben, mein Anliegen im Betreff kurz und prägnant wiederzugeben ist mir nicht ganz gelungen....
Folgende Frage: LKW 11t zGG, abgelastet auf 7,49t. Führerschein der alte 3er. Ist es möglich via Ausnahme-/Sondergenehmigung einzelne Fahrten mit erhöhtem Gewicht durchzuführen (also z.B. 3x im Jahr zur Apfelernte mit 8t zGG).
Mir ist klar: Der Führerschein lässt das nicht zu. Die Ablastung, und damit Steuer, lässt es auch nicht zu. Für den LKW wäre es technisch
aber kein Problem.
Freue mich auf Antworten (und wenn es keine gibt, muss halt ein passender Anhänger her
Grüßle
timo

da kann ich in unserem VW LT genausoviel reinpacken wenn nich sogar noch mehr.