Hallo
Ist es in Deutschland erlaubt einen Land und Forstwirtschaftsanhänger (LoF 25 km/h)hinter eine gezogene Arbeitsmaschine zu hängen ?
Hintergrund ist folgender :
Ich habe noch einen alten Mistbagger auf Achse ,einachsig , Gewicht knapp 3 Tonnen .Für den entfällt schon mal Betriebserlaubnis Vorschrift, da unter 3 Tonnen .
Wenn ich dahinter noch einen weiter Anhänger (ein oder zweiachsig ) anhängen könnte würde das den Rückewagen ersetzen .
Zumindest in dem Umfang wie ich ein Rückewagen brauche .
Der oder die verschiedenen Anhänger die angehängt werden müssen natürlich eine Betriebserlaubnis haben .
Natürlich nur auf ordentlichen Wegen ,zum Teil aber auch mal auf öffentlichen Straßen .
An einem Dreipunkt Anbaugerät wäre es erlaubt ,mit Einschränkungen .
An meiner Seilwinde steht in der Bedienungsanleitung das ein Anhänger ohne Stützlast bis 8 Tonnen Gesamtgewicht , bis 25 km/h angehängt werden darf .
Die hat ab Werk aber auch schon ein ordentliches Zugmaul .
So ein Zugmaul an den Mistbagger anzubringen wäre jetzt aber kein Problem .
